Sturmschaden und Gebäudeversicherungen

Hallo Experten,

angenommen jemand kauft ein Anwesen, auf dem sich ein Hauptgebäude und ein „Nebengebäude“ befinden. Das „Nebengebäude“ dient zu Wohnzwecken und es besteht im 1. Stock eine Verbindung über einen schmalen überdachten Balkon. Strom und Telefonversorgung kommen vom Hauptgebäude. Sanitäre Anlagen sind keine im Nebengebäude installiert.

Die Versicherung des Vorbestitzers geht erstmal gesetzlich auf den Käufer über. Der Käufer schließt eine eigene Versicherung ab und kündigt die andere. In einer Übergangszeit bestehen zwei Versicherungen, was ja eigentlich nicht sein darf, die neue Versicherung wußte aber von der ersten. In dieser Zeit ereignet sich ein Sturmschaden (Kyrill). Bei beiden Versicherungen wird der Schaden gemeldet.
Die alte Versicherung lehnt ab, da das „Nebengebäude“ nicht versichert sei.

Nun streiten sich die Versicherungen über die Definition Nebengebäude.
Beide Versicherungen haben einen Gutachter geschickt. Die Schadenhöhe wurde mir noch nicht mitgeteilt. Die Gutachterin sagt, es solle erstmal festgestellt werden, welche Versicherung zuständig ist ?
Was hat das mit der Schadenhöhe zu tun?
Verändert sich diese aufgrund der Zuständigkeit?

Mir kommt das alles mittlerweile etwas seltsam vor.
Eine Feuchtigkeitsmessung wurde angekündigt, ist aber nicht durchgeführt worden.

Wie ist überhaupt die Definition für Nebengebäude?
Welche Versicherung muß zahlen?
Hätte ich die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu beauftragen?
Müßte die Versicherung das dann zahlen?
Haben ich ein Recht auf die Einsicht in das erstellte Gutachten?
Wenn sich Schimmel durch eindgedrungene Feuchtigkeit gebildet hat,
wie wirkt sich das im Gutachten in der Schadenhöhe aus.
(chemischer Schimmelentferne draufstreichen und gut, oder muss fachgerecht sogar der Putz abgetragen werden?)

Sollte ich sicherheitshalber die Rechtsschutzversicherung (ebenfalls bei dem neuen Versicherungsanbieter abgeschlossen) einschalten?

Da sich das mittlerweile sehr lange hingezogen hat, möchte ich mich nun einschalten.

Was wären sinnvolle Möglichkeiten?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Sascha

Hallo Sascha,

Da hast Du ja einen ziemlich komplizierten Fall.

Ich würde folgendermaßen vorgehen. Ich würde mich an die von mir selbst abgeschlosse Versicherung halten, die weiß ja offenbar von der anderen Versicherung und kann sich hinterher mit der einigen.

Prüfe Deinen Vertrag, was dort wie versichert ist. Sollte in Deinem Vertrag das Nebengebäude nicht versichert sein, hast Du ein Problem. Ansonsten müßte die Regulierung normal ablaufen. Ggf schalte den Vermittler ein, der die die Gebäudeversicherung verkauft hat.

ereignet sich ein Sturmschaden (Kyrill). Bei beiden
Versicherungen wird der Schaden gemeldet.

Das war Blödsinn, warum wurde das so gemacht ?

Die alte Versicherung lehnt ab, da das „Nebengebäude“ nicht
versichert sei.

Das wird ein alter Vertrag mit alten Bedingungen sein.

Schadenhöhe wurde mir noch nicht mitgeteilt. Die Gutachterin
sagt, es solle erstmal festgestellt werden, welche
Versicherung zuständig ist ?

Verstehe ich nicht, zuständig ist die Gesellschaft, mit der ich als Gebäudeeigentümer einen Vertrag habe.

Was hat das mit der Schadenhöhe zu tun?

Nichts.

Verändert sich diese aufgrund der Zuständigkeit?

Klar, wenn im alten Bedingungswerk ein Nebengeäude nicht mitversichert ist und im neuen schon.

Hätte ich die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu
beauftragen?

