Frage zur Übertragung von Versicherungen

Von: , Frage gestellt am Di, 31. Okt 2006

Liebe Experten,

ich hoffe, jemand kann mir bei meinen Fragen helfen.

Mein Vater hat im Jahr 2004 eine fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen. Versicherte Person bin ich und er ist der Versicherungsnehmer.

Nun hat er die ersten drei der fünf Jahresbeiträge bezahlt und mir die Versicherung übertragen, d.h. Versicherungsnehmer bin jetzt ich.

Leider fällt jetzt automatisch Schenkungssteuer an - wenn ich das richtig verstanden habe, müssen entweder der aktuelle Rückkaufswert oder zwei Drittel der eingezahlten Beiträge versteuert werden, je nachdem welcher Wert niedriger ist.

Meine erste Frage:
Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als Versicherungsnehmer einzutragen? Die Jahresbeiträge hätten dann doch trotzdem einfach von seinem Konto abgebucht werden können, oder geht sowas nicht? Müssen die Beiträge von einem Konto abgebucht werden, das dem Versicherunsnehmer gehört?
Die Versicherung hätte man nämlich dann nicht übertragen müssen und dem Finanzamt wäre nichts gemeldet worden, oder?

Dem Berater, der diesen Vertrag damals vermittelt hat, war bekannt, dass diese Rentenversicherung eigentlich für meine Altersvorsorge gedacht ist.
Er hat mehrfach gesagt, mein Vater solle die fünf Beiträge erst mal bezahlen und mir die Versicherung dann irgendwann übertragen. Bei der Auszahlung müsse ich dann nur zwei Drittel der eingezahlten Beiträge versteuern. Das ist nun nicht so und mein Vater und ich fühlen uns von diesem Vertreter angelogen.

Ich persönlich hätte die Summe der einzuzahlen Beiträge lieber direkt geschenkt bekommen und dafür Schenkungssteuer bezahlt als eine Versicherung abzuschließen, die erst mal einige Jahre laufen muss, damit man überhaupt die eingezahlten Beiträge wieder raus hat, aber jetzt ist es nunmal so und ich versuche das beste draus zu machen.

Deswegen hier meine zweite Frage:
Zwei der fünf Jahresbeiträge müsste ich noch selber bezahlen. Wenn ich die Versicherung jetzt beitragsfrei stellen würde, bekäme ich am Ende die Auszahlung doch nicht steuerfrei, oder? Ich bin der Meinung, eine vor 2005 abgeschlossene Renten- oder Lebensversicherung wird nur dann steuerfrei ausgezahlt, wenn sie mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und wenigstens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.

Mein Problem ist jetzt, dass ich die beiden Jahresbeiträge nicht unbedingt zahlen möchte. Kann man irgendetwas machen, dass man die Vesicherungssumme doch steuerfrei ausbezahlt bekommt, obwohl nur drei Jahre lang Beiträge bezahlt wurden?

Hoffentlich findet sich jemand, der mir meine Fragen beantworten kann.


Vielen Dank schonmal vorab.
C.

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zur Übertragung von Versicherungen

    Liebe Experten,

    ich hoffe, jemand kann mir bei meinen Fragen helfen.

