Erwerbsminderungsrenterförderfähig bei Riester?

Von: , Frage gestellt am Fr, 12. Jan 2007

Hallo!

Ehepaar B hat in 12/2006 eine Riester-Rentenversicherung für beide beantragt. Der Ehemann ist Vollzeit-Arbeitnehmer (mit ca. 2800,- netto-Einkommen) und die Ehefrau (schwerbehindert) erhält seit 12/2006 eine volle Erwerbsminderungsrente.

Sind die beiden förderfähig? Ist es für die Ehefrau sinnvoll die Riester-Rente abzuschließen?

Vielen Dank für eure Antworten!!
Viele Grüße, Elena

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Erwerbsminderungsrenterförderfähig bei Riester

    Hallo.
    Er ist förderfähig, die Ehefrau nicht (auch nicht über Ehemann), da sie bereits eine gesetzliche Rente erhält.

    viele Grüße
    Andreas

    • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Erwerbsminderungsrenterförderfähig bei Riest

      Einspruch, die Ehefrau ist mittelbar förderberechtig (0€ Eigenbeitrag und die volle Zulage). Der Rentenbezug von Ihr ist für die mittelbare Förderung irrelevant. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Erwerbsminderungsrenterförderfähig bei Riest

        Hallo,
        hatte bei "uns" das extra prüfen lassen, da ich auch an die mittelbare Förderung gedacht habe, aber in genau so einem Fall die o.a. Auskunft erhalten.
        Andreas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Erwerbsminderungsrenterförderfähig bei Riest

          Hallo,
          hatte bei "uns" das extra prüfen lassen, da ich auch an die
          mittelbare Förderung gedacht habe, aber in genau so einem Fall
          die o.a. Auskunft erhalten.
          Andreas
          Dann empfehle ich Euch mal § 79 AVmG (ggf. in Verbindung mit §10a EStG), der Ehepartner ist mittelbar förderberechtigt, es bleibt dabei!

          • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Erwerbsminderungsrenterförderfähig bei Riest

            Dann empfehle ich Euch mal § 79 AVmG (ggf. in Verbindung mit
            §10a EStG), der Ehepartner ist mittelbar förderberechtigt, es
            bleibt dabei!
            Hallo,
            Das ist absolut richtig, siehe auch unter
            http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
            mittelbare Förderberechtigung liegt vor.
            Grüße

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Erwerbsminderungsrenterförderfähig bei Riest

        Hallo,
        jetzt hab ich selbst nachrecherchiert, Du hast Recht.

        Super, tolle Experten hab ich da bei uns gefragt.... Danke+Stern
        Andreas [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Erwerbsminderungsrenterförderfähig bei Riest

          Super, tolle Experten hab ich da bei uns gefragt....
          Danke+Stern
          Kann passieren, dafür sind wir ja so viele hier, die aufeinander aufpassen ;-)

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