Rechtsschutz: Welcher Versicherer mit Ereignist.?

Hallo,

habe mir die FAQ zu der Kausal- vs. Ereignistheorie durchgelesen. Wo finde ich, welche Versicherung nach Kausal- bzw. Ereignisverfahren vorgeht. In den Bedingungen konnte ich das nicht immer identifizieren. Mein aktueller Favorit ist die ARAG. Dort fand sich in den Bedingungen nur was zu Ereignissen? Verwenden Sie also Ereignistheorie?

Danke, Soren

Hallo Soren,

die Unterscheidung zwischen Kausal- und Folgeereignistheorie findet sich in den ARB in § 4, Abs. 1.
Vorsicht: die jeweiligen Formulierungen unterscheiden sich auf den ersten Blick nur unwesentlich.

In der letzten Zeit haben einige Versicherer wieder von der Kausal- auf die bessere Ereignistheorie umgestellt, deshalb ist die nachfolgende Aufzählung der „Folgeereignis-Versicherer“ u.U. unvollständig:
Rechtsschutz Union
Auxilia
wgv
Deurag
Neue Rechtsschutzversicherung
Medienversicherung
Itzehoer
R+V
D.A.S.
(diese Aufzählung stellt ausdrücklich keinerlei Wertung dar!!)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hi Frank,

vielen Dank für die Antwort. Ich habe jetzt gerade mal die Dokumente von ARAG und R+V verglichen. Dort heißt es:

„Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles
a) im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß § 2 a) von dem Schadenereignis
an, das dem Anspruch zugrunde liegt;
b) im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschaftsund
Erbrecht gemäß § 2 k), im Rechtsschutz in Ehesachen nach
§ 2 l) sowie im erweiterten Beratungs-Rechtsschutz für Familien-,
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht gemäß § 2 q) von dem Ereignis
an, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers
oder einer mitversicherten Person zur Folge hat;
c) in allen anderen Fällen von dem Zeitpunkt an, in dem der Versicherungsnehmer
oder ein anderer einen Verstoß gegen Rechtspflichten
oder Rechtsvorschriften begangen hat oder begangen
haben soll.
Die Voraussetzungen nach a) bis c) müssen nach Beginn des Versicherungsschutzes
gemäß § 7 und vor dessen Beendigung eingetreten
sein.“

Es wird in beiden Fällen von dem Ereignis gesprochen. Ich gehe also mal davon aus, dass sich ARAG auch zu der Liste hinzufügen liesse.

Danke, soren

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Soren,

nicht die Formulierung „Ereignis“ ist hier entscheidend, sondern das „SCHADENereignis, auf dem der Anspruch beruht“.
In den Kausaltheorien heißt es (sinngemäß) dagegen:
„…das Ereignis, das den Schaden begründet“ (= Ursache für den Schaden).

Daher ja, ist die ARAG wohl auch zu den Ereignisversicherer zu zählen (auch wenn ich zugeben muss, dass es mir persönlich neu war. Aber man lernt ja nie aus.).

Grundsätzlich sei aber auch einmal erwähnt, dass dieser Unterschied natürlich nicht das einzige Kriterium bei der Auswahl des geeigneten Versicherers sein sollte.
Siehe: Berechnung der SB pro Schadenfall oder pro Leistungsart, Umfang des Versicherungsschutzes, usw., usw., … (wer will sogar das Urteil der RA zu den einzelnen VU, siehe http://www.rsv-blog.de/ Alles denkbar!)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch