Erwerbsminderungsrente
Von: , Frage gestellt am Di, 25. Nov 2008
Hallo guten Tag zusammen,
kann mir jemand sagen, ob nach einer 2 wöchige Unterbrechung der Zahlung von gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen im Jahr 2007, der Anspruch von Erwerbsminderungsrente nicht mehr besteht?
(Krankengeld wurde beendet und da der Arbeitnehmer wegen anschließendem 2-wöchigem Urlaub dem Arbeitsamt nicht für eine Vermittlung zur Verfügung stand, erfolgte eine Arbeitslosmeldung vom Arbeitnehmer erst nach dem Urlaub. Der Arbeitnehmer hatte somit 2 Wochen lang keinerlei rentenversicherungspflichtige Einnahmen und hat auch keine Ersatzleistungen erhalten.
Danke für Eure Antworten
