Fragen zur Direktversicherung
Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Jan 2007
Hallo Ihr Wissenden,
meine Freundin hat über Ihren damaligen Arbeitgeber (vor 2005) eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung sowie Kapitalwahlrecht abgeschlossen in die Sie den jährlichen Höchstsatz von 1752 Euro einzahlt.
Die Beiträge wurden von Ihrem Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgezogen, pauschal mit 20% versteuert und wären eigentlich bis 2008 Sozialversicherungsfrei.
Nun hat der Arbeitgeber leider pleite gemacht ...
Die Versicherung sieht in diesem Fall vor das der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer in den Vertrag eintritt und die Beiträge "privat" weiter zahlt.
Nach Ihrem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber wird die Direktversicherung von diesem leider nicht übernommen; d.h. aktuell bezahlt Sie die Beiträge von Ihrem regulär versteuerten Einkommen.
Nun meine Frage:
Sie ist normale Angestellte. Gibt es eine Möglichkeit den Steuervorteil dennoch geltend zu machen? Evtl. bei der Einkommenssteuerklärung? Soweit wie ich das verstanden habe kann man die Versicherung bei den Sonderausgaben geltend machen. Hier gilt jedoch eine Beitragsbemessungsrenze die bei Angestellten meist bereits durch die gesetzliche Rentenversicherung (oder was auch immer?) abgedeckt ist.
Wenn es keine Möglichkeit gibt, nach welchen Kriterien kann ich feststellen ob sich der Vertrag noch rentiert oder ob es besser wäre ihn ruhen zu lassen?
Für alle Bemühungen und Antworten vorab herzlichen Dank.
Viele Grüße Jan
