Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halter

Von: , Frage gestellt am Sa, 7. Okt 2000

Guten Tag Allerseits,

Folgendes Problem habe ich zu lösen:

Da ich in der KFZ-Versicherung auf 40% fahre habe ich mich für das Fahrzeug meines Sohnes als Versicherungsnehmer "hergegeben". Mein Sohn ist als Halter eingetragen.
Bei der Zulassungsstelle gab´s hiermit überhaupt keine Probleme.

Nun schreibt mir die Versicherung, dass ich mich auch als Halter eintragen lassen muss und droht mit Deckungsentzug.

Ist das versuchte Nötigung oder korrekt?
Müssen VN und Halter identisch sein? Wenn ja, warum hat die Zulassungsstelle die Anmeldung angenommen?


Für Aufklärung, Tipps (und Tricks) bin ich dankbar.
mfG Gisbert Weinbrecher

26 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 34 Minuten 1 hilfreich
    Re: Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halter

    nein,...

    also vorschreiben kann dir keiner was... im sinne der deregulierung des europäischen versicherungsmarktes *welch wort* ;-) kann jede versicherung ihre eigenen Bedingungen machen....

    und dazu gehören auch die annahmepolitik...

    ich würde es nachlesen und es mir schriftlich zeigen lassen... es muss im geschäftsplan der versicherung stehen, unter welchen Bedingungen die Versicherung ein Auto annimmt und versichert. Sie müssen es dir also schwarz auf weiß belegen können.



    Stehts so drin... hast du Pech gehabt... also gilt eins...

    Gibts diese Aussage im Geschäftsplan... muss das auto umgemeldet werden, sollte aber auch kein problem sein... gibts die nicht, einfach drauf hinweisen und sagen, sie möchten doch bitte von dieser aussage zurücktreten ;-)

    in diesem sinne..

    Marco

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halt

      Stehts so drin... hast du Pech gehabt... also gilt eins...

      Gibts diese Aussage im Geschäftsplan... muss das auto
      umgemeldet werden, sollte aber auch kein problem sein... gibts
      die nicht, einfach drauf hinweisen und sagen, sie möchten doch
      bitte von dieser aussage zurücktreten ;-)

      in diesem sinne..

      Marco
      Nein, in den Bedingungen steht nichts darüber!
      Sie berufen sich auf "tarifrechtliche Überlegungen"
      Was kann ich tun?

      beste Grüsse
      Gisbert

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halt

        Nicht in den Bedingungen... im Geschäftsplan.... da muss es drin stehen... stehts nicht drin... ist die Aussage nichtig....

        Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re^4: Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halt

          Hallo Marco,

          Ich habe die Argumente angeführt und um eine definitive Antwort gebeten; mal sehen was die Antworten.

          bis dahin...beste Grüße
          Gisbert [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 4 Tagen 1 hilfreich
            Re^5: Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halt

            Falls Sie dir nicht passend antworten, so rufe, bevor du da anrufst, nochmal kurzfristig das BAV *Bundesaufsichtsamt für Versicherungen* in Berlin an.

            Im übrigen gibt es in der KFZ Versicherung eine Annahmefrist. Ich habe jetzt meine Bücher ausgepackt und kann jetzt dazu was mehr schreiben.

            Also:
            In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gilt der Antrag als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb von 2 Wochen ab Antragsstellung, bei vorliegen bestimmter Gründe, ablehnt. Die Gründe hierzu finden sich im §5 Abs. 3 PflVG.

            §5 Abs. 3:
            ...Der Antrag auf Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages für Zweiräder, Personen- und Kombinationskraftwagen bis zu 1 t Nutzlast gilt zu den für den Geschäftsbetrieb des Versicherungsunternehmens maßgebenden Grundsätzen und zum allgemeinen Unternehmenstarif als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen vom Eingang des Antrages an schriftlich ablehnt oder wegen einer nachweisbaren höheren Gefahr eine vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Durch die Absendung der Ablehnungserklärung oder des Angebotes wird die Frist gewahrt. ...

            Prüfe also, in welcher Zeit ab Antrag dir dieses Schreiben zugegangen ist. Länger als 2 Wochen, so überlege, woran es gelegen haben könnte. Vertreter etc. gibt es keine Erklärung, dann rechne nochmal 2-3 Tage zu. Liegt auch das nicht in dieser Zeit... so ist die Frist ziemlich sicher nicht gewahrt worden.

            ...

            Des weiteren ist die höhere Gefahr normalerweise so definiert, wenn das Risiko so derartig überhöht ist, dass der Versicherer es nicht zeichnen kann oder nur unter großem Risiko. bspw. durch Versicherung eines Formel 1 Wagen bei einem kleinen gebietlich begrenzten Versicherer. Eine nachweisbare höhere Gefahr, die nur durch deinen Sohn entsteht, Pauschalisierung nach Altersgruppe ist meines Wissens hiernach nicht zulässig, da es eine Mehrheit einer Gruppe betrifft, nicht das Risiko im einzelnen, muss also nachgewiesen werden. Und der Geschäftsbetrieb wird in meinem vorig benannten Geschäftsplan dargestellt.

            Viel Glück...

            und gib mir mal bitte Bescheid..

            So long
            Marco [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              Re^6: Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halt

              Viel Glück...

              und gib mir mal bitte Bescheid..

              So long
              Marco
              Siehe meine E-Mail
              Gruß Gisbert

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halter

    Folgendes Problem habe ich zu lösen:

    Da ich in der KFZ-Versicherung auf 40% fahre habe ich mich für
    das Fahrzeug meines Sohnes als Versicherungsnehmer
    "hergegeben".
    Meld doch einfach das Auto komplett auf Dich an. Dann gibt es keine Probleme.
    Solange Versicherung, Steuer, Strafen ect. bezahlt werden, wird sich auch nie ein Staatsanwalt damit befassen.

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Versicherungsnehmer nicht identisch mit Halt

      Meld doch einfach das Auto komplett auf Dich an. Dann gibt es
      keine Probleme.
      Solange Versicherung, Steuer, Strafen ect. bezahlt werden,
      wird sich auch nie ein Staatsanwalt damit befassen.
      Hätte ich schon getan, aber mein Sohn (23) möchte bei Kontrollen nicht gern gefragt werden, ob er auch die Erlaubnis seines Vaters besitzt, den Wagen zu fahren.
      (Mit Freundin im Auto schlecht für sein Ego)

      Gruß Gisbert

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        welch ein Argument!!!

        mein Sohn (23) möchte bei
        Kontrollen nicht gern gefragt werden, ob er auch die Erlaubnis
        seines Vaters besitzt, den Wagen zu fahren.
        Hi Gisbert!
        ... ich fahre viele km jährlich... und das seit 20 Jahren.....
        ich bin erst ein einziges Mal kontrolliert worden....
        und warum sollte der "Kontrolleur" so eine bescheuerte Frage stellen????
        Wenn das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist -> o.k.
        ansonsten: wo steht, dass Halter und Fahrer identisch sein müssen???
        so ein Unfug!!!!
        ausserdem kann man bei den meisten Versicherungen auch den Vertrag mit den erworbenen Prozenten übertragen....

        Ayla, die sich inzwischen nach dem WIRKLICHEN Grund fragt???



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