Verweisung in der BU
Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Okt 1999
Ich moechte eine BU abschliessen. Dabei erscheint mir bislang aber der Punkt der Verweisung recht difuss. Hat jemand damit konkrete Erfahrungen, auf was man als technisch-kaufmaennischer Angestellter verwiesen werden kann ,wenn man nur noch 50% seiner Leistung erbringt. Denn vermutlich kann ich ja mit einem Rollstuhl auch noch meine Leistung erbringen. Aber auf was kann man mich den verweisen, wenn ich nur noch z.B. eingeschraenkt konzentrationsfähig bin, der Beruf aber der bisherigen Lebensstellung entsprechen soll? Oder auf physischen Gruneden nur noch 4 Stunden geistig arbeiten kann. Gibt es Literatur oder Statistiken zu dem Thema.
Gruß
Lennart
