uneheliches Kind - Krankenversicherung GKV-PKV
Von: , Frage gestellt am Mi, 22. Nov 2006
Fall:
Ein uneheliches Kind ist unterwegs. Beide verstehen sich gut, jedoch ist eine Ehe nicht gewünscht (falls sich der folgende Text zu klinisch / sachlich anhört)
Er ist privat Krankenversichert und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze
Sie ist als Angestellte bei der KV pflichtversichert
Krankenversicherung:
Ist das Kind im Erziehungsjahr (Elterngeld) bei der Mutter kostenfrei in der GKV versichert?
Ab wann muss das Kind freiwillig in der GKV bzw. in der PKV versichert werden.
Beide planen zusammen zu ziehen. Damit bilden Sie eine eheähnliche Lebensgemeinschaft.
Hat dies Auswirkung auf die Krankenversicherung?
In der FAQ habe ich folgendes gefunden:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqindex.fp...
3)Eltern 1) AN, GE 4000 € PKV
2) AN, GE 1500 € GKV-pflichtig
Kind eigene freiwillige
GKV oder PKV
Demnach wäre das Kind (sofort?) freiwillig GKV bzw. PKV zu versichern.
In einem anderen Forum wird von mehreren darauf verwiesen, dass ein uneheliches Kind bei der Mutter kostenfrei familienversichert sei.
Welches Amt / Institution kann hier verbindliche Auskunft geben?
Ich bitte um sachliche und kurze Beiträge, damit diese Zusammenfassung auch für weitere Leser interessant ist.
Besten Dank!
