Erwerbsminderungsrente

Von: , Frage gestellt am Di, 25. Nov 2008

Hallo guten Tag zusammen,
kann mir jemand sagen, ob nach einer 2 wöchige Unterbrechung der Zahlung von gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen im Jahr 2007, der Anspruch von Erwerbsminderungsrente nicht mehr besteht?
(Krankengeld wurde beendet und da der Arbeitnehmer wegen anschließendem 2-wöchigem Urlaub dem Arbeitsamt nicht für eine Vermittlung zur Verfügung stand, erfolgte eine Arbeitslosmeldung vom Arbeitnehmer erst nach dem Urlaub. Der Arbeitnehmer hatte somit 2 Wochen lang keinerlei rentenversicherungspflichtige Einnahmen und hat auch keine Ersatzleistungen erhalten.
Danke für Eure Antworten

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 46 Minuten 1 hilfreich
    Re: Erwerbsminderungsrente

    Hallo guten Tag zusammen,
    Hallo und guten Abend alleine, kann mir jemand sagen, ob nach einer 2 wöchige Unterbrechung
    der Zahlung von gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen im
    Jahr 2007, der Anspruch von Erwerbsminderungsrente nicht mehr
    besteht?
    Die Vorversicherungszeit für eine Rente wegen Erwerbsminderung sieht so aus, dass in den letzten fünf Jahren (= 60 Monate) vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre (= 36 Monate) mit Pflichtbeitragszeiten vorliegen müssen.

    Die 2-wöchige Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen hat daher schon keine Bedeutung, da in der Rentenversicherung immer in Monaten gerechnet wird. D.h. wenn in einem Monat z.B. nur am Ersten des Monats eine Entgeltersatzleistung wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen wurde, zählt der ganze Monat als Monat mit Pflichtbeiträgen. Eine 2-wöchige Nichtzahlung hat somit keine Bedeutung, da der ganze Monat als belegt gilt. Danke für Eure Antworten
    Gern geschehen ... wenn's geholfen hat. :-)

    Gruß,
    Robert

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Erwerbsminderungsrente

      Hallo guten Tag zusammen,
      Hallo und guten Abend alleine, kann mir jemand sagen, ob nach einer 2 wöchige Unterbrechung
      der Zahlung von gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen im
      Jahr 2007, der Anspruch von Erwerbsminderungsrente nicht mehr
      besteht?
      Eine 2-wöchige Nichtzahlung hat
      somit keine Bedeutung, da der ganze Monat als belegt gilt. Danke für Eure Antworten
      Gern geschehen ... wenn's geholfen hat. :-)

      Gruß,
      Robert
      Hallo Robert, danke für Deine Info,
      habe da noch eine Frage, vielleicht kennst Du Dich da ja auch aus:
      Wird Witwenpensionsbezug von einer Erwerbsminderungsrente abgezogen (Anrechnung), oder umgekehrt??
      Gruß von Rita, die sich auch auf die Antworten von anderen Wissenden freut

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Erwerbsminderungsrente

        Hallo Robert, danke für Deine Info,
        Hallo Rita,

        gerne geschehen. Wird Witwenpensionsbezug von einer Erwerbsminderungsrente
        abgezogen (Anrechnung), oder umgekehrt??
        Auf eine Rente wegen Erwerbsminderung wird eine Witwenpension nicht angerechnet.

        Wie es umgekehrt aussieht, kann ich nicht sagen, da ich mit Pensionen nicht auskenne. Bei einer Witwenrente aus der Rentenversicherung würde ein Anrechnung - unter Beachtung von Freibeträgen und einer etwas komplizierteren Regelung - erfolgen. Ich könnte mir vorstellen, dass es eine solche Regelung auch bei Witwenpensionen geben könnte, weiß es aber leider wirklich nicht. Gruß von Rita, die sich auch auf die Antworten von anderen
        Wissenden freut
        Gruß von Robert ... der sich freut, wenn Du Dich freust ... ;-)

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