PKV: Ausschluss von Leistungen o.k.?

Liebe Experten,

mein Antrag auf PKV (Beamter mit Anspruch auf Beihilfe von zzt. 50 %) wurde wegen einer Vorerkrankung abgelehnt. Mit der Ablehnung wurde mir ein neues Angebot (Beitragszuschlag von 30% + generelle Leistungsauschlüsse) unterbreitet. Bei diesem Angebot bin ich mir nicht sicher, ob der Versicherer bestimmte Leistungen überhaupt ausschließen kann und wie nachteilig die Ausschlüsse für mich sind:

  • Wahlleistung im Krankenhaus (Zweibettzimmer + Chefarztbehandlung) brauche ich nicht unbedingt - Ausschluss ist also o.k.
  • Krankenhaustagegeld wird nicht gezahlt - Ausschluss ist also o.k. (Brauche ich das überhaupt als Beamter?)
  • Beihilfe-Ergänzungstarif ist nicht möglich - m.E. wichtige Leistung, denn was mache ich, wenn die Leistungen der Beihilfe auch weiter gekürzt werden?

Eine spätere Versicherung (Krankenhauswahlleistung + Ergänzungstarif) ist lt. Angebot auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Könnte ich versuchen, diese Ausschlüsse auf Gesundheitsleistungen, die im Zusammenhang mit der Vorerkrankung anfallen, zu beschränken? M.E. werde ich in Zukunft keine gesundheitlichen Probleme aufgrund meiner Vorerkrankung haben, insoweit habe ich auch keine Bedenken diesbezüglich Leistungen auszuschließen.

Danke für die Antworten!

Gruß, Michael

Das Angebot beinhaltet also nur einen Grundversicherungsschutz (ambulant/stationär + Zähne).

Hallo Michael,
gehe ich recht in der Annahme, dass das PKV-Unternehmen Dir einen
Versicherungsschutz ohne ergänzende Leistungen (Wahlleistungen Krankenhaus/Beihilfeergänzung) angeboten hat? Wenn ja, gehörst Du
zu einem Personenkreis, den die PKV eigentlich gar nicht versichern
will, weil Du statistisch - und nur die Statistik als kalkulierbares
Element greift - gar nicht versicherbar bist und nur im Rahmen der
dauernden Öffnungsaktion (gerade Beamter z.A. geworden?) versichert wirst. Vorliegende Erkrankungen könnten z.B. psychischer Art; Diabetis, MS, Krebs- oder auch andere Krankheiten sein, deren eventuellen Folgekosten nicht kalkulierbar sind.
Wenn denn meine Vermutung zutreffen sollte bleibt folgender Hinweis:
PKV-Schutz + Beihilfe sind eventuell (je nach Tarif/Unternehmen) schon
umfassender als der GKV-Schutz. Dort hast Du auch keine Beihilfeergänzung/keine Wahlleistungen im Krankenhaus. Soweit Du im
höheren Dienst tätig sein solltest (evtl. Lehrer?) bliebe selbst bei
relativ schlechtem Versicherungsschutz ausreichend finanzieller Spielraum gegenüber dem GKV-Beitrag um weitere Rücklagen zu bilden.
Stimmen meine Vermutungen ??
Gruß Joerg Koenig

Hallo Joerg,

ja, das stimmt. Wurde gerade zum Beamten auf Probe (StR z.A.) ernannt. Vorerkrankung war eine Gefäßmissbildung im Gehirn, die operativ entfernt worden ist (2004). Danach gab’s eine Anschlussheilbehandlung und danach nichts mehr bis auf zwei obligatorische Nachuntersuchungen mit MRT (die letzte 2005), die beide jeweils ohne Befund waren.

Meine Frage ist dennoch, ob es sinnvoll - und erfolgversprechend - ist, dass ich versuche, den Ausschluss der Beihilfe-Ergänzung nur auf die Vorerkrankung einzuschränken oder den gesamten Ausschluss zeitlich zu begrenzen.

Auch wenn ich die nächsten Jahre gesund bleibe, komme ich von diesem Ausschluss und dem Zuschlag gemäß den aktuellen Angebotskonditionen bis zum „Schluss“ nicht mehr herunter.

Gruß, Michael

Hallo Joerg,

ja, das stimmt. Wurde gerade zum Beamten auf Probe (StR z.A.)
ernannt. Vorerkrankung war eine Gefäßmissbildung im Gehirn,
die operativ entfernt worden ist (2004). Danach gab’s eine
Anschlussheilbehandlung und danach nichts mehr bis auf zwei
obligatorische Nachuntersuchungen mit MRT (die letzte 2005),
die beide jeweils ohne Befund waren.

Allein die möglichen Nachsorgekosten einer erneuten MRT-Kontrolle rechtfertigen ein verändertes Angebot der PKV!

Meine Frage ist dennoch, ob es sinnvoll - und
erfolgversprechend - ist, dass ich versuche, den Ausschluss
der Beihilfe-Ergänzung nur auf die Vorerkrankung
einzuschränken oder den gesamten Ausschluss zeitlich zu
begrenzen.

Das hängt davon ab, ob sie die PKV darauf einlässt!

Auch wenn ich die nächsten Jahre gesund bleibe, komme ich von
diesem Ausschluss und dem Zuschlag gemäß den aktuellen
Angebotskonditionen bis zum „Schluss“ nicht mehr herunter.

Sie können „nach einer gewissen Zeit“ eine Nachprüfung beantragen, wenn der risikoerhöhende Faktor nicht mehr besteht (§ 41a VVG). Jedoch wird die PKV da genau überlegen, wann dies der Fall ist.