Auto verliehen - Unfall gebaut - wer zahlt?

Von: , Frage gestellt am Fr, 22. Okt 1999

Die Tochter meines Mannes (sie lebt bei
ihrer Mutter) hat kürzlich ihren
Führerschein bestanden und möchte sich nun
gelegentlich mein Auto ausleihen. Ich nehme
an, daß im Falle eines von ihr verschuldeten
Unfalls meine Versicherung für den
gegnerischen Schaden aufkommt, da ich der
Fahrzeughalter bin. Aber wer zahlt den
Schaden an meinem Auto? Die
Haftpflichtversicherung ihrer Mutter? Oder
muß sie für den Schaden selbst a

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 54 Minuten hilfreich
    Re: Auto verliehen - Unfall gebaut - wer zahlt?

    Die Tochter meines Mannes (sie lebt bei
    ihrer Mutter) hat kürzlich ihren
    Führerschein bestanden und möchte sich
    nun
    gelegentlich mein Auto ausleihen. Ich
    nehme
    an, daß im Falle eines von ihr
    verschuldeten
    Unfalls meine Versicherung für den
    gegnerischen Schaden aufkommt, da ich der
    Fahrzeughalter bin
    Richtig

    . Aber wer zahlt den Schaden an meinem Auto? Die
    Haftpflichtversicherung ihrer Mutter?
    Oder
    muß sie für den Schaden selbst a
    Den Schaden an Deinem Fahrzeug muß sie aus eigener Tasche berappen. Eine Privathaftpflicht deckt keine Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen, weiterhin sind Schäden an geliehenen Sachen sowieso nicht versichert.

    Gruß
    Edgar

  2. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: Auto verliehen - Unfall gebaut - wer zahlt?

    Hallo Bea,
    grundsätzlich bezieht sich die Kfz-Versicherung immer auf das Fahrzeug und nicht auf die Person.
    Wie Du richtig annimmst, kommt für einen von der Tochter deines Mannes verursachten Schaden, den der Unfallgegner erlitten hat, die Kfz-Haftpflicht Deines Kfz auf.
    Ebenso kommt die Kasko-Versicherung Deines Autos, falls vorhanden, für die Schäden am
    eigenen Fahrzeug auf.
    Hierbei ist auf folgendes zu achten:
    - der Schaden muß durch die Kasko gedeckt sein ( Teilkaskoschutz erstreckt sich lediglich auf Diebstahl des Kfz incl. mitversicherter Teile/ Beschädigungen am Kfz, die mit einem Diebstahl im kausalem Zusammenhang stehen/Brand, Blitzschlag, Explosion/ Glasbruch/ Wildschaden )
    Eine Inanspruchnahme der Teilkasko hat keine (!) Höherstufung zur Folge, da ein schadensfreier Vertragsverlauf hier nicht rabattiert wird.
    - anders sieht es bei der Vollkasko aus:
    fällt der Schaden in diese Deckung, hast Du zwei Möglichkeiten:
    1. ist er relativ gering ( bitte dabei die Höhe der Selbstbeteiligung beachten!), kann der Verursacher ( die Tochter Deines Mannes ) diesen komplett aus eigener Tasche bezahlen. Dieses bitte vor Inanspruchnahme des Versicherers genau prüfen, denn im Gegensatz zur Haftpflicht gewähren nicht alle Versicherungsunternehmen die Möglichkeit des Rückkaufes!
    2. Ist der Schaden hoch, ist es günstiger, den Versicherer in Anspruch zu nehmen, hat aber einer Hochstufung zu Folge, d.h. Du als Versicherungsnehmer ( der Status des Fahrzeughalters spielt dabei keine Rolle )darfst in den nächsten Jahren eine höhere Vollkaskoprämie berappen.
    Wieviel Mehrkosten Du dann haben wirst, läßt sich so pauschal nicht sagen, aber jeder gute Makler oder Vertreter kann Dir das individuell ausrechnen.
    Das wiederum bedeutet, dass Du Dir die Mehrprämie vom Verursacher wiederholen mußt.
    Fazit: Überlege Dir sehr gut, ob Du Dein Auto verborgst! Wenn ja, vergiß nicht, den weiteren Nutzer beim Versicherer zu melden, falls Du jetzt eine Nutzerkreisbeschränkung in Deinem Vertrag vereinbart hast!

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Karnowsky

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