    Mein Vater hat im Jahr 2004 eine fondsgebundene
    Rentenversicherung abgeschlossen. Versicherte Person bin ich
    und er ist der Versicherungsnehmer.
    Das ist schon mal gut gewesen. Nun hat er die ersten drei der fünf Jahresbeiträge bezahlt und
    mir die Versicherung übertragen, d.h. Versicherungsnehmer bin
    jetzt ich.
    Auch okay soweit. Leider fällt jetzt automatisch Schenkungssteuer an - wenn ich
    das richtig verstanden habe, müssen entweder der aktuelle
    Rückkaufswert oder zwei Drittel der eingezahlten Beiträge
    versteuert werden, je nachdem welcher Wert niedriger ist.
    Nach noch geltendem Recht (oder die Gesetzesauflage hat mich überholt) gelten 2/3 der eingezahlten Beiträge. Nach neuem Recht soll der Rückkaufwert gewertet werden, wenn dieser höher ist - wie gessagt, soweit ich im Bilde bin.
    Aber: Schenkungssteuer sollte nicht anfallen, es sei denn, ihr habt echt übertrieben mit den Beiträge ;-) Dazu gleich mehr... Meine erste Frage:
    Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als
    Versicherungsnehmer einzutragen?
    Nein! Die Jahresbeiträge hätten
    dann doch trotzdem einfach von seinem Konto abgebucht werden
    können, oder geht sowas nicht?
    Doch klar, aber dann schenkt dir dein Vater die gesamten Beiträge, so sind's nur 2/3 - nach meinem Taschenrechner ist das weniger! Müssen die Beiträge von einem
    Konto abgebucht werden, das dem Versicherunsnehmer gehört?
    Die Versicherung hätte man nämlich dann nicht übertragen
    müssen und dem Finanzamt wäre nichts gemeldet worden, oder?
    Nein, aber es ist dann halt eigentlich eine Schenkung der Beiträge! Dem Berater, der diesen Vertrag damals vermittelt hat, war
    bekannt, dass diese Rentenversicherung eigentlich für meine
    Altersvorsorge gedacht ist.
    Es gibt wirklich schlechte Berater, aber dass eine Rentenversicherung mit Dir als VP für Dich gedacht ist, sollte eigentlich jeder wissen! Er hat mehrfach gesagt, mein Vater solle die fünf Beiträge
    erst mal bezahlen und mir die Versicherung dann irgendwann
    übertragen. Bei der Auszahlung müsse ich dann nur zwei Drittel
    der eingezahlten Beiträge versteuern.
    Auszahlung? Du meinst, bei der Übertragung! Mit der Auszahlung hat das gar nichts zu tun! Das ist nun nicht so und
    mein Vater und ich fühlen uns von diesem Vertreter angelogen.
    Das könnte daran liegen, dass Ihr das System des Schenkens
    a) nicht richtig verstanden habt und
    b) mit diesem Unverständnis trotzdem einen VN-Wechsel vorgenommen habt! Ich persönlich hätte die Summe der einzuzahlen Beiträge lieber
    direkt geschenkt bekommen und dafür Schenkungssteuer bezahlt
    als eine Versicherung abzuschließen, die erst mal einige Jahre
    laufen muss, damit man überhaupt die eingezahlten Beiträge
    wieder raus hat, aber jetzt ist es nunmal so und ich versuche
    das beste draus zu machen.
    Es ist so wie du sagt: Bekommst du Geld geschenkt, zahlst du auf ALLES Schenkungssteuer, bekommst du eine Versicherung geschenkt, nur auf 2/3 der Beiträge - nochmal: 2/3 ist weniger als ein ganzes!
    Deswegen hier meine zweite Frage:
    Zwei der fünf Jahresbeiträge müsste ich noch selber bezahlen.
    Wenn ich die Versicherung jetzt beitragsfrei stellen würde,
    bekäme ich am Ende die Auszahlung doch nicht steuerfrei, oder?
    Was willst du denn haben? Kapital? Dann wäre es in der tat steuerpflichtig, wenn du nicht mehr einzahlst! Eine Rente? Die war schon immer(!) steuerpflichtig! Ich bin der Meinung, eine vor 2005 abgeschlossene Renten- oder
    Lebensversicherung wird nur dann steuerfrei ausgezahlt, wenn
    sie mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und wenigstens fünf
    Jahre lang Beiträge gezahlt wurden.
    Und du das Kapital nimmst, keine Rente! Mein Problem ist jetzt, dass ich die beiden Jahresbeiträge
    nicht unbedingt zahlen möchte.
    Warum schenkt Dir dein Vater die nicht auch, so wie es ursprünglich abgemacht war? Wenn man solche Sachen plant, sollte man sie auch durchziehen. Kann man irgendetwas machen,
    dass man die Vesicherungssumme doch steuerfrei ausbezahlt
    bekommt, obwohl nur drei Jahre lang Beiträge bezahlt wurden?
    Nö! Hoffentlich findet sich jemand, der mir meine Fragen
    beantworten kann.
    Vielen Dank schonmal vorab.
    C.
    So, jetzt noch was ganz wichtiges: Über welche Summen reden wir denn hier um Himmels willen?
    Du hast als Kind deines Vaters einen Schenkungsfreibetrag von 205.000€ (zweihundertfünftausend!) und wenn du unter 27 bist, nochmal mindestens 10.300€ oben drauf. Wenn 2/3 der eingezahlten Beiträge diese Betrag übersteigen, hätte dein Vater in den letzten drei Jahren demnach 307.500€ in die Versicherung einzahlen müssen, damit du überhaupt einen Cent an Schenkungssteuer bezahlst.
    Ist das so?
    Dann Glückwunsch zu einer geilen Altersvorsorge! Aber heul uns nicht die Ohren voll, wenn du jetz noch Steuern zahlst!!
    Sorry, etwas hart, aber ich denke, die Freibeträge waren dir nicht bekannt, stimmt's?

