Winterdienst Miethaus

Hallo liebe Wissende,

eine Frage zum Winterdienst:
ein Mietshaus mit 3 Parteien, Anliegerfläche vor dem Haus ca. 5 Meter (Fuß- und Radweg), hinter dem Haus ca. 1 Meter (Grundstück ist asymmetrisch). In Innenstadt-Nähe, aber mit sehr mäßigem Fußgänger-Aufkommen.
„Abwälzen“ des Winterdienstes auf Mieter fällt weg, da Ferienwohnungen bzw. Kurzzeit-Wohnen.

Abgeschlossen ist eine Immo-Versicherung bei einer sehr großen deutschen Versicherungs-Gesellschaft, inkl. Eigentümer-HP und Mietausfall-Versicherung im Schadensfall.
Der Versicherungsvertreter sagte bei Abschluß: Winterdienst muß nicht ausgeführt werden bei der kleinen Fläche, im Schadensfall würde da niemand nach Winterdienst fragen, weder ob vertraglich vergeben noch ob selber ausgeführt.

Meine Frage: kann das wirklich so sein? Ist auch ein Schaden bei nicht beseitigtem Glatteis und/oder Schnee mit versichert? Oder kommt da im Schadensfall ein böses Erwachen?
Oder: was passiert, wenn die Räumpflicht auf jemanden übertragen wird, derjenige aber nicht ausführt?
Und: inweiweit wird überhaupt die genaue Stelle des Schadenereignisses festgestellt?

Danke für Antwort
Sophia

Hallo liebe Wissende,

eine Frage zum Winterdienst:
ein Mietshaus mit 3 Parteien, Anliegerfläche vor dem Haus ca.
5 Meter (Fuß- und Radweg), hinter dem Haus ca. 1 Meter
(Grundstück ist asymmetrisch). In Innenstadt-Nähe, aber mit
sehr mäßigem Fußgänger-Aufkommen.
„Abwälzen“ des Winterdienstes auf Mieter fällt weg, da
Ferienwohnungen bzw. Kurzzeit-Wohnen.

Abgeschlossen ist eine Immo-Versicherung bei einer sehr großen
deutschen Versicherungs-Gesellschaft, inkl. Eigentümer-HP und
Mietausfall-Versicherung im Schadensfall.
Der Versicherungsvertreter sagte bei Abschluß: Winterdienst
muß nicht ausgeführt werden bei der kleinen Fläche, im
Schadensfall würde da niemand nach Winterdienst fragen, weder
ob vertraglich vergeben noch ob selber ausgeführt.

Das halte ich für eine sehr fragwürdige Aussage. Ich würde mich nicht darauf verlassen. Lieber mal bei der Gemeinde anfragen, ob Winterdienst gewährleistet werden muss oder nicht!

Meine Frage: kann das wirklich so sein? Ist auch ein Schaden
bei nicht beseitigtem Glatteis und/oder Schnee mit versichert?

Grundsätzlich ja. Wenn der Eigentümer allerdings generell keinen Winterdienst leistet oder leisten lässt, liegt m.E. schon Vorsatz vor. Dann leistet auch eine Haftpflichtversicherung nicht mehr. Außerdem kann man sich ein Strafverfahren wegen Körperverletzung einfangen.

Oder: was passiert, wenn die Räumpflicht auf jemanden
übertragen wird, derjenige aber nicht ausführt?

Der Vermieter hat insoweit auch eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Er wird im Schadensfall als erster zum Ersatz herangezogen. Hier wird die Versicherung wohl aber auch leisten. Der Beauftragte kann allerdings vom Vermieter oder der zahlenden Versicherung in Regress genommen werden.

Und: inweiweit wird überhaupt die genaue Stelle des
Schadenereignisses festgestellt?

Im Schadensfall wird die Stelle mit Sicherheit festgestellt.

Gruß Holger