Hallo liebe Wissende,
eine Frage zum Winterdienst:
ein Mietshaus mit 3 Parteien, Anliegerfläche vor dem Haus ca. 5 Meter (Fuß- und Radweg), hinter dem Haus ca. 1 Meter (Grundstück ist asymmetrisch). In Innenstadt-Nähe, aber mit sehr mäßigem Fußgänger-Aufkommen.
„Abwälzen“ des Winterdienstes auf Mieter fällt weg, da Ferienwohnungen bzw. Kurzzeit-Wohnen.
Abgeschlossen ist eine Immo-Versicherung bei einer sehr großen deutschen Versicherungs-Gesellschaft, inkl. Eigentümer-HP und Mietausfall-Versicherung im Schadensfall.
Der Versicherungsvertreter sagte bei Abschluß: Winterdienst muß nicht ausgeführt werden bei der kleinen Fläche, im Schadensfall würde da niemand nach Winterdienst fragen, weder ob vertraglich vergeben noch ob selber ausgeführt.
Meine Frage: kann das wirklich so sein? Ist auch ein Schaden bei nicht beseitigtem Glatteis und/oder Schnee mit versichert? Oder kommt da im Schadensfall ein böses Erwachen?
Oder: was passiert, wenn die Räumpflicht auf jemanden übertragen wird, derjenige aber nicht ausführt?
Und: inweiweit wird überhaupt die genaue Stelle des Schadenereignisses festgestellt?
Danke für Antwort
Sophia