Praktikum und Sozialversicherung sowie Steuern

Von: , Frage gestellt am Mi, 20. Sep 2006

Hallo, mein Fall ist wohl etwas für Profis:

Ab Ende Oktober werde ich bis Anfang Mai 2007 ein Praktikum machen. In der Zeit bis Mitte Januar 2007 ist es ein Pflichtpraktikum, also habe ich keine Sozialversicherungspflicht. Muss ich Steuern zahlen und wie hoch sind diese?

Für den Teil ab Mitte Januar 2007 besteht ein separater Vertrag, da dieser Teil über mein Pflichtpensum an Praktika hinausgeht. Entweder sofort ab Januar oder ein, zwei Wochen darauf, werde ich im Rahmen des Praktikums für ca. gut drei Monate in die USA entsendet und in US-$ bezahlt. Zum Schluß arbeite ich wieder kurze Zeit in Deutschland.

In der gesamten Zeit arbeite ich Vollzeit und verdiene in Deutschland über 400€, in USA deutlich darüber. Welche Versicherungen fallen an und welche Steuern - und in welchem Land jeweils?

Außerdem hätte ich noch die Möglichkeit, zusätzliche 4-8 Wochen des freiwilligen Praktikums doch noch als Pflichtpraktikum zählen zu lassen. Hätte das große Auswirkungen?

Vielen herzlichen Dank schon mal für Eure Antworten!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Praktikum und Sozialversicherung sowie Steuern

    Hallo, mein Fall ist wohl etwas für Profis:

    Ab Ende Oktober werde ich bis Anfang Mai 2007 ein Praktikum
    machen. In der Zeit bis Mitte Januar 2007 ist es ein
    Pflichtpraktikum, also habe ich keine
    Sozialversicherungspflicht. Muss ich Steuern zahlen und wie
    hoch sind diese?
    Ja, wenn Du den Grundfreibetrag der Einkommensteuer übersteigst (ca. 7600€/Jahr), der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Einkommens.

    Bei Pflichtpraktika bestht normalerweise Sozialversicherungsfreiheit, liegt jedoch das Einkommen über 400€, kann eine Sozialversicherungspflicht entstehen.

    Für den Rest habe ich folgendes ergogglet (googlen istgar nicht so schwer!)

    http://web.fu-berlin.de/geschkult/abv/Infoblatt_Prak...

    Generell würde ich Dich bei solchen Fragen an deine GKV verweisen.

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