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Re: KFZ Versicherung kündigen, wie richtig?
Hallo Robert,
1. Wenn ich kündige muß ich schreiben
"ich kündige zum 30.11" oder "Ich kündige zum 31.12"?
Zu welchem Datem möchtest du denn nicht mehr dieser Versicherung angehören? Zu welchem Datum möchtest du diesen Schutz nicht mehr haben und wann soll der Schutz bei der neuen Anfangen?
Selbsterklärend genug?
Wenn nicht... das Ende eines Versicherungsjahres, es muss nicht zwangsläufig der 31.12. eines jeden Jahres sein.. also prüfen..., ist der Kündigungszeiptunkt. Die Frist, bis zu der die Kündigung beim Versicherer eingegangen sein muss, nennt sich Kündigungsfrist und ist daher in den jeweiligen Bedingungen vermerkt. In der Regel sind es bei KFZ Verträgen 1 Monat... wenn der Vertrag aber schon älter ist, könnten auch noch 3 Monate Kündigungsfrist sein..... ordentliche Kündigungsfrist.
Erhöhungen zu Beitragsanpassungen sind bis zu einem Monat ( ist bis zum Wirksamwerden noch mehr als 1 Monat, bis zum Wirksamwerden der Änderung) nach Erkenntniserlangen des Versicherungsnehmers kündbar.
Ich hoffe, dass ich es verständlich erklärt habe...
Also im Vertrag prüfen, ob Versicherungsjahr am 31.12. zu Ende ist, ob ordentliche Kündigungsfrist 1 Monat beträgt ( Allgemeine Kraftfahrt Bedingungen ) und dann ist die Kündigungsfrist der 30.11.
Kündigungsfrist bedeutet, dass der Versicherer bis zu diesem Zeitpunkt darüber in Kenntnis gesetzt werden muss, dass er dieses Risiko in der nächsten Versicherungsperiode nicht mehr abzusichern hat.
2.Gilt das als fristgerecht wenn ich die Kündigung am 30.11
bei meinem Versicherungsbüro/Vertreter abgebe?
Dieser ist doch mein Ansprechpartner und Vertreter des
Unternehmens!
Ja.. das langt normalerweise aus. Lass dir aber von ihm bestätigen, dass er diese Kündigung in Empfang genommen hat. Mit Datum.
Frage sicherheitshalber nochmal in der Direktion deines Versicherers nach und frage, ob dieser Vertreter dazu berechtigt ist. Normalerweise sollte es aber keine Probleme aufwerfen.
Hierzu sage ich nur "Auge und Ohr" ... dieses Urteil besagt, dass Dinge, die dem Vertreter gegenüber geäußert wurden als solche gelten, die dem Versicherer gegenüber geäußert wurden.
Insofern denke ich, dass es eben keine Probleme geben wird.
3.Ist eine Kündigung per Fax rechtlich OK?
Übertragungsbericht ausdrucken lassen... ist sicherer.... Sonst könnte es ja sein... dass und so weiter... ;-)
In diesem Sinne...
Marco