Was tun nach Übertragung einer Police?

Von: , Frage gestellt am So, 11. Mär 2007

Hallo,


mein Vater hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung übertragen. Die Police wurde im Jahr 2004 abgeschlossen, drei Jahresbeiträge hat mein Vater schon gezahlt und zwei sind noch zu zahlen.


Also welche Möglichkeiten habe jetzt?


Ich kann die beiden Beiträge selber zahlen, aber das ist mir das etwas zuviel und ich würde das Geld lieber woanders angelegt lassen.


Ich könnte die Versicherung kündigen und mir auszahlen lassen. Ich weiß, dass der Beleihungswert der Police etwas geringer ist als die Summe der drei eingezahlten Beiträge. Wie kann man von Beleihungswert auf den Rückkaufswert schließen?
Ich denke mal, der Rückkaufswert wird wohl etwas höher als der Beleihungswert sein, also weniger als bereits eingezahlt wurde, deswegen würde ich die Versicheung ungern kündigen.
Die Auszahlung wäre aber dann doch steuerfrei, denke ich mal, weil ja (noch) kein Gewinn erzeilt wurde?


Ich könnte die Versicherung beitragsfrei stellen. Verliere ich dann nicht den Steuervorteil, also muss ich dann nicht den Ertragsanteil versteuern, wenn die Versicherung ausgezahlt wird? Voraussetzung für die Steuerfreiheit sind doch eine Laufzeit von wenigstens zwölf Jahren und eine Beitragszahlung über fünf Jahre, dachte ich immer.
Der Sachbearbeiter von der Versicherung meinte, die Auszahlung wäre für mich trotzdem steuerfrei, auch wenn ich die letzten Beiträge nicht mehr bezahlen würde und die Versicherung beitragsfrei gestellt wird. Stimmt das?
Wird durch eine Beitrafsfreistellung der Wert der Versicherung durch irgendwelche Gebühren zusätzlich gemindert (also neben der Wertminderung wegen der nicht gezahlzen Beiträge)?


Die letzten beiden Beiträge könnte ich mir auch über ein Policendarlehen der Versicherungsgesellschaft finanzieren lassen.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, werden bei fondsgebundenen Versicherungen bereits erworbene Fondsanteile verkauft und von dem Erlös der nächste Beitrag bezahlt? Die Gebühr dafür beträgt bei meiner Versicherungsgesellschaft drei Prozent eines 'finanzierten' Beitrags.
Ist sowas denn sinnvoll? Von dem neuen Beitrag, der dann von dem Erlös gezahlt wird, werden ja sicherlich auch wieder irgendwelche Kosten und Gebühren abgezogen, sodass der Wert insgesamt sich verringert?

Außerdem hab ich gelesen, dass sowas dem Finanzamt gemeldet wird und es sein kann, dass die Versicherung am Ende dann doch nicht steuerfrei ausgezahlt wird.
Ich verstehe deswegen nicht so recht, wo bei einem Policendarlehen der Vorteil für mich sein soll.

Bei kapitalgebundenen Lebensversicherungen bekommt man über ein Policendarlehen wohl wirklich fremdes Geld, für das man
auch Zinsen zahlen muss, aber bei fondsgebunden anscheinend nicht.


Was ratet Ihr mir?

Vielen Dank für Eure Hile.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Was tun nach Übertragung einer Police?

    Hallo,
    mein Vater hat mir eine fondsgebundene Rentenversicherung
    übertragen.
    Glückwunsch! Die Police wurde im Jahr 2004 abgeschlossen, drei
    Jahresbeiträge hat mein Vater schon gezahlt und zwei sind noch
    zu zahlen.
    Also welche Möglichkeiten habe jetzt?
    Ich kann die beiden Beiträge selber zahlen, aber das ist mir
    das etwas zuviel und ich würde das Geld lieber woanders
    angelegt lassen.
    Woanders ist genau was? Welche Fonds stecken denn hinter der Fondsgebundenen Rente? Ist doch super, dass Dein Vater die Kosten schon abgetragen hat, jetzt geht'S doch ans Eingemachte. Ohne Ausgabeauschläge in Fonds zu investierne, ohne Abgeltungssteuer ab 2008/2009/... Erträge abgreifen - wo willst du das denn besser machen?
    Oder willste das Zeug verprassen!? Na, los, sag schon! *peitsch*

