Antwort von
nach 18 Stunden
hilfreich
Re^2: GKV und das Alter!
hloo, aaron,
in der gesetzl KV ist es vom Sozialgesbuch V usw. nicht
möglich, eine Altersrückstrellung vorzunehmen.Das ideale wäre
natrlich, hier die gesamte KV mit Kapitaldeckung und rücklagen
zu versehen, bloß dann wären die Bosse wieder geneigt, bei
Überschüssen Ihre Vergütungen heraufzusetzen.
Ist mir schon klar, dass es mit dem derzeitigem Sozialgesetzbuch nicht vereinbar ist. Nur... ist das eine heilige Bibel, dass man das nicht ändern kann? Welche Nachteile entstehen, wenn man diese Änderungen einbringt? Dass eine Änderung der Alterrente (vom Aufbau her) mit vielen, vielen Problemen behaftet ist, ist mir klar. Doch wo liegen die Probleme beim Sozialgesetzbuch? Dass man 10% mehr Beitrag zahlen muss? Ich könnte mir vorstellen, dass wahrscheinlich 80% der Beitragszahler gerne diese AR zahlen würde, wenn dafür gewährleistet ist, dass er im Alter nur noch einen geringen Beitrag hat, oder, dass er keine der Anpassungen mehr mitmacht.
Natürlich müsste gewährleistet sein, dass diese AR für keine andere Finanzierung verwendet werden dürfte.
Grüße
Raimund