Risiko-Lebensversicherung in Kapital-LV umwandeln

Liebe Experten,

seit 10 Jahren habe ich eine Risiko-LV. Sie diente zur Absicherung eines Kredits. Nun ist der Kredit abbezahlt und ich könnte die LV kündigen. Im Vertrag habe ich nun einen Pasus gefunden, der es ermöglicht die Versicherung in eine kapitalbildende „umzutauschen“. Bevor ich nun mit der Versicherung spreche, würde ich gerne wissen, was sich hinter diesem Angebot verbirgt. Worauf muss ich achten? Bringt es etwas?

Vielen Dank

Axel Sonnleitner

Versicherung spreche, würde ich gerne wissen, was sich hinter
diesem Angebot verbirgt.

Dass man Dir eine Kapitallebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbietet. Bei meiner Gesellschaft könntest Du die Laufzeit und die Versicherungssumme neu festlegen, also sehr interessant, wenn sich Dein
Gesundheitszusatnd seit dem letzten Abschluß verschlechtert hat.

Bringt es etwas?

Solltest Du jetzt Bedarf an einer altersvorsorge haben, würde ich sagen, ja. Andere Forumsteilnehmer haben da sicherlich eine andere Meinung. Diese Entscheidung kann Dir letztendlich niemand abnehmen.

Guten Morgen,

im Prinzip hat man durch den Umtausch nur den Vorteil, dass man keine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren muss.

Voraussetzung: die „neue“ kapitalbildende Versicherung hat keinen höheren Versicherungsschutz als die Risikoversicherung. Wenn man erst für die kapitalbildende Versicherung eine Dynamik vereinbart, muss er möglicherweise sogar einiges niedriger sein.

Ähnliches gilt, wenn eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Risikolebensversicherung enthalten war und diese auch umgetauscht wird Hier muss man meist sogar noch den nun erhöhten Wert der Beitragsbefreiung im Falle iener BU berücksichtigen…

Zusammenfassung: Wenn man gesund ist, hat man wohl keine Vorteile. Hat man schon ein versicherungsrelevantes Wehwehchen, kann man auf diese Weise oft sogar den Versicherungsschutz, wenn auch nicht in der Höhe, so aber in der Laufzeit ohne Probleme verlängern.

Wichtig ist aber: was steht denn nun genau dazu in den Bedingungen.
z.B. könnte das Umtauschrecht nur in den ersten x Jahren der Vertragslaufzeit der Risikoversicherung gelten, ein Höchstalter zum Umtauschtermin definiert sein usw.

Viele Grüße

Thomas K.

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Ein reduzierter Versicherungsschutz wäre kein Problem. Besteht durch eine Umwandlung in eine Kapital-LV die Möglichkeit die bereits gezahlten Beiträge wieder ausgezahlt zu bekommen?

Gruß

Axel Sonnleitner

Ein reduzierter Versicherungsschutz wäre kein Problem. Besteht
durch eine Umwandlung in eine Kapital-LV die Möglichkeit die
bereits gezahlten Beiträge wieder ausgezahlt zu bekommen?

Nein, da bislang nur der reinen Risikobeitrag für den Todesfallschutz gezahlt wurde. Der ist durch die Gegenleistung Todesfallabsicherung aufgebraucht.

Hallo Nordlicht,

Dass man Dir eine Kapitallebensversicherung ohne
Gesundheitsprüfung anbietet. Bei meiner Gesellschaft könntest
Du die Laufzeit und die Versicherungssumme neu festlegen, also
sehr interessant, wenn sich Dein
Gesundheitszusatnd seit dem letzten Abschluß verschlechtert
hat.

Man kann tatsächlich ohne Gesundheitsprüfung auch eine höhere Versicherungssumme vereinbaren? Ich könnte also eine kleine Risikoversicherung bei der Gesellschaft abschließen und falls ich ernsthaft krank werde tausche ich um in eine kapitalbildende LV mit richtig hoher Versicherungssumme?
Wenn das geht - würde mich schon interessieren, welche Gesellschaft soetwas anbietet.

Viele Grüße

Thomas K.

Eine Angaben möchte ich noch korrigieren, bzw. fragen ob ich da richtig denke:
1.) Es ist nicht nur interessant, wenn sich dein Gesundheitszustand verschlechtert hat. Denn bei einer Lebensversicherung spielt das Eintrittsalter ebenso eine Rolle. Bei den (wenigen) Verträgen die ich kenne, wird das Eintrittsalter aus der Risiko-LV genommen. Kennt das jemand anders?
2.) Es ist natürlich nicht nur der Risikobeitrag bezahlt worden, sondern auch der Kostenbeitrag. Ist aber irrelevant. Der Sparanteil kommt neu hinzu, und das ist der große Batzen.
3.) Rechne dir einfach aus, was du aus einer renditestärkeren Analageform bei gleicher monatlicher Sparleistung rausholen kannst. Ist das höher als bei der KapitalLV, machst du’s nicht. Brauchst du eine Absicherung für Familie und der akteulle Gesundheitszustand süpricht dagegen, würde ich mal fragen, ob du auch die Risiko-LV verlängern kannst :wink:

Frank Wilke

P.S.: Eine Risik-LV mit 50.000€ VS nach 10 Jahren in eine Kapital-LV mit 100.000€ VS umtauschen zu können, halte ich für sensationell. Wenn es dies tatsächlich gibt, bitte frei heraus die Gesellschaft nennen!!

