Frage Vermittlerrichtline und Strukturvertrieb
Von: , Frage gestellt am Di, 6. Jan 2009
Hallo Kollegen,
ich habe vor kurzem gerüchteweise gehört, dass die Sachkundeprüfung für Strukturvertriebler nicht zwingend vorgeschrieben ist, bzw. dass es für den Strukturvertrieb eine "Übergrangsregelung" oder "Sonderregelung" gibt.
Ungeachtet der Tatsache, dass ich den Sinn für die Vermittlerrichtlinie genau darin gesehen habe, dass solche Leute zukünftig nicht mehr ungeprüft auf die Kundschaft losgelassen werden möchte ich gerne wissen ob das stimmt und wie sich die praktische Umsetzung darstellt.
Ich frage mich zudem, warum der "Nebenvertriebler" aussterben soll (oder zum Tipgeber degradiert wird), wenn es bei den Strukkis diese Ausnahme gibt.
Für Anregungen bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Andreas
