BKK schlecht?

Von: , Frage gestellt am Di, 19. Dez 2000

Hi Ihrs!

In irgendeinem anderen Brett (finde ich jetzt nicht mehr) hat schon mal jemand diese Frage gestellt. Also verzeiht mir bitte, wenn ich irgendwie "doppelposte"!

Meine Frau hat ihre Barmer-Mitgliedschaft zum 31.12.2000 gekündingt - sie wechselt zur BKK Krupp-Hoesch. Ein findiger Mitarbeiter der Barmer hat sie nun gestern angerufen und mit schon fast unseriösen Argumenten versucht zu halten (ich freue mich auf seinen Besuch am Freitag....).

Unter anderem erwähnte er, dass BKK-Versicherte bei Ärzten schon mal länger warten müssen, weil die BKK weniger zahlt. In irgendeiner TV-Sendung lief vor kurzem ein Bericht der das bestätigte (glaube ich - ich bekam nur ein paar Bruchstücke mit).

Ist es wirklich an dem? Ich dachte immer, es gäbe da eine Gebührenordnung (oder so ähnlich), und die GKV-Leistungen sind doch eh geregelt (zu 95 %), oder?

Gruß
Guido

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 43 Minuten hilfreich
    MOD [Re: BKK schlecht?]

    Hi, Herzlichen Glückwunsch zum Austritt aus der Barmer, ist der größte un****** H*****, was kk n betrifft, hast überigens die beitragsgünstigsten getroffen, Leistungen sind dieselben nach dem Sozialgesetzbuch V mit langem Warten bei Ärzten sind Sch.h.*****, den Kerl von der BEK hätte icj nicht mal am Telefon angehört, fiese Ma´sche ,die die aufziehen, aber t*****, ja gar allzut******* Handlungsweise der Ersatzkassen.
    Es geht hier nur darum ,daß die Kassenärztliochen Vereinigungen bei den Ersatzkassen höhere sog. Kopfpauschalen bekommen, weiter nichts.
    Schmeß bloß den Kerl wieder raus am besten du bestellst ihn wieder ab, gibt nur n Wortgeplänkel, weiter nix.+
    gruß [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Bei BEK wird mir schlecht!

      Hallo und danke für die Antwort! Schmeß bloß den Kerl wieder raus am besten du bestellst ihn
      wieder ab, gibt nur n Wortgeplänkel, weiter nix.+
      Nee - ich habe mir extra das SGB V als Abendlektüre eingepackt ;-)

      Zu seinen Äußerungen (ich war la leider Gottes nicht zu Hause....)

      1. Immerhin waren sie ja die ganzen letzten Jahre beitragsfrei bei uns versichert (meine Frau ist noch bis März im Erziehungsurlaub - hat aber ganz passend erwidert: Dafür habe ich ja auch jahrelang Beiträge gezahlt, oder?) [§ 224, SGB V]

      2. Die BKK stellt ihnen keine Haushaltshilfe - wir schon. [§ 38, SGB V]

      3. Bei Ärzten soll es ja schon vorgekommen sein, dass BKK-Patienten länger warten mussten als Barmer-Patienten. [Kein Kommentar...]

      4. Bei Mütter-Kind-Kuren zahlen Sie bei der Barmer weniger. [§ 40, SGB V]

      5. Bei der Barmer haben Sie freies Wahlrecht unter den Krankenhäusern (das ist das einzige Argument, was ich zählen lasse. Jedoch ist man als GKV-Patient verpflichtet, sich in das Krankenhaus zu begeben, was der Arzt auf die Überweisung schreibt. Und ich habe zu all meinen Ärzten ein verdammt gutes Verhältnis!) [§ 39, SGB V]

      6. Außerdem hat die Barmer ja VIEL bessere Leistungen (ich lach micht tot).

      7. Die BKK Krupp-Hoesch erhöht in 2001 außerdem ihre Beiträge (ich finde es interessant, dass die Barmer die Kalkulation aller BKKs zu kennen scheint. Außerdem gibbet für diesen Fall ja immer noch ein außerordentliches Kündigungsrecht) [§ 175, SGB V]


      Das waren so im groben die Argumente des Herrn B. der BEK aus Moers. Ich habe es jetzt noch vor mir, in einer ruhigen Minute (Stunde?) das SGB V zu durchwühlen und dem Kerl dann am Freitag den Marsch zu blasen. Ich finde es unglaublich, mit welchen Falschaussagen die BEK (und sei es nur dieser Mitarbeiter) ihre Kunden zu verunsichern versucht...


