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AOK? Selbständig



Hallo, wer kann mir behilflich sein?
Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des Monats ist sie es nicht mehr. Sie arbeitet als Zugehfrau in einem privaten Haushalt und verdient dabei 300 Euro. Wie kann sie sich krankenversichern? Was muss der KK vorgelegt werden?
Danke
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Re: AOK? Selbständig


Hallo,
Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis
zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des
Monats ist sie es nicht mehr.
Und warum ist sie es nicht mehr? Eine Tätigkeit heißt doch nicht automatisch, dass kein Anspruch auf alg II mehr bestünde. Hat sie sich etwa abgemeldet vom Bezug?

MfG

Re^2: AOK? Selbständig


ja, sie hat sich freiwillig vom Bezug abgemeldet, denn sie will nur die oben genannte Tätigkeit nachgehen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Re^3: AOK? Selbständig


ja, sie hat sich freiwillig vom Bezug abgemeldet, denn sie
will nur die oben genannte Tätigkeit nachgehen.
Das war ... äähm ... unklug. Vermutlich steht der Person noch alg II zu und damit wäre sie auch krankenversichert. Wie will sie denn ihren sonstigen Verpflichtungen mit dem bisschen Geld nachkommen (Kosten der Unterkunft bekommt sie dann ja auch keine mehr)? Das haut doch dann vorne und hinten nicht mehr hin.

Re^4: AOK? Selbständig


Das hat mit klug oder unklug nichts zu tun. Es mag sein, dass ihr noch ALGII zusteht, sie will aber keine Sozialhilfeempfängerin bleiben. Es geht nur darum, dass sie im Moment nicht mehr als 300 verdient, es kann steigern.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Re^5: AOK? Selbständig


Es mag sein, dass
ihr noch ALGII zusteht, sie will aber keine
Sozialhilfeempfängerin bleiben.
Das kann sie ja für sich selbst entscheiden, aber wie stehts denn mit der Krankenversicherung des Kindes z.B.? Denkt sie daran auch?

Re: AOK? Selbständig


Hallo, wer kann mir behilflich sein?
Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis
zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des
Monats ist sie es nicht mehr.
Warum ist sie es nicht mehr?

Sie unterliegt der Pflicht zur Krankenversicherung und muss sich ggf. freiwillig versichern, wenn kein Anspruch auf ALG II/eine sonstige KV-Pflicht besteht!

Re: AOK? Selbständig


Hallo,
wie schon geschrieben wurde - das war unklug.
Bei 300,00 € (Brutto) tritt keine Krankenversicherungspflicht ein -
der Betrag ist auch niedriger als das bisherige AlG II ??!!.
Wenn die Beiträge von Dritten nicht mehr getragen werden bleibt nur der Weg der freiwilligen Weiterversicherung und dort wird der Beitrag nach einem fiktiven Einkommen von 816,00 € mtl. festgesetzt.
also, nix wie hin und alles rückgängig machen !!
Gruß
Czauderna

Re^2: AOK? Selbständig


Danke fuer die Antwort: das heisst, der KVBeitrag wird gezahlt basierend auf 816Euro, habe ich richtig verstanden?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Re^3: AOK? Selbständig


Hallo,
ja !!!
Gruß
Czauderna

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