GKV : Befreiung von der Zuzahlung
Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Jun 2007
Hallo,
die Belastungsgrenze zur Zuzahlung (Arzeneimittel etc) beträgt ein bzw zwei Prozent der jährlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.
Nach einem Merkblatt einer GKV gibt es ca.200 verschiedene Einnahmearten.
Welches sind die wesentlichen Einnahmen ?
Gruß
Karl
