Mitversicherung Ehefrau und Kinder in PKV

Von: , Frage gestellt am Mo, 29. Okt 2007

Hallo zusammen,
ich (Angestellter, privat krankenversichert) habe mit meiner Lebensgefährtin zwei Kinder (3 und 1 Jahr alt). Wir sind nicht verheiratet. Sie arbeitet nicht, ist aber gesetzlich versichert. Die Kinder sind natürlich bei ihr mitversichert.
Wie siehts bei einer Heirat aus?
Wie hoch sind ungefähr die Beiträge für Frau und Kinder?
Muss meine PKV die "neuen" Mitglieder überhaupt aufnehmen?
Gibt es noch Sachen, die man bedenken muss?
Vielen Dank für alle Antworten
Gruß
Ingo

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mitversicherung Ehefrau und Kinder in PKV

    Wie siehts bei einer Heirat aus?
    Dann orientiert sich der GKV-Beitrag Deiner Frau an Deinem Einkommen. Die Kinder werden wohl privat versichert werden müssen oder in der GKV beitragpflichtig. Muss meine PKV die "neuen" Mitglieder überhaupt aufnehmen?
    Natürlich nicht. Es findet für alle drei Personen eine Gesundheitsprüfung statt, deren Ergebnis sein kann, das ein Familienmitglied nicht aufgenommen wird (theoretisch).

  2. Antwort von nach 43 Minuten 0 hilfreich
    Re: Mitversicherung Ehefrau und Kinder in PKV

    Hallo zusammen,
    ich (Angestellter, privat krankenversichert) habe mit meiner
    Lebensgefährtin zwei Kinder (3 und 1 Jahr alt). Wir sind nicht
    verheiratet. Sie arbeitet nicht, ist aber gesetzlich
    versichert. Die Kinder sind natürlich bei ihr mitversichert.
    Hallo Ingo,
    ich finde das nicht so selbstverständlich - ich würde die Kinder privat versichern, wenn das Geld dafür vorhanden ist. Wie siehts bei einer Heirat aus?
    Wie hoch sind ungefähr die Beiträge für Frau und Kinder?
    Für die Frau hängt's natürlich stark vom Alter ab ;-)
    Die Kinder kann man für rund 100€ versichern, evtl. anfallende Risikozuschläge lassen wir mal außen vor. Muss meine PKV die "neuen" Mitglieder überhaupt aufnehmen?
    Die Kinder muss die PKV nicht nehmen, wenn die gesundheitlichen "Mitbringsel" der Gesellschaft nicht passen.
    Die Frau kannst Du innerhalb von zwei Monaten nach der Heirat OHNE Gesundheitsprüfung in Ihrer PKV unterbringen. Voraussetzung: Der Versicherungsschutz ist nicht besser als der Ihre! Gibt es noch Sachen, die man bedenken muss?
    Ja! Sammeln Sie schonmal die Gesundheitsdaten, also Auszüge aus der Patientenakte, Atteste, Medikamentenlisten, Behandlungen, etc. etc.
    Außerdem sollten Sie sich den Markt mal anschauen, ob es neben Ihrer Versicherung sinnvolle Alternativen für Ihre Familie gibt - solange der Gesundheitszustand das zulässt. Vielen Dank für alle Antworten
    Büdde

    Frank Wilke

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Mitversicherung Ehefrau und Kinder in PKV

      Hallo Frank, Muss meine PKV die "neuen" Mitglieder überhaupt aufnehmen?
      Die Kinder muss die PKV nicht nehmen, wenn die
      gesundheitlichen "Mitbringsel" der Gesellschaft nicht passen.
      Die Frau kannst Du innerhalb von zwei Monaten nach der Heirat
      OHNE Gesundheitsprüfung in Ihrer PKV unterbringen.
      Voraussetzung: Der Versicherungsschutz ist nicht besser als
      der Ihre!
      Hier liegst Du nach meiner Kenntnis falsch. Es gibt ggf. für die Frau einen Verzicht auf die allgemeinen Wartezeiten - nicht auf die Risikoprüfung. Ablehnung ist möglich!
      Gruß Jörg

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Mitversicherung Ehefrau und Kinder in PKV

        Hallo Jörg,

        das mag sein. Ich war gestern nicht ganz beisammen und dachte - schau lieber nochmal nach....
        http://www.finanzberatung-versicherungsvergleiche.de...

        Dass ich damit die einzige Quelle treffe, die das behauptet ...

        ich bitte meine Aussage zu entschuldigen - ich war auf dem falschen Dampfer!!!

        Frank Wilke [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Mitversicherung Ehefrau und Kinder in PKV

          Nachversicherung der Ehefrau nach Hochzeit ist innerhalb 2 Monaten definitiv ohne Gesundheitsprüfung möglich, genauso wie bei neugeborenen oder adoptierten Kindern.

          MfG

          M.Waizmann [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 3 Tagen 1 hilfreich
            Re^5: Mitversicherung Ehefrau und Kinder in PKV


            Hallo Herr Waizmamm, Nachversicherung der Ehefrau nach Hochzeit ist innerhalb 2
            Monaten definitiv ohne Gesundheitsprüfung möglich, genauso wie
            bei neugeborenen oder adoptierten Kindern.
            wo steht das? Aus §2 MB/KK kann ich dies nicht ableiten. §3 bezieht
            sich auf Wartezeiten und Wartezeiterlaß
            Grüße Joerg Koenig

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