GKV : Befreiung von der Zuzahlung

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Jun 2007

Hallo,
die Belastungsgrenze zur Zuzahlung (Arzeneimittel etc) beträgt ein bzw zwei Prozent der jährlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.
Nach einem Merkblatt einer GKV gibt es ca.200 verschiedene Einnahmearten.
Welches sind die wesentlichen Einnahmen ?
Gruß
Karl

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: GKV : Befreiung von der Zuzahlung

    Hallo,
    die häufigsten Einnahmen sind
    Arbeitsentgelt
    Arbeitseinkommen
    Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
    Kapitalerträge
    Renten
    Versorgungsbezüge
    Gruß
    Czauderna

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