AOK? Selbständig

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Okt 2007

Hallo, wer kann mir behilflich sein?
Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des Monats ist sie es nicht mehr. Sie arbeitet als Zugehfrau in einem privaten Haushalt und verdient dabei 300 Euro. Wie kann sie sich krankenversichern? Was muss der KK vorgelegt werden?
Danke

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: AOK? Selbständig

    Hallo, Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis
    zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des
    Monats ist sie es nicht mehr.
    Und warum ist sie es nicht mehr? Eine Tätigkeit heißt doch nicht automatisch, dass kein Anspruch auf alg II mehr bestünde. Hat sie sich etwa abgemeldet vom Bezug?

    MfG

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: AOK? Selbständig

      ja, sie hat sich freiwillig vom Bezug abgemeldet, denn sie will nur die oben genannte Tätigkeit nachgehen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: AOK? Selbständig

        ja, sie hat sich freiwillig vom Bezug abgemeldet, denn sie
        will nur die oben genannte Tätigkeit nachgehen.
        Das war ... äähm ... unklug. Vermutlich steht der Person noch alg II zu und damit wäre sie auch krankenversichert. Wie will sie denn ihren sonstigen Verpflichtungen mit dem bisschen Geld nachkommen (Kosten der Unterkunft bekommt sie dann ja auch keine mehr)? Das haut doch dann vorne und hinten nicht mehr hin.

        • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: AOK? Selbständig

          Das hat mit klug oder unklug nichts zu tun. Es mag sein, dass ihr noch ALGII zusteht, sie will aber keine Sozialhilfeempfängerin bleiben. Es geht nur darum, dass sie im Moment nicht mehr als 300 verdient, es kann steigern. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: AOK? Selbständig

            Es mag sein, dass
            ihr noch ALGII zusteht, sie will aber keine
            Sozialhilfeempfängerin bleiben.
            Das kann sie ja für sich selbst entscheiden, aber wie stehts denn mit der Krankenversicherung des Kindes z.B.? Denkt sie daran auch?

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: AOK? Selbständig

    Hallo, wer kann mir behilflich sein?
    Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis
    zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des
    Monats ist sie es nicht mehr.
    Warum ist sie es nicht mehr?

    Sie unterliegt der Pflicht zur Krankenversicherung und muss sich ggf. freiwillig versichern, wenn kein Anspruch auf ALG II/eine sonstige KV-Pflicht besteht!

  3. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: AOK? Selbständig

    Hallo,
    wie schon geschrieben wurde - das war unklug.
    Bei 300,00 € (Brutto) tritt keine Krankenversicherungspflicht ein -
    der Betrag ist auch niedriger als das bisherige AlG II ??!!.
    Wenn die Beiträge von Dritten nicht mehr getragen werden bleibt nur der Weg der freiwilligen Weiterversicherung und dort wird der Beitrag nach einem fiktiven Einkommen von 816,00 € mtl. festgesetzt.
    also, nix wie hin und alles rückgängig machen !!
    Gruß
    Czauderna

    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: AOK? Selbständig

      Danke fuer die Antwort: das heisst, der KVBeitrag wird gezahlt basierend auf 816Euro, habe ich richtig verstanden? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: AOK? Selbständig

        Hallo,
        ja !!!
        Gruß
        Czauderna



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