Antwort von
nach 7 Stunden
hilfreich
Re^2: PKV - nur noch eine letzte Frage!!!
Ich gelobe, nicht mehr mit dummen Fragen (nach dieser) zu
nerven :-)
-dafür gibt es so etwas wie dieses forum hier ...
Denke ich ja auch mal...
Was heißt im Versicherungsangebot "Ein- oder Zweibettzimmer"?
- wie es eben gesagt wird: ein- oder zweibettzimmer- ganz wie
du willst und das krankenhaus kapazität hat. in den meisten
krankenhäuser gibt es schon gar keine 1- bett- zimmer mehr.
Jedes Krankenhaus richtet aber auch ein 1-Bett-Zimmer ein... denn der Zuschlag ist schon nochmal höher... :-)
Aber um deine Frage genau zu beantworten...
Es gibt hierbei oft Irritationen des Kunden, wenn der Kunde nur die Aussage bekommt, dass er ein Belegen eines 1-Bett-Zimmer versichert hat. Er greift sehr schnell zum Höhrer und fragt eben... okay... Mehrbett-Zimmer leistet ihr ja auch... und was ist, wenn ich 2-Bett-Zimmer nur bekomme? Muss ich dann zahlen?
Um dem Kunden diese Irritation abzunehmen, hat man es nur genauer definiert und klargestellt.
Habe ich Anspruch auf ein Einbettzimmer, oder auf ein
Zweibettzimmer?
- beides, s.o.
Bekomme ich einen Ausgleich, wenn ich in ein Zweibettzimmer
gesteckt werde (wenn davon nichts im Angebot steht, wohl
kaum)?
- einige versicherer zahlen ein zusätzliches kht aus, wenn die
volle leistung nicht beansprucht wird. steht in den
tarifbestimmungen oder in der leistungsbeschreibung.
Es steht in den Einzeltarifbestimmungen. Und dort bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen nachsehen...
Viele Grüße
Marco