Guten Morgen,
im Prinzip hat man durch den Umtausch nur den Vorteil, dass man keine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren muss.
Voraussetzung: die „neue“ kapitalbildende Versicherung hat keinen höheren Versicherungsschutz als die Risikoversicherung. Wenn man erst für die kapitalbildende Versicherung eine Dynamik vereinbart, muss er möglicherweise sogar einiges niedriger sein.
Ähnliches gilt, wenn eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Risikolebensversicherung enthalten war und diese auch umgetauscht wird Hier muss man meist sogar noch den nun erhöhten Wert der Beitragsbefreiung im Falle iener BU berücksichtigen…
Zusammenfassung: Wenn man gesund ist, hat man wohl keine Vorteile. Hat man schon ein versicherungsrelevantes Wehwehchen, kann man auf diese Weise oft sogar den Versicherungsschutz, wenn auch nicht in der Höhe, so aber in der Laufzeit ohne Probleme verlängern.
Wichtig ist aber: was steht denn nun genau dazu in den Bedingungen.
z.B. könnte das Umtauschrecht nur in den ersten x Jahren der Vertragslaufzeit der Risikoversicherung gelten, ein Höchstalter zum Umtauschtermin definiert sein usw.
Viele Grüße
Thomas K.
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