    Davon abgesehen: Der Versicherungsnehmer-Wechsel und damit die Schenkung ist dem Finanzamt AUF JEDEN FALL mitzuteilen, auch wenn Sie im Rahmen der Freibeträge stattfand!

    Frank Wilke

    • Antwort von nach 42 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Frage zur Übertragung von Versicherungen

      Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als
      Versicherungsnehmer einzutragen?
      Nein!
      Hi Frank,

      klär mich mal auf warum.

      Gruß
      Dennis

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Frage zur Übertragung von Versicherungen

        Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als
        Versicherungsnehmer einzutragen?
        Nein!
        klär mich mal auf warum.
        Gruß
        Dennis
        Habe ich erklärt --->
        Er direkt als VN + Vater zahlt die Beiträge = Schenkung der Beiträge an den Sohn.

        Frank Wilke

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: Frage zur Übertragung von Versicherungen

          Achso, ok. Also wenn ich die Summe der fünf Beiträge direkt so bekommen hätte, wäre Schenkungssteuer für den gesamten Betrag angefallen und so nur für zwei Drittel der Gesamtsumme. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Frage zur Übertragung von Versicherungen

            rrrrrrrrrrrrrrrichtig!!!!
            ABER eben nur, wenn die fünf Jahresbeiträge deutlich über 300.000€ liegen... und jetzt raus damit: Tun sie das?

            Frank Wilke [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Frage zur Übertragung von Versicherungen

              rrrrrrrrrrrrrrrichtig!!!!
              ABER eben nur, wenn die fünf Jahresbeiträge deutlich über
              300.000€ liegen... und jetzt raus damit: Tun sie das?

              Frank Wilke
              Nein, aber der Freibetrag ist doch schon ausgeschöpft...

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Frage zur Übertragung von Versicherungen

          Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mich von Anfang an als
          Versicherungsnehmer einzutragen?
          Nein!
          klär mich mal auf warum.
          Gruß
          Dennis
          Habe ich erklärt --->
          Er direkt als VN + Vater zahlt die Beiträge = Schenkung der
          Beiträge an den Sohn.
          Er fragte, ob es sinnvoll ist ihn direkt als VN zu nehmen, Du sagst Nein, in der Begründung jedoch ja.

          Ich hätte die Frage mit "ja" beantwortet ;-)

          Die Schenkung ist wegen der Freibeträge mutmaßlich egal (ich hoffe, das der Vater in den nächsten 10 Jahre nicht verstirbt [rein steuerliche Betrachtung und damit sehr gefühllos])

          • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Frage zur Übertragung von Versicherungen

            Habe ich erklärt --->
            Er direkt als VN + Vater zahlt die Beiträge = Schenkung der
            Beiträge an den Sohn.
            Er fragte, ob es sinnvoll ist ihn direkt als VN zu nehmen, Du
            sagst Nein, in der Begründung jedoch ja.
            Hä? Hilfe! Du verstehst mich nicht! Ich hab's selber nochmal durchgelesen, finde in meinem Text keine Argumentation dafür, ihn direkt als VN einzutragen.!?!?

            Frank Wilke

            • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Frage zur Übertragung von Versicherungen

              Habe ich erklärt --->
              Er direkt als VN + Vater zahlt die Beiträge = Schenkung der
              Beiträge an den Sohn.
              Er fragte, ob es sinnvoll ist ihn direkt als VN zu nehmen, Du
              sagst Nein, in der Begründung jedoch ja.
              Hä? Hilfe! Du verstehst mich nicht! Ich hab's selber nochmal
              durchgelesen, finde in meinem Text keine Argumentation dafür,
              ihn direkt als VN einzutragen.!?!?
              Ich gebs auf, wenn es mich morgen noch interessiert schick ich Dir ne Mail ;-)



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