Ersatzansprüche Haftpflichtversicherungsfall

Von: , Frage gestellt am So, 4. Okt 2009

Hallo,

in einer Schadensmeldung für einen Haftpflichtversicherungsfall wird gefragt, ob Ersatzansprüche (von wem und in welcher Höhe) gestellt wurden.
Wie ist das zu verstehen? Ist ein Ersatzanspruch eine Geldzahlung seitens der Versicherung an den Geschädigten (anstatt das eine Reparatur vorgenommen wird)?
Wer kann einen Ersatzanspruch stellen?

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten!

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ersatzansprüche Haftpflichtversicherungsfall

    Hallo,

    ein Geschädigter hat einen Anspruch auf Ersatz des Schadens ( = Ersatzanspruch) gegen den Schädiger. Bei Kfz-Schäden besteht sogar ein Direktanspruch gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung.

    Gruß Woko

    • Antwort von nach 36 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Ersatzansprüche Haftpflichtversicherungsfall

      Hallo,
      also muss die Frage, ob Ersatzansprüche gestellt wurden doch immer mit ja beantwortet werden, wenn der Geschädigte eine Reparatur verlangt, oder?

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Ersatzansprüche Haftpflichtversicherungsfall

        also muss die Frage, ob Ersatzansprüche gestellt wurden doch
        immer mit ja beantwortet werden,
        Ja. wenn der Geschädigte eine Reparatur verlangt, oder?
        Der Geschädigte kann keine "Reparatur verlangen". Schadensersazz wird in Geld geleistet, d.h. der Geschädigte muß sich selber um die Reparatur kümmern und bekommt die Kosten erstattet.

        • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
          Re^4: Ersatzansprüche Haftpflichtversicherungsfall

          Ok, vielen Dank für die Antworten!

          So ganz verstanden habe ich die Frage nach dem Ersatzanspruch zwar nicht, da ich doch gar keine Schadensmeldung aufgeben würde, wenn der Schaden nicht repariert werden soll, aber naja.

          Danke nochmal!

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