Achsbruch bei Pferdeanhänger - Welche Versicherung

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Aug 2008

Hallo zusammen,

ich habe am Wochenende einem Bekannten meinen Pferdeanhänger geliehen. Bei der Fahrt damit ist nun die Achse des Hängers irreparabel gebrochen. Meine Frage ist nun, welche Versicherung ist für den Schaden zuständig? Kann das über seine Haftpflicht laufen oder ist das ein Fall für meine Kasko?

Vielen Dank für die Antworten

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: Achsbruch bei Pferdeanhänger - Welche Versiche

    Hallo Jotpebe,

    eine Abwicklung des Schadens über die (Privat-)Haftpflicht des Bekannten scheidet aus mehreren Gründen aus (Benzinklausel, geliehene Sache).

    Und leider kann der Schaden auch nur dann über die Vollkasko des Anhängers abgerechnet werden, wenn der Achsbruch durch einen Unfall entstanden ist.
    Ansonsten handelt es sich um einen sog. "Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden", der entweder gesondert versichert sein muss (bei einem Pferdeanhänger höchst unwahrscheinlich) oder ansonsten leider nicht unter den Versicherungsschutz fällt.

    Viele Grüße
    Frank Hackenbruch

    • Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Achsbruch bei Pferdeanhänger - Welche Versic

      Hallo Frank,

      vielen Dank für die Informationen. Das heißt also das ich im Endeffekt auf diesem Schaden sitzen bleibe? Da ich keine zusätzliche Absicherung für einen Achsbruch habe.

      Unter welchen Voraussetzungen (zusätzlich zu einem Unfall) bestünde denn ein Schutz durch eine Versicherung (Haftpflicht / Kasko), oder ist das quasi aussichtlos?

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Achsbruch bei Pferdeanhänger - Welche Versic

        Nochmal hallo, Unter welchen Voraussetzungen (zusätzlich zu einem Unfall)
        bestünde denn ein Schutz durch eine Versicherung (Haftpflicht
        / Kasko), oder ist das quasi aussichtlos?
        ich kann sehr gut verstehen, dass der Fall mehr als ärgerlich ist, denn man bleibt auf einem Schaden sitzen, der letzten Endes durch Goodwill, dem freundlicherweise Ausleihen des Hängers, entstanden ist.

        Ich bitte aber umgekehrt um Verständnis, dass ich grundsätzlich keine Anleitung zum Versicherungsbetrug erteilen kann, darf und will.
        Denn leider ist der geschilderte Schaden, wie gesagt, nicht versichert und ein "Ändern" der Umstände ist - im eigenen Interesse - nicht zu empfehlen.

        Viele Grüße
        Frank Hackenbruch

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Achsbruch bei Pferdeanhänger - Welche Versic

        vielen Dank für die Informationen. Das heißt also das ich im
        Endeffekt auf diesem Schaden sitzen bleibe? Da ich keine
        Ja. Nicht alles, was einem im Leben passiert ist versicherbar. Unter welchen Voraussetzungen (zusätzlich zu einem Unfall)
        bestünde denn ein Schutz durch eine Versicherung (Haftpflicht
        Unter gar keinen. Wenn Deine Waschmaschine kaputt geht, ist das auch nicht versichert.

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