Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge?

Von: , Frage gestellt am Fr, 29. Mai 2009

Guten Tag,

nach einem Jobwechsel möchte der neue Arbeitgeber die bestehende Direktversicherung nicht weiterführen und bietet stattdessen den Wechsel in eine Pensionskasse an. Bei dem Wechsel würde der Wert der alten Versicherung in die neue übertragen werden. Mich stört daran nur, dass die Pensionskasse wieder Abschlussgebühren verlangt, die ja bereits an die alte Direktversicherung gezahlt wurden. Ist das rechtens?

Gruß Jörg

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge?

    Hallo,

    Nein! Das neue Übertragungsabkommen sieht u.a. den Verzicht auf erneute Abschlusskosten vor!
    105 Gesellschaften sind diesen ÜA beigetreten, ich gehe davon aus, dass die beiden betreffenden Gn auch dabei sind!
    Du kannst sie ja mal nennen!

    Gruß cooler



    MOD Komplettzitat gelöscht

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