Frage zu Kfz-Versicherung

Von: , Frage gestellt am Di, 17. Okt 2006

Hallo,

meine Frau und ich hatten bis vor ca. 5 Jahren zwei Kfz bei zwei verschiedenen Kfz-Versicherern. Dann sind wir auf EIN Kfz umgestiegen, die Versicherung läuft seitdem über meine Frau. Meine eigene Kfz-Versicherung habe ich damals gekündigt.

Nun spiele ich mit folgendem Gedanken: Irgendwann werden wir wieder zwei Kfz haben, und damit ich dann bei den schadenfreien Jahren nicht wieder bei Null anfange, könnten wir unsere aktuelle Kfz-Versicherung auf meinen Namen umschreiben (damit meine schadenfreien Jahre nicht verfallen). Und in ein paar Jahren evtl. wieder umgekehrt, damit die schadenfreien Jahre meiner Frau nicht verfallen.

Geht das? Ist das sinnvoll? Gibt es evtl. einen besseren Weg?

Ist es überhaupt erlaubt, dass der Halter eines Kfz eine andere Person ist als der Versicherungsnehmer?

Gruß,
Markus

19 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zu Kfz-Versicherung

    Geht das? Ist das sinnvoll? Gibt es evtl. einen besseren Weg?
    Nach 7 Jahren kann es kritisch mit den SF-Klassen werden. Theoretisch ist Euer vorgehen möglich, jedoch ist die Frage wie sehr Eure Klassen abweichen! Ist es überhaupt erlaubt, dass der Halter eines Kfz eine
    andere Person ist als der Versicherungsnehmer?
    Ja!

    • Antwort von nach 54 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Frage zu Kfz-Versicherung

      Nach 7 Jahren kann es kritisch mit den SF-Klassen werden.
      Theoretisch ist Euer vorgehen möglich, jedoch ist die Frage
      wie sehr Eure Klassen abweichen!
      Meine Frau hat SF20, ich hatte bis zur Kündigung SF8.

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Frage zu Kfz-Versicherung

        Nach 7 Jahren kann es kritisch mit den SF-Klassen werden.
        Theoretisch ist Euer vorgehen möglich, jedoch ist die Frage
        wie sehr Eure Klassen abweichen!
        Meine Frau hat SF20, ich hatte bis zur Kündigung SF8.
        dann tut der wechsel schon weh von 20 auf 8!

        • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Frage zu Kfz-Versicherung

          Na, wenn ich meinen Senf auch dazu geben darf. Di kastt ja das Fahrzeug deiner Frau für ein paar Tage mit abweichenden Halter auf deinen Vertrag versichern, dann wieder auf den Vertrag deiner Frau. Das hat den Effekt, dass dein Vertrag auflebt und dann die 7 Jahre Frist wieder von neuem Beginnt. Allerdings mußt du beachten, dass, wenn der Vertrag wieder auf deine Frau läuft, sicherlich die aktuellen Bedingungen zugrunde gelegt werden, und die führen zu geänderten Beiträgen. Erkundige dich bei deinem Versicherer/Makler, die könenn dir hierzu sicher mehr sagen.

          Grüße

          Michael [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zu Kfz-Versicherung

    Hallo,

    meine Frau und ich hatten bis vor ca. 5 Jahren zwei Kfz bei
    zwei verschiedenen Kfz-Versicherern.
    Meine eigene Kfz-Versicherung habe ich damals gekündigt.
    frag mal beim damaligen VR an, ob dein rabatt noch vorhanden ist. Geht das? Ist das sinnvoll? Gibt es evtl. einen besseren Weg?
    siehe oben Ist es überhaupt erlaubt, dass der Halter eines Kfz eine
    andere Person ist als der Versicherungsnehmer?
    ja, aber bei manchen vr nur mit zuschlag.

    gruß

    andreas sokol

  3. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zu Kfz-Versicherung

    Hallo,

    ich bin nicht der KFZ-Profi und lasse mich auch gerne korrigieren.

    Nach meinem Kenntnisstand ist es aber so, dass der SF-Rabatt unter Angehörigen nur einmal umgeschrieben kann. Dazu muss derjenige, der den Rabatt abgibt auch erklären, dass er unwiderruflich auf den erworbenen Rabatt verzichtet. Eine Rücküberschreibung wäre dann nicht möglich.

    Ist das so oder hat sich da jetzt wieder was geändert?

    Gruß Holger

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Frage zu Kfz-Versicherung

      Hallo, Nach meinem Kenntnisstand ist es aber so, dass der SF-Rabatt
      unter Angehörigen nur einmal umgeschrieben kann.
      Das ist hier nicht die Frage. Es soll nur der alte Rabatt nicht verloren gehen.
      Gruß
      loderunner

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Frage zu Kfz-Versicherung

        Ich habe das Ausgangsposting so verstanden, dass der Fragesteller die SF-Rabatte zwischen sich und seiner Frau immer wieder hin- und herschieben will. Siehe folgenden Absatz, insbesondere Satz 2: Nun spiele ich mit folgendem Gedanken: Irgendwann werden wir wieder zwei Kfz haben, und damit ich dann bei den schadenfreien Jahren nicht wieder bei Null anfange, könnten wir unsere aktuelle Kfz-Versicherung auf meinen Namen umschreiben (damit meine schadenfreien Jahre nicht verfallen). Und in ein paar Jahren evtl. wieder umgekehrt, damit die schadenfreien Jahre meiner Frau nicht verfallen.
        Es ist aber tatsächlich nicht ganz eindeutig ausgedrückt.

        Gruß Holger [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Frage zu Kfz-Versicherung

          Es ist aber tatsächlich nicht ganz eindeutig ausgedrückt.
          Nein, ich will nicht die SF-Rabatte zwischen mir und seiner Frau immer wieder hin- und herschieben.

          Es soll einfach nur der alte Rabatt nicht verloren gehen.

          Gruß,
          Markus



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