Ab wann hat man einen Rentenanspruch?

Von: , Frage gestellt am So, 17. Sep 2006

Wieviele Jahre muß man in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben um irgendwann auch nur ein klein wenig wieder rauszubekommen? Zählen Kindererziehungszeiten mit? Beispiel: Ausbildung und Arbeit von August 1992-August 2000, dann Erziehungszeit bis Februar 2007 (Kündigung). Danach selbständig ohne Rentenversicherungspflicht. Reichen in diesem Beispiel die 14,5 Jahre um auch was rauszubekommen? Welche Alternativen gibt es ggf. um sich Rentenansprüche zu sichern?
DANKE!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden 2 hilfreich
    Re: Ab wann hat man einen Rentenanspruch?

    Hallo!

    Grundsätzlich reichen 5 Jahre an Beitragszeiten aus, um mit (derzeit) 65 Jahren die so genannte Regelaltersrente zu beziehen. Für alle anderen Altersrente wären nach derzeitigem Recht die Voraussetzungen nicht erfüllt.

    In diesem Fall sind als 8 Jahre Beitragszeiten aufgrund der Beschäftigung sowie 3 Jahre Kindererziehungszeiten anrechenbar. Für eine (kleine) Rente würde es ausreichen.

    Viele Grüße
    Florian

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