Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Von: , Frage gestellt am Do, 22. Feb 2001

Seit Wochen werde ich per Telefon terrorisiert. Durch eine Fangschaltung weiß ich nun wer der Übeltäter ist und möchte diesen Anzeigen. Zahlt meine Rechtsschutzversicherung (habe eine Privat-, Berufs-und Verkehrsschutzversicherung) wenn ich nun zum Anwalt gehe?

Gruß
Susanne

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

    hallo, Susanne,
    wofür willst Du zum RA?
    Geh zur Kripo und zeig ihn an. Alles weiterte machen die.
    Aber wenn Du noch zusätzlich ihm (oder ihr) eine "verbraten" möchtest (Schmerzensgeld), dann solltest Du bei Deiner Rechtsschutzversicherung anfragen. Die werden Dir wahrscheinlich sage: übernehmen wir. Der RA muss sowieso einen Antrag auf Kostenübernahme bei der RS stellen.
    Jetzt kommts auf den RA an: meiner sagt dann zu mir: übernimmt die RS nicht, wollen Sie es selbst bezahlen? Wenn nicht, ist das ganze gegessen und es eentstehen mir keine Kosten. Da soll es aber RA´s geben, die diese Anfrage sich schon vergüten lassen. Da ist noch gart keine Beratung gemacht worden.
    Als, rufe einfach Deine RS an.
    Grüße
    Raimund

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

    Hallo Susanne,

    die Strafverfolgung ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Der Straf-Rechtsschutz, der in Deiner Rechtsschutzversicherung ist als Schutz für Dich da, d.h. falls Du wegen einer Straftat vor Gericht mußt. (mal ganz allgemein gesprochen).

    Der Schadenersatzrechtsschutz hilft Dir allerdings beim Durchsetzen zivilrechtlicher Dinge, d.h. Schmerzensgeld.

    Andreas

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