Verweisung in der BU

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Okt 1999

Ich moechte eine BU abschliessen. Dabei erscheint mir bislang aber der Punkt der Verweisung recht difuss. Hat jemand damit konkrete Erfahrungen, auf was man als technisch-kaufmaennischer Angestellter verwiesen werden kann ,wenn man nur noch 50% seiner Leistung erbringt. Denn vermutlich kann ich ja mit einem Rollstuhl auch noch meine Leistung erbringen. Aber auf was kann man mich den verweisen, wenn ich nur noch z.B. eingeschraenkt konzentrationsfähig bin, der Beruf aber der bisherigen Lebensstellung entsprechen soll? Oder auf physischen Gruneden nur noch 4 Stunden geistig arbeiten kann. Gibt es Literatur oder Statistiken zu dem Thema.
Gruß
Lennart

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 29 Minuten hilfreich
    Re: Verweisung in der BU

    Hallo Lennart,

    es gibt mittlerweise Anbieter, die auf jegliche Verweisung verzichten. Such Dir einen solchen.

    Max [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: Verweisung in der BU

    Die guten Gesellschaften verzichten auf die Verweisung bzw. erlauben nur eine Verweisung auf einen Beruf, der Deiner Lebensstellung entspricht (Bsp: Ein Bereichsleiter im Großkonzern kann nicht auf eine Sachbearbeiterstelle verwiesen werden, obwohl beides irgendwie kaufmännische Jobs sind), bei den Versicherern mit mittelmäßigen/schlechten Bedingungen hat die Gesellschaft wesentlich mehr Verweisungsmöglichkeiten.
    Wenn Du mir Deine Adresse oder Fax-Nummer gibts (E-Mail: [E-Mail-Adresse entfernt] lasse ich Dir einen Artikel aus einer Verbraucherzeitschrift zu dem Thema zukommen.

    Gruß Markus

  3. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Verweisung in der BU

    Hi Lennart,

    einige Gesellschaften bieten eine Staffelregelung an. Du erhälst dann im Falle der BU z.B. bereits eine Leistung ab 25 oder 33 Prozent BU. Halte ich für kaufmännisch Tätige als eine sinnvolle Alternative. Eventluell bietet es sich auch an, den Vertrag zu teilen und bei zwei verschiedenen Gesellschaften abzuschließen (Risikostreuung).

    Auch hier mein Angebot: Ich kann Dir eine PowerPointPräsentation mit vielen Infos zumailen. Natürlich nur zum Eigengebrauch.

    Schöne Grüße
    Georg Pütz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 12 Tagen hilfreich
      Re^2: Verweisung in der BU

      Hallo Georg,

      falls Dein Angebot auch fuer andere gilt und ich nicht zu viel verlange, ich waere auch daran interessiert.

      Gruss
      Gunter Auch hier mein Angebot: Ich kann Dir eine
      PowerPointPräsentation mit vielen Infos
      zumailen. Natürlich nur zum
      Eigengebrauch.

      Schöne Grüße
      Georg Pütz


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