Haftpflicht - Ausfalldeckung

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Mai 2009

Hallo zusammen,
ich wollte mal wissen wie das mit der ForderungsAD in der privaten Haftpflicht aussieht.

Ist sie so zu verstehen, dass der Verursacher des Schadens fiktiv bei meiner Versicherung versichert ist und grundsätzlich nach dessen Bedingungen (aber evtl. mit SB usw.) leistet?
Also nicht bei Vorsatz z.B.
wenn mich also jemand zusamenschlagen würde und ich dadurch einen Millionen-Euro-Deal nicht abschließen kann, der Verursacher aber kein Geld hat, würde ich also nichts bekommen?

Wie sieht es bei Schäden an meinem Kfz aus? Normalerweise ist das Auto ja für den Fahrer von Leistungen ausgeschlossen, wie sieht es hier aus wenn jemand Fremdes mein Auto beschädigt (kein Verkehrs-Unfall!)

Was ist schließlich, wenn der Verursacher sagen wir 200.000€ Schaden mir zugefügt hätte, er hat eine PHV, diese hat aber als maximale Summe 100.000€ und den Rest kann er nicht selber zahlen. Übernimmt meine FAD dann den Rest?

Vielmals Danke für Aufklärung! :-)

Gruß
Granini

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Haftpflicht - Ausfalldeckung

    Hallo Granini, Ist sie so zu verstehen, dass der Verursacher des Schadens
    fiktiv bei meiner Versicherung versichert ist und
    grundsätzlich nach dessen Bedingungen (aber evtl. mit SB usw.)
    leistet?
    Richtig. Die Versicherung wird quasi auf den Schädiger gespiegelt (mit dieser Formulierung jedenfalls bringen die Versicherer das den ADlern bei).
    Stichwort SB: neben einem grundsätzlichen, freiwillig für die Hauptversicherung abzuschließenden SB gibt es bei der Forderungsausfalldeckung meist noch eine Hürde in Form einer Mindestschadensumme, die erreicht sein muss, damit die Versicherung überhaupt greift (z.B. 2.500,- €). Also nicht bei Vorsatz z.B.
    wenn mich also jemand zusamenschlagen würde und ich dadurch
    einen Millionen-Euro-Deal nicht abschließen kann, der
    Verursacher aber kein Geld hat, würde ich also nichts
    bekommen?
    Auch richtig - s.o..
    Wie sieht es bei Schäden an meinem Kfz aus? Normalerweise ist
    das Auto ja für den Fahrer von Leistungen ausgeschlossen, wie
    sieht es hier aus wenn jemand Fremdes mein Auto beschädigt
    (kein Verkehrs-Unfall!)
    Also wenn z.B. ein Anderer mit dem Fahrrad in Deinen PKW donnert? Wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Versicherungsschutz. Ist der Schädiger jedoch FAHRER des PKW, greift die kleine Benzinklausel und aus ist es mit der Deckung.
    Was ist schließlich, wenn der Verursacher sagen wir 200.000€
    Schaden mir zugefügt hätte, er hat eine PHV, diese hat aber
    als maximale Summe 100.000€ und den Rest kann er nicht selber
    zahlen. Übernimmt meine FAD dann den Rest?
    Soweit mir bekannt (ich habe aber auch nochmal in 2, 3 BB´s reingeschaut), übernimmt die eigene Forderungsausfalldeckung dann genau diesen Rest - wenn die eigene Deckungssumme entsprechend hoch genug ist.

    Viele Grüße
    Frank Hackenbruch

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Haftpflicht - Ausfalldeckung

      Hallo,

      eine weitere Hürde ist meist damit aufgebaut, dass man Ersatz erst erhält, wenn man einen vollstreckbaren Titel gegen den Schädiger (Urteil, Vollstreckungsbescheid) erwirkt hat und auch noch die fruchtlose Vollstreckung nachweisen kann.

      Gruß Woko

      • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Haftpflicht - Ausfalldeckung

        ... und man sollte noch dazusagen, dass, wenn jemand dein Auto beschädigt, und dieser jemand nicht mehr aufzufinden ist, es schlicht Vandalismus ist und den übernimmt dann die Vollkasko. (Aber aufgepasst - hier gibts meist eine Selbstbeteiligung und -hurra- oben drauf auch noch eine Höherstufung...)
        Also wird es eine große Rechenaufgabe, SB+Mehrbeitrag oder Schaden selber zahlen...

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