      Gruß
      Guido


      P.S. Die §§ habe ich für die Leute dazugeschrieben, die evtl. in der gleichen Situation sind....

      • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
        Re: Bei BEK wird mir schlecht!

        Hallo Guido, 5. Bei der Barmer haben Sie freies Wahlrecht unter den
        Krankenhäusern
        Als angestellter Mitarbeiter einer Firma, der über der Beitragsbemessunsgrenze liegt und privat versichert ist, mit Sicherheit. Jedoch ist man als GKV-Patient verpflichtet, sich in
        das Krankenhaus zu begeben, was der Arzt auf die Überweisung
        schreibt. Und ich habe zu all meinen Ärzten ein verdammt gutes
        Verhältnis!) [§ 39, SGB V]
        Ich glaube es heißt genauer sogar: In das nächstgelegenste, verkehrstechnisch am besten erreichbare KH, welches diese Behandlungen durchführen kann.
        §12.1 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot

        (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des
        Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte
        nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

        Macht sie es doch, dann gilt §12.3. SGB V

        (3) Hat die Krankenkasse Leistungen ohne Rechtsgrundlage oder entgegen geltenden Recht erbracht und hat ein
        Vorstandsmitglied hiervon gewußt oder hätte es hiervon wissen müssen, hat die zuständige Aufsichtsbehörde nach
        Anhörung des Vorstandsmitglieds den Verwaltungsrat zu veranlassen, das Vorstandsmitglied auf Ersatz des aus
        der Pflichtverletzung entstandenen Schadens in Anspruch zu nehmen, falls der Verwaltungsrat das
        Regreßverfahren nicht bereits von sich aus eingeleitet hat.

        Du kannst aber sicherlich das Krankenhaus wählen.
        Diese Möglichkeit besteht....
        und insofern hat er wirklich nicht ganz unrecht.

        §39.2 SGB V
        (2) Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes
        Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.

        Nur wenn, dann sollte man auch die ganze Wahrheit sagen.
        Es gibt sogenannte Pflegepauschalsätze für eine Krankenhausbehandlung.
        Dieser Pauschalsatz ist in München sicherlich anders als in Emden. Und insofern hat der Versicherungsnehmer dann diese Mehrkosten nach oben genanntem Muster selbst zu tragen.

        Dagegen sollte er dir hierzu aber eine Auskunft geben können.

        § 65a Versichertenbonus in der hausärztlichen Versorgung

        Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein Versicherter, der sich verpflichtet, vertragsärztliche Leistungen außerhalb der hausärztlichen Versorgung nur auf Überweisung des von ihm gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen, Anspruch auf einen Bonus hat. In der Satzung kann bestimmt werden, welche Facharztgruppen ohne Überweisung in Anspruch genommen werden können. Die Höhe des Bonus richtet sich nach den erzielten Einsparungen.

        In diesem Sinne

        Marco

        • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
          AAAAHHHHHHHH

          Hallo Marco und auch Dir vielen Dank!

          Obwohl ich täglich mit den Teilen zu tun habe, hasse ich Gesetzestexte! 5. Bei der Barmer haben Sie freies Wahlrecht unter den
          Krankenhäusern
          Als angestellter Mitarbeiter einer Firma, der über der
          Beitragsbemessunsgrenze liegt und privat versichert ist, mit
          Sicherheit.
          Nee - steht tatsächlich in der Barmer-Satzung (Wahl unter Vertragskrankenhäusern, natürlich!) Ich glaube es heißt genauer sogar: In das nächstgelegenste,
          verkehrstechnisch am besten erreichbare KH, welches diese
          Behandlungen durchführen kann.
          §12.1 SGB V Wirtschaftlichkeitsgebot