    Nee, im Ernst: Da kann man doch so pauschal nixh zu sagen, da weder über die LAufzeit, den Tarif, die Fonds oder Beitragshöhe etwas gesagt wird. Ich könnte die Versicherung kündigen und mir auszahlen lassen.
    Könnte man, ist sicher nahezu die schlechteste Variante. Ich weiß, dass der Beleihungswert der Police etwas geringer
    ist als die Summe der drei eingezahlten Beiträge. Wie kann man
    von Beleihungswert auf den Rückkaufswert schließen?
    Der Beleihungswert hat mit der Kündigung nichts zu tun. Wenn du den Vertrag kündigst, bekommst Du den Rückkaufwert bzw. den Wert der Fondsanteile. Die Auszahlung wäre aber dann doch steuerfrei, denke ich mal,
    weil ja (noch) kein Gewinn erzeilt wurde?
    Wohl kaum - der Vertrag läuft 3 Jahre - hier ist nix steuerfrie. Laufzeit 12 Jahre und 5 Jahre Beiträge zahlen, DANN ist die Kapitalauszahlung steuerfrei. Eine Rentenauszahlung ist IMMER steuerpflichtig. Ich könnte die Versicherung beitragsfrei stellen. Verliere ich
    dann nicht den Steuervorteil,
    Ja! also muss ich dann nicht den
    Ertragsanteil versteuern, wenn die Versicherung ausgezahlt
    wird?
    Rentenauszahlungen waren und sind immer schon mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig gewesen! Voraussetzung für die Steuerfreiheit sind doch eine
    Laufzeit von wenigstens zwölf Jahren und eine Beitragszahlung
    über fünf Jahre, dachte ich immer.
    So ist es! Der Sachbearbeiter von der Versicherung meinte, die Auszahlung
    wäre für mich trotzdem steuerfrei, auch wenn ich die letzten
    Beiträge nicht mehr bezahlen würde und die Versicherung
    beitragsfrei gestellt wird. Stimmt das?
    Nein, hau ihn um, das ist ganz grober Unfug! "Die letzten Beiträge" ... wenn die fünf Jahre erstmal voll sind, kannst du mal zahlen, mal nicht, das ist dann egal. Aber die fünf Jahre müssen voll sein, sonst ist auch die Kapitalleistung steuerpflichtig! Wird durch eine Beitrafsfreistellung der Wert der Versicherung
    durch irgendwelche Gebühren zusätzlich gemindert (also neben
    der Wertminderung wegen der nicht gezahlzen Beiträge)?
    Ja, könnte durchaus sein. Die letzten beiden Beiträge könnte ich mir auch über ein
    Policendarlehen der Versicherungsgesellschaft finanzieren
    lassen.
    Tu's nicht - wenn Du Sie bezahlen kannst, bezahl Sie. Ist sowas denn sinnvoll? Von dem neuen Beitrag, der dann von
    dem Erlös gezahlt wird, werden ja sicherlich auch wieder
    irgendwelche Kosten und Gebühren abgezogen, sodass der Wert
    insgesamt sich verringert?
    Jo, ich sag ja: Tu's nicht! Außerdem hab ich gelesen, dass sowas dem Finanzamt gemeldet
    wird und es sein kann, dass die Versicherung am Ende dann doch
    nicht steuerfrei ausgezahlt wird.
    Und nochmal: Ja! Tu's nicht! Ich verstehe deswegen nicht so recht, wo bei einem
    Policendarlehen der Vorteil für mich sein soll.
    Es gibt keinen. Was ratet Ihr mir?
    Vielen Dank für Eure Hile.
    1.) Habt Ihr die Übertragung der Versicherung als Schenkung an das Finanzamt gemeldet? Wenn nicht, holt das nach.
    2.) Wenn Du wie oben beschrieben die Beiträge weiterzahlen kannst, tu es. Nimm es als das Geschenk, als das es gedacht ist: Als guter Grundstück für deine Altersvorsorge. Löse Dich von dem Gedanken, dass es sich um Geld handelt, an dass Du ranwillst.
    3.) Nimm kein Policendarlehen.

    So, mit diesen drei Aktionen bist du schon mal auf einem sehr guten Weg.

    Frank Wilke

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Was tun nach Übertragung einer Police?

      Hallo Frank,

      vielen Dank für Deine Antwort. Die Versicherungsgesellschaft hat die Übertragung schon dem Finanzamt gemeldet, da muss man selbst nichts mehr machen.
      Zwei Drittel der eingezahlten Beiträge oder der Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Übertragung, je nachdem was geringer ist, müssen als Schenkung versteuert werden, glaub ich.

      Gut, das mit dem Policendarlehen kann man also schon mal vergessen.

      Und bei einer Kündigung müsste ich also jetzt den ganzen mir ausgezahlten Betrag als Einkommen versteuern?

      Bleibt also die Beitragsfreistellung oder Fortführung der Versicherung. Ich denke, dann werde ich die noch offenen Beiträge bezahlen.


      Danke und mfG
      Chris

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Was tun nach Übertragung einer Police?

        Hallo Frank,

        vielen Dank für Deine Antwort. Die Versicherungsgesellschaft
        hat die Übertragung schon dem Finanzamt gemeldet, da muss man
        selbst nichts mehr machen.
        Zwei Drittel der eingezahlten Beiträge oder der Rückkaufswert
        zum Zeitpunkt der Übertragung, je nachdem was geringer ist,
        müssen als Schenkung versteuert werden, glaub ich.
        Ja, sowas in der Richtung. Aber wenn Dein Vater es nicht übertrieben hat mit den Beiträge, bewegt ihr euch innerhalb der Freibeträge. Gut, das mit dem Policendarlehen kann man also schon mal
        vergessen.
        Gute Idee! Und bei einer Kündigung müsste ich also jetzt den ganzen mir
        ausgezahlten Betrag als Einkommen versteuern?
        Nein, den Ertrag, also Auszahlung - Éinzahlung!: Bleibt also die Beitragsfreistellung oder Fortführung der
        Versicherung. Ich denke, dann werde ich die noch offenen
        Beiträge bezahlen.
        Finde immer noch, dass das die beste Lösung ist.
        Frank Wilke

        Danke und mfG
        Chris

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