Nach Verkehrsunfall, Schadenersatz wegen
Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Nov 2000
entgangenen Urlaubsfreuden.
Einen Tag nach dem Unfall bin ich in Urlaub gefahren,
wurde dort 2 Wochen krankgeschrieben und aus dem geplanten Aktivurlaub wurde ein Passivurlaub.
Kann man hierfür etwas 'zurückfordern' bzw. zusätzliche Ansprüche stellen?
Wenn ja in welcher Höhe etwa?
Grüße
Sebastian