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Genauso ist es. Vielleicht kann ein kleines bisschen angerechnet werden. Es ist oft so, dass bei einer Risikoversicherung der Beitrag für die Todesfallabsicherung über die gesamte Laufzeit konstant ist. Da das Todesfallrisiko in jüngeren Jahren aber etwas geringer ist als im Alter, zahlt man sozusagen am Anfang ein wenig zu viel Beitrag und am Ende etwas zu wenig. Es könnte sein, dass sich deshalb ein kleines Guthaben ergibt. Je nach Gesellschaft bzw. besser je nach Vertragsgestaltung könnte dies tatsächlich zurückgezahlt bzw. bei Umtausch verrechnet werden. Aber das wird - wenn überhaupt - nur ein wirklich kleiner Betrag sein.

Viele Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Eine Angaben möchte ich noch korrigieren, bzw. fragen ob ich
da richtig denke:
1.) Es ist nicht nur interessant, wenn sich dein
Gesundheitszustand verschlechtert hat. Denn bei einer
Lebensversicherung spielt das Eintrittsalter ebenso eine
Rolle. Bei den (wenigen) Verträgen die ich kenne, wird das
Eintrittsalter aus der Risiko-LV genommen. Kennt das jemand
anders?

*meld* - ja, ich kenne das anders

Viele Grüße

Thomas K.

Hallo,

für mich stellt sich da noch eine interessnte Steuerliche Frage die m.E. noch nicht diskutiert wurde.

Bei der Umwandlung wird in der Praxis eine neue Kapitalbildende LV ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen, das ist richtig.

Wie ist der Vertrag, bzw. die spätere Leistung, jedoch zu versteuern ???

a) Der Risikovertrag hat als feste Option die Möglichkeit die Umwandlung vorzunehmen. Daher wird der Vertrag nach alten Recht Kapitalertragsteuerfrei nach mind. 12 Jahren Laufzeit und 5 Jahren Beitragszahlung ausgezahlt.

b) Das es bei er Option lediglich um ein Wahlrecht handelt welches man ausüben kann ( oder auch nicht)und der Versicherer hierzu einen neuen Vertrag policiert gilt die neue (seit 01.01.2005) gültige Versteuerung für LVs. D.h. der Kapitalertrag ist in jedem Fall bei Ablauf voll zu versteuern, läuft der Vertrag jedoch nach 12 Jahren ab und ist der 60. Geburtstag vorrüber, so ist dann „nur“ die Hälfte des Kapitalertrages zu versteuern. Als Kapitalertrag versteht man die Differenz zwischen den Eingezahlten Beiträgen (Ohne Zusatzversicherungen) und der Auszahlungssumme.

Meiner Meinung nach dürfte eher b) zutreffen. Damit ist fraglich ob sich so ein Umtausch finanziell wirklich lohnt. Schliesslich ist es diese steuerliche Konsequenz die die Kapitalbildende LV zur Absoluten Ausnahme bei Neuabschlüssen gemacht hat.

Hallo,

für mich stellt sich da noch eine interessnte Steuerliche
Frage die m.E. noch nicht diskutiert wurde.

Bei der Umwandlung wird in der Praxis eine neue
Kapitalbildende LV ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen, das
ist richtig.

Wie ist der Vertrag, bzw. die spätere Leistung, jedoch zu
versteuern ???

a) Der Risikovertrag hat als feste Option die Möglichkeit die
Umwandlung vorzunehmen. Daher wird der Vertrag nach alten
Recht Kapitalertragsteuerfrei nach mind. 12 Jahren Laufzeit
und 5 Jahren Beitragszahlung ausgezahlt.

kurz : nein

b) Das es bei er Option lediglich um ein Wahlrecht handelt
welches man ausüben kann ( oder auch nicht)und der Versicherer
hierzu einen neuen Vertrag policiert gilt die neue (seit
01.01.2005) gültige Versteuerung für LVs. D.h. der
Kapitalertrag ist in jedem Fall bei Ablauf voll zu versteuern,
läuft der Vertrag jedoch nach 12 Jahren ab und ist der 60.
Geburtstag vorrüber, so ist dann „nur“ die Hälfte des
Kapitalertrages zu versteuern. Als Kapitalertrag versteht man
die Differenz zwischen den Eingezahlten Beiträgen (Ohne
Zusatzversicherungen) und der Auszahlungssumme.

richtig

Meiner Meinung nach dürfte eher b) zutreffen. Damit ist
fraglich ob sich so ein Umtausch finanziell wirklich lohnt.
Schliesslich ist es diese steuerliche Konsequenz die die
Kapitalbildende LV zur Absoluten Ausnahme bei Neuabschlüssen
gemacht hat.

Hawkeye