Guten Tag Markus,
das klingt ein wenig lustig, was Sie da sagen.
Kraftfahrt-Haftpflicht und Fahrzeug-Kasko-Versicherung sind verschiedene Dinge, für die auch ein unterschiedlicher Verlauf in der Schadenhäufigkeit gegeben sein kann, was sich in der Folge auch in verschiedenen Schadenfreiheitsklassen und damit Prozentzahlen für den Beitrag niederschlägt.
Ein Austausch der beiden Schadenfreiheitsklassen verbietet sich aus sachlichem Grund.
Allerdings gilt in Kraftfahrt mehr noch als in jeder anderen Versicherungssparte, dass es im Zweifel alles gibt - bis hin zum Nulltarif. Und dass Logik sich im Zweifel anderen Mechanismen zu beugen hat.
Es kann deswegen sein, dass ein kundiger Vertreter im Zusammenspiel
mit der Zentrale oder kraft eigener Machtvollkommenheit auch so einen
Dreh, wie Sie ihn beschrieben haben - hinbekommt.
Die Gründe für so etwas tun hier nichts zur Sache. Wahrscheinlich wollen Sie die auch nicht wissen.
Gruß
Günther