          (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und
          wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des
          Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht
          notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte
          nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht
          bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
          Ja, stimmt schon. Aber wenn mein Facharzt der Meinung ist, dass die entsprechende Leistung halt nur in der Nachbarstadt ausreichend erfolgen kann, weil dort ein Spezialist sitzt, wird mich wohl keine Kasse lynchen... Zumal die Kosten ja meist die gleichen sind. Du kannst aber sicherlich das Krankenhaus wählen.
          Diese Möglichkeit besteht....
          und insofern hat er wirklich nicht ganz unrecht.
          Sach ich ja

          Gruß
          Guido

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: BKK schlecht?

    hallo, Guido,
    aaron hat 100% recht.
    Es wird auch immer gerne behauptet, dass BKKs schnell pleite gehen (mit der nicht ausgesprochenen Information: dann stehst Du ohne Kasse da) Was natürlich der Schwachsinn in Potenz ist.
    1. sind die mindestens genauso gesund, wie die BEK
    2. lass sie doch pleite gehen! Als Kassenversicherter wirst Du sofort in jede ander (preisgünstige) Kasse aufgenommen.
    Also, lass´ Dich nicht irre machen! Der BEK-Berater bekommt kräftig Kohle, wenn er Deine Frau zurück holt. Das ist sein Job.
    Die Unterschiede unter den Kassen sind minimalst! z.B. zahlt die AOK BadenWürttemberg ein paar homöopatische Behandlungen...noch! Es sind rein freiwillige Leistungen. Können jederzeit gestrichen werden.
    Diese "Kriestaktik" kenne ich schon seit vielen Jahren: sie wird mehr oder minder erfolgreich gegen die privaten eingesetzt.
    Grüße
    Raimund

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Ist es nicht illegal...

      .... mit Unwahrheiten Kunden bange zu machen?

      Hallo auch an Dich und danke für die Antwort!

      Wenn Du Dir weiter unten meine Antwort an Aaron ansiehst, dann siehst Du auch, welchen Müll der Typ meiner Frau (die tatsächlich total verunsichert war) erzählt hat.
      Ich finde es rein gefühlsmäßig schon arg am Rande der Legalität!

      Gruß
      Guido

      • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
        Re: Ist es nicht illegal...

        klar ist das nicht rechtens! Nur hat er das ja am Telefon gesagt. Also kannst Du das nicht beweisen. Und die Verunsicherung ist nun mal Mittel zum Zweck: Kriegstaktitk.
        Versuche mal, ihn dazu zu animieren (ganz vorsichtig, damit er die Absicht nicht merkt) ihn zu Schriftlichem zu animieren. Also seine Handschrift, oder gedrucktes. Leg´ das dann mal der BKK vor: die freuen sich darauf!
        Grüße
        Raimund

        • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
          Re^2: Ist es nicht illegal...

          klar ist das nicht rechtens! Nur hat er das ja am Telefon
          gesagt. Also kannst Du das nicht beweisen. Und die
          Verunsicherung ist nun mal Mittel zum Zweck: Kriegstaktitk.
          Versuche mal, ihn dazu zu animieren (ganz vorsichtig, damit er
          die Absicht nicht merkt) ihn zu Schriftlichem zu animieren.
          Also seine Handschrift, oder gedrucktes. Leg´ das dann mal der
          BKK vor: die freuen sich darauf!
          Na ja - ich habe zwar Kommunikationstrainings hinter mir und würde es vielleicht auch bei jemandem schaffen, der sich nicht bewußt ist, illegal zu handeln - aber ich glaube kaum, dass er sich darauf einlassen wird...

          Aber wenn er das vor meiner Frau UND mir wiederholt, steht es doch schon nicht mehr 1:1, oder?

          Gruß
          Guido

          • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
            Re^3: Ist es nicht illegal...

            Hallo Guido, Na ja - ich habe zwar Kommunikationstrainings hinter mir und
            würde es vielleicht auch bei jemandem schaffen, der sich nicht
            bewußt ist, illegal zu handeln - aber ich glaube kaum, dass er
            sich darauf einlassen wird...
            Aber da du doch so vergessßlich bist... und es schriftlich sowieso viel besser verstehst ;-)

            Marco



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