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Re: 10-Jahres Verträge
Für eine Hausrat-Versicherung wurde ein Vertrag, Beginn 1997,
mit 10-jähriger Laufzeit abgeschlossen. Nun habe ich gehört,
dass etwa ab Mitte der 90ger Jahre nur noch Verträge mit max.
5-jähriger Laufzeit gültig sind.
Falsch gehört. Gültig sind alle Arten von Verträgen. Das einzige, was nicht mehr gültig ist wie früher ist die Tatsache, dass du erst nach 10 Jahren kündigen darfst.
Du darfst einen 10-Jahresvertrag unter gewissen Umständen schon nach 5 Jahren erstmalig, danach jährlich kündigen. ( §8.3.VVG *Versicherungsvertragsgesetz*)
Da ich gerade kein VVG zur Hand habe, kann ich dir nicht sagen, für welchen Zeitraum das ganze nicht gilt.
Aber da dein Vertrag erstmalig 1997 abgeschlossen wurde, scheint es zumindest augenscheinlich für dich nicht zu gelten. Da die Frist für irgendwann zwischen Juni 1991 und 1994 galt. Meine ich ;-) So genau kann ich es dann doch nicht auswendig. Und dann auch nicht generell, sondern nur dann, wenn der Rabatt, der dir gewährt wurde nicht mindestens der Laufzeit entsprach. Und noch einem Punkt, was aber zu sehr ins Detail führen würde.
Wie komme ich aus dem Vertrag, welche gesetzliche Regelungen :gibt es dafür,
Ganz normale Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres oder außerordentliche kündigung im Zuge einer Beitragsanpassung.
Diese beiden Möglichkeiten sind die vordergründigsten. Möglich wäre aber auch noch eine Kündigung von beiden Parteien im Schadensfall.
hätte ein 10-Jahres Vertrag überhaupt entstehen :dürfen?
Definitiv ja. Wenn dir mindestens ein Laufzeitrabatt in Höhe der Laufzeit eingeräumt wurde. Da dies aber eigentlich alle Versicherer gemacht haben und machen, ist also alles richtig.
So... von hier aus betrachtet..
In diesem Sinne..
Marco