Kündigung mit Einschreiben?

Von: , Frage gestellt am Do, 29. Nov 2007

Hallo an alle!

Ich will eine Versicherung zum Ende des Jahres kündigen.
Jetzt habe ich mal geschaut nach Einschreiben.

Welches Einschreiben der Deutschen Post soll ich dafür nehmen?
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=...

Es gibt:
- Rückschein
- Eigenhändig
- Einschreiben Einwurf

Welches ist am Sinnvollsten damit das ganz sicher bei denen ankommt?

Gruß Phantom

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung mit Einschreiben?

    eigentlich müsste dein Beitrag in ein anderes Brett verschoben werden, weil es hier offtopic ist :-)

    Ein Übergabeeinschreiben (Einwurf) ist aber vollkommen ausreichend (2,60 EUR).

    Eigentlich reicht ein normaler Brief vollkommen aus.

    Allerdings frage ich mich wie Du jetzt noch eine Versicherung zum Jahresende kündigen willst? Selbst bei KFZ-Versicherungen und evtl. zwei Tagen Postlaufzeit nützt dir auch ein Einschreiben nichts.... dann kommst Du zu spät [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kündigung mit Einschreiben?

      Ich habe es als normales Einschreiben aufgegeben.

      Die Versicherung ist schon gekündigt bei meinem Versicherungsvertreter. Aber förmlich in dieser Art ist mir das lieber.

      Danke + Gruß Phantom eigentlich müsste dein Beitrag in ein anderes Brett verschoben
      werden, weil es hier offtopic ist :-)

      Ein Übergabeeinschreiben (Einwurf) ist aber vollkommen
      ausreichend (2,60 EUR).

      Eigentlich reicht ein normaler Brief vollkommen aus.

      Allerdings frage ich mich wie Du jetzt noch eine Versicherung
      zum Jahresende kündigen willst? Selbst bei KFZ-Versicherungen
      und evtl. zwei Tagen Postlaufzeit nützt dir auch ein
      Einschreiben nichts.... dann kommst Du zu spät

      • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kündigung mit Einschreiben?

        Ich habe es als normales Einschreiben aufgegeben.
        Warum fragst Du dann?

        Eigentlich belegt ein Einschreiben nur, dass ein Brief geschickt wurde/zugegangen ist, vom Inhalt her sagt das Einschreiben nichts aus. Wenn Du es 100%ig machen willst, müsstest Du das Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, da er auch den Inhalt bezeugen kann!

        Überflüssig ist das Ganze freilich schon ;-)

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Kündigung mit Einschreiben?

          Ich habe es als normales Einschreiben aufgegeben.
          Warum fragst Du dann?
          Weil ich es dann nach euren Antworten aufegeben habe. Eigentlich belegt ein Einschreiben nur, dass ein Brief
          geschickt wurde/zugegangen ist, vom Inhalt her sagt das
          Einschreiben nichts aus. Wenn Du es 100%ig machen willst,
          müsstest Du das Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen
          lassen, da er auch den Inhalt bezeugen kann!

          Überflüssig ist das Ganze freilich schon ;-)
          -> Man fühlt sich halt sicherer, zumindest sicherer als ein normaler Brief oder Postkarte.

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung mit Einschreiben?

    Es gibt:
    - Rückschein
    - Eigenhändig
    - Einschreiben Einwurf
    Und dann gibt es noch das ganz normale Einschreiben. Das bietet sich immer an. Ein Rückschein ist unnötig, weil Du die Zustellung des Schreibens im Internet überprüfen kannst. Dort ist sogar die gescannte Unterschrift des Empfängers einsehbar.

    Benni

  3. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung mit Einschreiben?

    Auch hallo,

    entgegen der landläufigen Meinung bearbeiten Versicherer auch nicht-eingeschriebene Briefsendungen, und stecken diese nicht einfach in den Schredder. Also 55 Cent drauf pappen und ab damit... bis allerdings (zu) spät dran für die Einhaltung der Frist bis 30.11., wie bereits ein Vorredner angemerkt hat.

    Ggf also direkt hinfahren und persönlich übergeben (eine Niederlassung genügt ja).

    Grüße, M

    • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kündigung mit Einschreiben?

      entgegen der landläufigen Meinung bearbeiten Versicherer auch
      nicht-eingeschriebene Briefsendungen, und stecken diese nicht
      einfach in den Schredder.
      Sicher, das hat auch niemand behauptet. Das Problem ist nur, daß wenn das Schreiben nicht angekommen ist (oder doch aus Versehen entsorgt wurde), man keinen Nachweis darüber hat und im Zweifel ein weiteres Jahr an seine Versicherung gebunden ist. Kündigt man rechtzeitig, kann man entweder nach zwei Wochen mal nachfragen oder verwendet eben ein Einschreiben.

      Ich habe auch schon oft per Fax gekündigt. Ich finde es nur nervig, wenn die Versicherung dann nicht einmal eine Bestätigung schickt und ich erst telefonisch nachfragen muß. Das sollte nicht sein.

      Benni

      • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kündigung mit Einschreiben?

        Sicher, das hat auch niemand behauptet. Das Problem ist nur,
        daß wenn das Schreiben nicht angekommen ist (oder doch aus
        Versehen entsorgt wurde), man keinen Nachweis darüber hat und
        im Zweifel ein weiteres Jahr an seine Versicherung gebunden
        ist. Kündigt man rechtzeitig, kann man entweder nach zwei
        Wochen mal nachfragen oder verwendet eben ein Einschreiben.
        ... und kann belegen, das ein Brief ohne Nachweis des Inhalts dort eingegenagen ist.

        Da ist selbst Fax mit Bestätigung besser und günstiger als Einschreiben. Ich finde eh, das Einschreiben ist einzig "Geldmache" der Post, einen gerichtsverwertbaren Zweck erkenne ich da nicht drin!

        • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Kündigung mit Einschreiben?

          Hallo Cassiesmann, ... und kann belegen, das ein Brief ohne Nachweis des Inhalts
          dort eingegenagen ist.

          Da ist selbst Fax mit Bestätigung besser und günstiger als
          Einschreiben. Ich finde eh, das Einschreiben ist einzig
          "Geldmache" der Post, einen gerichtsverwertbaren Zweck erkenne
          ich da nicht drin!
          ganz so eindeutig sehe ich das nicht:
          Legt im Extremfall, also einer gerichtlichen Auseinandersetzung, der Kunde einen Einschreibebeleg aus dem fraglichen Zeitraum vor, hat er sicherlich gute Chancen, dass eine Anscheinsvermutung greift, wonach er nicht nur ein leeres Blatt an den Versicherer gesendet hat.
          Und dass er statt der Kündigung die Weihnachtsgrüße per Einschreiben an die Versicherung geschickt haben soll, wird wohl kaum ein Richter ernsthaft annehmen (es sei denn, die Versicherung kann genau diese Weihnachtsgrüße des Kunden vorlegen).

          Viele Grüße
          Frank Hackenbruch



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