GKV oder PKV
Von: , Frage gestellt am Di, 29. Jul 2008
Hallo! Es entsteht folgende Frage: Ein privatkrankenversicherter heiratet und die zukunftige Frau ist z.Zt. in einer gesetzlichen KV pflichtig. Das Paar hat ein gemeinsames Kind, welches frisch geboren wurde und erstmal über die Frau mit in der GKV ist. Die zukünftige Ehefrau hat ein bei ihr mitversichertes Kind mit in die zukünftige Ehe gebracht (ERSTEHEKIND), das Sorgerecht für dieses Kind wird durch das EXEHEPAAR geteilt. Wie sieht es im Allgemeinen nun mit dem KV-Schutz aus. Wo werden die Kinder veranschlagt und wielange ist die Frau noch gesetzlich versichert, wenn sie derzeitig in Erziehungszeit ist und dieses für drei Jahre angemeldet hat.
frischer Sohn ab Heirat?
Tochter aus erster Ehe nach Heirat?
Frau nach Heirat?
bzw. zu wann würde bei denen etwas und was passieren?