Noch einen ? Dann hast Du drei ! Schalte lieber einen Anwalt ein, der Deiner Versicherung Dampf macht.

Haben ich ein Recht auf die Einsicht in das erstellte Gutachten?

Natürlich.

Wenn sich Schimmel durch eindgedrungene Feuchtigkeit gebildet hat,
wie wirkt sich das im Gutachten in der Schadenhöhe aus.

Steigernd.

Sollte ich sicherheitshalber die Rechtsschutzversicherung

Lieber einen Anwalt.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

vielen Dank für deine Antwort,
habe nochmal etwas kommentiert …

Viele Grüße
Sascha

Hallo Sascha,

Da hast Du ja einen ziemlich komplizierten Fall.

ereignet sich ein Sturmschaden (Kyrill). Bei beiden
Versicherungen wird der Schaden gemeldet.

Das war Blödsinn, warum wurde das so gemacht ?

Das hab ich sicherheitshalber gemacht, um die Frist
für die Schadenmeldung einzuhalten.
Wollte vermeiden, dass eine Versicherung nachher sagt,
wäre zwar zuständig gewesen, aber Schaden wurde nicht
rechtzeitig mitgeteilt.
Wußte nicht, ob ich mir die Versicherung aussuchen kann,
die zahlen soll.

Die alte Versicherung lehnt ab, da das „Nebengebäude“ nicht
versichert sei.

Das wird ein alter Vertrag mit alten Bedingungen sein.

Richtig.
Da steht nichts von Nebengebäude - aber warum nicht.
Es ist ein massives Gebäude.
Steht da nichts von Nebengebäude,
weil es möglicherweise tatsächlich keins ist.
Wie gesagt, ich kenne die Definition für Nebengebäude nicht.
Oder ist es tatsächlich nicht versichert.

Aus den Unterlagen, die ich erschließt sich mir das nicht.

Hallo Sascha, Hallo Nordlicht,

Hallo Sascha,

Da hast Du ja einen ziemlich komplizierten Fall.

Das sehe ich genauso. Daher glaube ich auch, dass dieses Forum hier in Unkenntnis vieler, wichtiger Details kaum wird helfen können. Wenden Sie sich an einen Fachmann vor Ort.

Ich würde folgendermaßen vorgehen. Ich würde mich an die von
mir selbst abgeschlosse Versicherung halten, die weiß ja
offenbar von der anderen Versicherung und kann sich hinterher
mit der einigen.

Die bloße Kenntnis von einer (auch noch bestehenden!!!) Vor-Versicherung bedeutet nicht zwangsläufig, dass der „eigene“ Versicherer bei einer Schadenabwicklung „führend“ tätig werden muss/kann.

Prüfe Deinen Vertrag, was dort wie versichert ist. Sollte in
Deinem Vertrag das Nebengebäude nicht versichert sein, hast Du
ein Problem. Ansonsten müßte die Regulierung normal ablaufen.

WENN (und das deutet das Posting des Fragestellers an) das Nebengebäude RICHTIG deklariert wurde.
(Mögliches Szenario: das „Nebengebäude“ ist defacto ein Wohngebäude, ist aber als Nebengebäude im Sinne eines Lagerschuppens, etc., im Versicherungsschein eingetragen. Folge: Probleme bei der Schadenregulierung)

Ggf schalte den Vermittler ein, der die die
Gebäudeversicherung verkauft hat.

ereignet sich ein Sturmschaden (Kyrill). Bei beiden
Versicherungen wird der Schaden gemeldet.

Das war Blödsinn, warum wurde das so gemacht ?

Die alte Versicherung lehnt ab, da das „Nebengebäude“ nicht
versichert sei.

Das wird ein alter Vertrag mit alten Bedingungen sein.

Sorry, aber das ist eine reine Mutmaßung.

Schadenhöhe wurde mir noch nicht mitgeteilt. Die Gutachterin
sagt, es solle erstmal festgestellt werden, welche
Versicherung zuständig ist ?

Verstehe ich nicht, zuständig ist die Gesellschaft, mit der
ich als Gebäudeeigentümer einen Vertrag habe.

Eben, und da die erste Versicherung auf den Eigentümer übergegangen ist, hat er auch mit dieser Gesellschaft einen Vertrag.

