GKV oder PKV

Von: , Frage gestellt am Di, 29. Jul 2008

Hallo! Es entsteht folgende Frage: Ein privatkrankenversicherter heiratet und die zukunftige Frau ist z.Zt. in einer gesetzlichen KV pflichtig. Das Paar hat ein gemeinsames Kind, welches frisch geboren wurde und erstmal über die Frau mit in der GKV ist. Die zukünftige Ehefrau hat ein bei ihr mitversichertes Kind mit in die zukünftige Ehe gebracht (ERSTEHEKIND), das Sorgerecht für dieses Kind wird durch das EXEHEPAAR geteilt. Wie sieht es im Allgemeinen nun mit dem KV-Schutz aus. Wo werden die Kinder veranschlagt und wielange ist die Frau noch gesetzlich versichert, wenn sie derzeitig in Erziehungszeit ist und dieses für drei Jahre angemeldet hat.
frischer Sohn ab Heirat?
Tochter aus erster Ehe nach Heirat?
Frau nach Heirat?
bzw. zu wann würde bei denen etwas und was passieren?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 47 Minuten 0 hilfreich
    Re: GKV oder PKV

    Hallo,
    für gemeinsame Kinder gilt:(bei Ehepaaren)
    Einkommen PKV-Versicherter oberhalb z.Zt. 48.150 p.a.; abweichend, wenn bereits am 31.12.2002 PKV-Versicherungsschutz bestand, oberhalb 43.200 p.a./ Einkommen GKV-Versicherte darunter: es besteht keine beitragsfreie Familienversicherung für das Kind/ die Kinder in der
    gesetzlichen Kasse. Kind(er) können entweder freiwillig in der GKV oder in der PKV versichert werden (jeweils gegen Beitrag).
    Ist Ehefrau nicht mehr pflichtversichert in der GKV, so kann dort
    freiwillige Weiterversicherung erfolgen (Beitragsbemessung grundsätzlich nach halber Einkommenshöhe Mann) oder Versicherung in der PKV beantragt werden.
    Gruß J.K. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: GKV oder PKV

      ).
      Ist Ehefrau nicht mehr pflichtversichert in der GKV, so kann
      dort
      freiwillige Weiterversicherung erfolgen (Beitragsbemessung
      grundsätzlich nach halber Einkommenshöhe Mann) oder
      Versicherung in der PKV beantragt werden.
      Gruß J.K.
      DANKE! WERDEN BEIDE KINDER GLEICH BEHANDELT? EINS IST DOCH AUS ERSTER EHE WO SICH DIE ELTERN DAS GEMEINSAME SORGERECHT TEILEN!!!!! AB WANN MUSS DIE FRAU WIEDER ARBEITEN WENN DAS GEMEINSAME KIND JETZT 9 MONATE ALT IST?

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: GKV oder PKV

        DANKE! WERDEN BEIDE KINDER GLEICH BEHANDELT? EINS IST DOCH AUS
        ERSTER EHE WO SICH DIE ELTERN DAS GEMEINSAME SORGERECHT
        TEILEN!!!!! AB WANN MUSS DIE FRAU WIEDER ARBEITEN WENN DAS
        GEMEINSAME KIND JETZT 9 MONATE ALT IST?
        Probleme mit der Tastatur?

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: GKV oder PKV

        Hallo, DANKE! WERDEN BEIDE KINDER GLEICH BEHANDELT? EINS IST DOCH AUS
        ERSTER EHE
        Nein, andere Regelung für Kind aus 1.Ehe; hier richtet sich die Frage
        der Versicherung für das Kind danach, wie dessen Eltern versichert sind. AB WANN MUSS DIE FRAU WIEDER ARBEITEN WENN DAS
        GEMEINSAME KIND JETZT 9 MONATE ALT IST?
        Wer kann die Frau zur Arbeitsaufnahme verpflichten? Ich hoffe doch sehr, daß Sklavenhaltung in D nicht vorkommt!
        Gruß J.K.

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