Rechtsschutzversicherung unangreifbar?

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Dez 2000

ich habe Mietrechtsschutz seit dem 1.2.00. Habe wegen angeblich unzureichend ausgeführter Schönheitsreparaturen eine Klage meines Vermieters am Hals. Den Mietvertrag habe ich zum 31.01.00 gekündigt. Die Rechtsschutzversicherung lehnt Kostenübernahme ab.
Ich sehe das aber so, das Ansprüche des Vermieters doch erst nach meiner Kündigung anfallen können, also frühestens ab 01.02.00., auch wenn eine Besichtigung der Wohnung früher statt fand. Schließlich hatte ich ja bis zum 31.01.00 Zeit die angeblichen Mängel zu beseitigen. Wie kann ich den überprüfen, ob die Aussage der Versicherung rechtlich richtig ist. Wer hilft weiter?
Mit bestem Dank im voraus.
Uli Busch

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 42 Minuten hilfreich
    Re: Rechtsschutzversicherung unangreifbar?

    Hallo,
    Ich glaub Du hast ein Problem. ich habe Mietrechtsschutz seit dem 1.2.00.
    Schön! Habe wegen
    angeblich unzureichend ausgeführter Schönheitsreparaturen eine
    Klage meines Vermieters am Hals. Den Mietvertrag habe ich zum
    31.01.00 gekündigt. Die Rechtsschutzversicherung lehnt
    Kostenübernahme ab.
    Klar! Lies mal das Kleingedruckte in Deinem Vertrag.
    In der Regel 3 Monate Sperrfrist. Also bleibst Du auf Deinen
    Anwaltskosten sitzen, wenn der Rechtsstreit negativ für Dich
    ausgeht, oder wenn Du einem Vergleich zustimmst. Also Vorsicht! Ich sehe das aber so, das Ansprüche des Vermieters doch erst
    nach meiner Kündigung anfallen können, also frühestens ab
    01.02.00., auch wenn eine Besichtigung der Wohnung früher
    statt fand. Schließlich hatte ich ja bis zum 31.01.00 Zeit die
    angeblichen Mängel zu beseitigen. Wie kann ich den überprüfen,
    ob die Aussage der Versicherung rechtlich richtig ist. Wer
    hilft weiter?
    Mit bestem Dank im voraus.
    Uli Busch
    Gruß Helmut

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Rechtsschutzversicherung unangreifbar?

    der Grund liegt einmal in den schon erwähnten 3 Monaten Wartezeit. Zum anderen wirst Du eine RS haben, die nicht nach der Ereignistheorie entscheidet, sondern nach der Kausaltheorie. Und nach der ist der Beginn des Rechtsstreites vor dem Vertragsabschluss. Auf dieses Problem wird leider fast nie beim Verkaufsgespräch hingewiesen. Klar, der Kunde geht ja sonst zu einer anderen Gesellschaft!
    Grüße
    Raimund

    • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
      Re^2: Rechtsschutzversicherung unangreifbar?

      der Ereignistheorie entscheidet, sondern nach der
      Kausaltheorie
      Du willst sagen, nicht der Zeitpunkt der Eröffnung eines Rechtsstreites (also hier Zeitpunkt der Kündigung) ist ausschlaggebend, sondern der Zeitpunkt wo zum ersten mal die Ursachen dafür auftraten (wann ist das hier gewesen - schon bei Abschluss des Mietvertrages?).

      Deutlicher zu erklären ist das mit dem klassischen Beispiel der Lärmbelästigung durch Bauarbeiten. Nicht der Zeitpunkt meiner Klage dagegen, gilt als Eintritt des versicherten Ereignisses, sondern der Zeitpunkt des ersten Lauten Hämmerns!

      Welche Rechtschutzversicherungen entscheiden hier eigentlich anders?

      Die 3-Monatsfrist hat schon ihre Berechtigung - ich will ja niemandem zu nahe treten, aber selten kündigt jemand überraschend seinen Mietvertrag einen Tag nach Abschluss einer RS-Versicherung ;-). Ähnliche Fristen gibt es auch bei LV - Versicherungen bezüglich Selbstmord! Hat also mit dem verständlichen Schutz der Versicherung vor Manipulation zu tun, finde ich völlig o.k..

      Zumindest aber hast man i.d.R. einen Beratungsrechtschutz, der ohne Sperrfrist gilt, man kannst sich also zumindest über seine Rechte und Aussichten gegenüber dem Vermieter beraten lassen!

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Rechtsschutzversicherung unangreifbar?

        ein Beispiel:
        Du schließt im Januar eine RS ab. Im Dezember kaufst Du Dir ein tolles Fahrad. Freudestrahlend schwingst Du Dich auf Dein Drahtross.... und der Lenker bricht ab. Du fällst mit Wucht mit der Kauleiste auf den Rest. Das Colgatelächeln ist dahin, Du hast einen materialen und einen Schmerzschaden. Also verlangst Du vom Herstellen Schadenersatz. Der zuckt mit der Schulter und verweigert jede Zahlung. Jetzt hast Du ja eine RS! Also zum Rechtsanwalt. Der bittet die RS um Übernahme.
        So jetzt geht die Krux los:
        1. Prüfung: wann eingetreten? OK
        2. Prüfung: Wartezeit abgelaufen? OK
        3. Prüfung: Ist der Schaden nach der Wartezeit eingetreten? OK
        4. Prüfung: auf welchen Konstuktionsfehler beruht dieser Schaden? Vor 2 Jahren konstruirt? abgelehnt!
        Kannst Du Dich noch an den Opel Ascona erinnern, der den Hang hatte, beim Tanken zu explodieren? Stell Dir vor, Du kaufst so einen (ohne von dem Manko zu wissen), gehst tanken: wummm! Wer zahlt den RA? Du!
        Ich glaube es gibt 5 Gesellschaften, die nicht umgestellt haben, also noch die Ereignistheorie haben:
        Die AUXILIA, die ITZEHOER, die WGV. Die anderen 2 kenne ich nicht.
        Von den 3 genannten sind einwandfrei die ersten beiden die besten (hat der gleiche RA entwickelt). Da die Itzehoer etwas teuerer ist (nicht viel) und einige kleinere Leistungen nicht enthält, ist die AUXILIA die beste. Wurde auch in diversen Tests bestätigt. Die Leistungen sind Spitze. Hat aber wie alle anderen RS den haken: wenn Du zuviel Prozesse führst, wird gekündigt.
        Grüße
        Raimund

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