Was hat das mit der Schadenhöhe zu tun?

Nichts.

Verändert sich diese aufgrund der Zuständigkeit?

Klar, wenn im alten Bedingungswerk ein Nebengeäude nicht
mitversichert ist und im neuen schon.

Oder umgekehrt!!

Hätte ich die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu
beauftragen?

Noch einen ? Dann hast Du drei ! Schalte lieber einen Anwalt
ein, der Deiner Versicherung Dampf macht.

Haben ich ein Recht auf die Einsicht in das erstellte Gutachten?

Natürlich.

Wenn sich Schimmel durch eindgedrungene Feuchtigkeit gebildet hat,
wie wirkt sich das im Gutachten in der Schadenhöhe aus.

Steigernd.

Wenn die Feuchtigkeit durch unterlassene Schadenminderungsmaßnahmen ausgelöst wurde, wirkt sich dies bei der Regulierung MINDERND aus (hat auf das Gutachten aber keinen Einfluss. Da wird lediglich festgehalten, was sturmbedingt und was schimmelbedingt ist).

Sollte ich sicherheitshalber die Rechtsschutzversicherung

Lieber einen Anwalt.

Gruß

Nordlicht

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Frank,

Das sehe ich genauso. Daher glaube ich auch, dass dieses Forum
hier in Unkenntnis vieler, wichtiger Details kaum wird helfen
können. Wenden Sie sich an einen Fachmann vor Ort.

Da hast Du völlig Recht, das habe ich einen Absatz später auch geraten.

„eigene“ Versicherer bei einer Schadenabwicklung „führend“
tätig werden muss/kann.

Auch hier bin ich völlig Deiner Meinung. Ich gehe nur davon aus, dass ich bei einer selbst-abgeschlossenen Versicherung alle Unterlagen (Bedingungen, Versicherungsumfang) habe und einen Ansprechpartner kenne. Deswegen würde ich mich an „meine“ Versciherung wenden.

WENN (und das deutet das Posting des Fragestellers an) das
Nebengebäude RICHTIG deklariert wurde.

Das wird das Problem sein.

Das wird ein alter Vertrag mit alten Bedingungen sein.

Sorry, aber das ist eine reine Mutmaßung.

Natürlich ist das eine Mutmaßung, deswegen habe ich es so formuliert. Allerdings wird sich die „alte“ Versicherung ihre Aussage nicht aus den Fingern gesogen haben. Aber auch das ist eine reine Mutmaßung.

Eben, und da die erste Versicherung auf den Eigentümer
übergegangen ist, hat er auch mit dieser Gesellschaft einen
Vertrag.

Den er aber evt. im Detail überhaupt nicht kennt, da ist mit der Gesellschaft schwer zu argumentieren.

bei der Regulierung MINDERND aus (hat auf das Gutachten aber

Es war nach der Schadenshöhe gefragt und da wirkt es sich steigernd aus.

Viele Grüße

Ebenso

Frank Hackenbruch

Nordlicht

zu ‚Nebengebäude‘
Hallo,
ist schon viel geschrieben worden, nur nochmal zum Thema „Nebengebäude“: Das ist, insbesondere wenn es als eigene Position in der Police auftaucht, keine Definitions- sondern eine Namensfrage.
Irgendwann wurden das Grundstück mit den Gebäuden mal aufgenommen und der Wert ermittelt, da muss es etwas geben (Grundriss, Lageplan) und daraus geht das ganze hervor.

Ach, die Vermittler haben immer nur von den bestehenden Verträgen abgeschrieben? Dumm gelaufen, dann auf alle Fälle an die neue, hoffentlich korrekte Versicherung wenden.

Andreas

Hallo Nordlicht,

da freue ich mich doch einfach einmal, dass es in diesem Forum auch mal eine fast 100%-ige Einigkeit zu einem Thema gibt und man sich nicht zwangsweise mit dem Messer zwischen den Zähnen begegnen muss. :smile:

Ein schönes Wochenende (auch - unbekannterweise - an Frau, Kinder und Hund) wünscht mit

vielen Grüßen
Frank Hackenbruch