Beitragserhöhung gesetzliche Krankenversicherung
Von: , Frage gestellt am Mi, 3. Jan 2001
Hallo,
jaa, ich suche meine Krankenkasse nach dem Beitrag aus...
Bisher hatte meine Krankenkasse (BKK Hoesch) einen Beitragssatz von 11,4% für die neuen Länder und 12,8% (oder etwas höher) für die alten Länder.
Ab 1.1. nun gelten bei der BKK Hoesch einheitlich 12,6% für alle - d.h. für mich eine Erhöhung um 1,2%.
Beitragserhöhung - eigentlich ja ein Fall für ein Sonderkündigungsrecht.
Nach Mitteilung der Krankenkasse soll das Sonderkündigungsrecht für diesen Fall ausgeschlossen sein?
Ist das korrekt?
Wo kann man sowas eventuell nachlesen?
Gruß,
Ralf
P.S.: Ich hatte irgendwo schon mal gelesen, daß z. B. bei Kassenfusionen und damit eventuell verbundenen Beitragserhöhungen ebenfalls das Sonderkündigungsrecht nicht anwendbar ist. Ebenfalls korrekt?
