Von PKV in die GKV

Von: , Frage gestellt am Do, 14. Dez 2006

Hallo,

könnt Ihr mir sagen, wie es sich verhält, wenn man jemanden Einstellen möchte (Versicherungspflichtig) und diese Person privat Krankenversichert ist. Muß die Private KV gekündigt werden (mit Kündigungsfrist) oder meldet die neue GKV den Arbeitnehmer bei der alten privaten Krankenversicherung ab?

Vielen Dank

Dajana

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Von PKV in die GKV

    Hallo,
    unter der Voraussetzung dass der Arbeitnehmer/in jünger als 55 Jahr
    ist kann folgendermaßen vorgegangen werden.
    Der Arbeitnhmer wählt eine Krankenkasse - bei der meldet der
    Arbeitgeber den Arbeitnehmer ganz normal an. Der Arbeitnehmer
    lässt sich von dieser Krankenkasse eine Bescheinigung über die
    Pflichtversicherung ausstellen, legt diese der PKV vor und die
    muss ihn dann aus dem laufenden Vertrag entlassen ohne auf die
    in den Versicherungsbedingungen normalen Kündigungsfrist bestehen zu dürfen.
    Gruss
    Czauderna

    • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Von PKV in die GKV

      Sollter der AN irgendwann wieder in die PKV wechsel wollen, zum Beispiel wegen Überschreiten der Pflichtgrenze, bietet sich die Umstellung in eine kleine Anwartschaft an.
      Auch das macht der Versicherer gegen die Bescheinigung der Pflichtversicherung.
      Der AN zahlt dann 1-3% seines Beitrages und kann irgenwann einfach wieder einsteigen.
      Der Einstieg in die PKV ist in der Regel teuer erkauft und sollte nicht so einfach aufgegeben werden.

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