Wie bitte? Ich glaub, ich hör nicht recht....
Hallo Hajo....
sorry....
aber tut mir leid, dass zu sagen....
Einerseits wetterst du hier ein Ungewitter nach dem anderen gegen die ach so brutalst verschwendeste Versicherungswirtschaft...
und andererseits....
Bedienst du dich an ihr, wie in einem Selbstbedienungsladen ohne Preise und Kosten.... bzw. gibst dafür Empfehlungen....
Also nur mal so zum Klarstellen....
Es ist eine Obliegenheit, einen Schaden unverzüglich ( ohne schuldhaftes Verzögern) zu melden.
Unverzüglich bedeutet 14 Tage. Maximal. Keinen Tag länger.
Und Obliegenheiten sind zwar nicht einklagbar, und dennoch kann der Versicherer bei Nichtbeachtung die Leistung verweigern.
Und im übrigen ist es sogar Versicherungsbetrug.
Weiterhin ist für Glasbruchschäden... durch Steinschlag die Teilkasko zuständig.... bringt also nichts die Erhöhung....
Und für die Scheinwerfer weiß ich es nicht....
Noch was...
Versicherungen kalkulieren Ihre Beiträge in etwa folgendermaßen:
Versicherunsaufwand ( Leistungen)+ Kosten ( Betrieb, Provision, Verwaltung) = Prämie....
Wenn du jetzt der Meinung bist, dass du ja doch nach 2 Jahren deine eingezahlten Beiträge wieder zurückbekommen müsstest.... und mal eben einen kleineren Schaden produzierst.... dann steigt damit zwangsläufig der Schadenaufwand....
und was steigt somit noch?
Erraten die Prämie....
Damit bindest du dir doch selber den Atem ab.....
Ich verstehe diese Kurzsichtigkeit nicht, denn Prämien werden auch nach einem Zufallsrisiko kalkuliert....
den einen erwischt es... der andere bleibt verschont.....
Und zwischen diesen Leuten wird ein Ausgleich gemacht...
und wenn sich jetzt da ein Risiko immer nach Lust und Laune bedient.....
dann brauch es hinterher auch nicht zu wettern, dass alles teurer wird....
und sich die Versicherungen den Hals zustopfen....
Tut mir leid...
Ich verstehe deine Doppelmoral nicht...
einerseits legitimierst du Versicherungsbetrug, wenn das rauskommt bist du vorbestraft und kann meist auch noch ein wenig hinter die eisern Gitterfenster.... ganz abzusehen davon, dass du die empfangene Leistung wieder zurückgeben musst........
du wirst mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit diesen Versicherungsschutz nirgends mehr bekommen...
Nur zur Info...
Es gibt eine Schwarze Liste....
Da stehen dann solche Betrüger drauf...
und das war´s-.......
Und ich denke mal.... dass das hier in einem Forum, wo dem Fragenden Hilfestellung angeboten werden soll, eher mehr als falsch beantwortet wurde...
du gibst nämlich indirekt sogar die Anleitung zu einer Straftat.... und somit könntest sogar du belangt werden...
ich würde diesbezüglich in der Öffentlichkeit eher ruhiger treten, wenn du es schon machen musst.....
Denn auch wenn das Internet den Anschein einer gewissen Anonymität hat... so gibt es dennoch IP-Adressen....
Nur so ein kleiner Tipp....
Und dem Frager, weiß gerade nicht mehr den Namen , sorry ;-)
dem würde ich von diesem Vorschlag abraten.....
Normaler Steinschlag auf Glas ist in der Teilkasko versichert.....
Würde also keine Rolle spielen, ob du den Vertrag umstellst in Vollkasko oder so läßt....
Zumindest, was das die Frontscheibe belangt.
Bei den Scheinwerfern müsstest du wirklich deinen Versicherer fragen....
und wenn du es selbst machst, dann bekommst du sowieso nicht den Arbeitslohn, also wenn du von deiner Werkstatt dann eine Rechnung schreibst, selbst wenn er noch so gering sein sollte...
Und da du anfangs die wenigere Prämie gespart hast, gegenüber der Versicherung ohne Selbstbehalt, musst du nun auch die 300 DM im Schaden übernehmen.....
In Zukunft also weiter damit leben....oder
wie schon ein Vorredner sagte.... Teilkasko ohne SB abschließen...
kostet auch nicht unbedingt die Masse mehr...
so long....
Marco....