KFZ Teilkaskoversicherung, Frontscheibe

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Sep 2000

durch einen Vogel kaputtgesprungen.
Ist dies duch die Teilkasko abgedeckt?
Gibt es etwas auf das ich sonst achten muß?
Muß ich erst reparieren oder erst den Schaden melden?

Gruß

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: KFZ Teilkaskoversicherung, Frontscheibe

    Melde den Schaden in jedem Fall deiner Kaskoversicherung. Die sagt dir dann, wie weiterverfahren wird. U.U. lässt sich die Scheibe ja durch CarGlass oder so reparieren.

    Und außerdem hättest du dann deine Obliegenheiten erfüllt.... unverzügliche Benachrichtigung des VR im Schadensfall. ;-)

    Grundsätzlich wäre es aber ein Teilkaskoschaden, denn Glasbruch ist dort mitversichert.
    Der Rechnungsbetrag würde um deinen SB gekürzt werden. Eine Hochstufung, wie in der Vollkasko, gibt es in der Teilkasko nicht. Noch nicht....

    So long..

    Marco

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: KFZ Teilkaskoversicherung, Frontscheibe

    Glasbruch ist grundsätzlich ein Teilkaskoschaden und muß auch über die TK reguliert werden. Dabei ist es egal ob ein Vogel die Scheibe zerstört hat oder der nette Nachbar sich mit dem Baseballschläger daran vergriffen hat, was augenscheinlich ein Vandalismusschaden wäre und nur über die Vollkasko zu decken ist. Alleine die Tatsache das Glas gebrochen ist, macht die Angelegenheit zum Glasbruchschaden.

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    !!!Vielen Dank!!!

    !

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