Ersatzansprüche Haftpflichtversicherungsfall
Von: , Frage gestellt am So, 4. Okt 2009
Hallo,
in einer Schadensmeldung für einen Haftpflichtversicherungsfall wird gefragt, ob Ersatzansprüche (von wem und in welcher Höhe) gestellt wurden.
Wie ist das zu verstehen? Ist ein Ersatzanspruch eine Geldzahlung seitens der Versicherung an den Geschädigten (anstatt das eine Reparatur vorgenommen wird)?
Wer kann einen Ersatzanspruch stellen?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten!
