GKV und das Alter!

Von: , Frage gestellt am Sa, 2. Dez 2000

Warum kann man diese 10% Alterrückstellung, die dankenswerterweise bei den gesetzlich sind, nicht auch bei den Kassen einführen?
Schon wären die hohen Beiträge der freiwillig versicherten Rentner niedriger! Und im Laufe der Zeit eine echte Konkurrenz (preislich) für die Privaten!
Denn auch für einen freiwillig Versicherten sind ein KV-Beitrag von 800,- DM monatlich ein ganz schöner Happen!
Grüße
Raimund

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
    Re: GKV und das Alter!

    Hi,Raimund,
    in der gesetzl KV ist es vom Sozialgesbuch V usw. nicht möglich, eine Altersrückstrellung vorzunehmen.Das ideale wäre natrlich, hier die gesamte KV mit Kapitaldeckung und rücklagen zu versehen, bloß dann wären die Bosse wieder geneigt, bei Überschüssen Ihre Vergütungen heraufzusetzen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
      Re^2: GKV und das Alter!

      hloo, aaron, in der gesetzl KV ist es vom Sozialgesbuch V usw. nicht
      möglich, eine Altersrückstrellung vorzunehmen.Das ideale wäre
      natrlich, hier die gesamte KV mit Kapitaldeckung und rücklagen
      zu versehen, bloß dann wären die Bosse wieder geneigt, bei
      Überschüssen Ihre Vergütungen heraufzusetzen.
      Ist mir schon klar, dass es mit dem derzeitigem Sozialgesetzbuch nicht vereinbar ist. Nur... ist das eine heilige Bibel, dass man das nicht ändern kann? Welche Nachteile entstehen, wenn man diese Änderungen einbringt? Dass eine Änderung der Alterrente (vom Aufbau her) mit vielen, vielen Problemen behaftet ist, ist mir klar. Doch wo liegen die Probleme beim Sozialgesetzbuch? Dass man 10% mehr Beitrag zahlen muss? Ich könnte mir vorstellen, dass wahrscheinlich 80% der Beitragszahler gerne diese AR zahlen würde, wenn dafür gewährleistet ist, dass er im Alter nur noch einen geringen Beitrag hat, oder, dass er keine der Anpassungen mehr mitmacht.
      Natürlich müsste gewährleistet sein, dass diese AR für keine andere Finanzierung verwendet werden dürfte.
      Grüße
      Raimund

      • Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
        Re^3: GKV und das Alter!

        Hi
        das SGV wurde vor ca 15 Jahren erst eingeführt und hatte zu der Zeit erst die R E I C H S V E R S I C H R UI N G S O R D N UN G von1875 abgelöst.Stell dir das mal vor. Es ist in der Tat keine heilige Schrift, dieses SGB könnte jederzeit geändert werden, bloß wenn es doch vom geschichtlichen her schon einmal verändert wurde, sollte es denn tatsächlich schon w i e d e r geändert werden, das würde ja immense Anforderungen an die Politiker stellen ob sowas wohl geht ? kann den Pol, das denn auch noch zutrauen ?
        Meiner Meinung nach sollten Kapitaldecken geschaffen werden, z,B, von der 1 Milliarde, die bei den gesetl. am Jahrensende jetzt über sind, das wäre doch sinnvoll, die dann sozialverträglich umzuschichten, aber davor stehen ja noch die Gehälter der Bosse. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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