Insassenversicherung

Von: , Frage gestellt am So, 31. Okt 1999

Nabend

Braucht man eine Insassenhaftpflichtversicherung? Was passiert wenn ich jemanden in meinem Auto mitnehme und schuldhaft einen Unfall verursache? Ich denke, dass meine Haftpflichtversicherung den Schaden, den mein Beifahrer erlitten hat, begleichen wird. Ist das so? Immer wieder höre ich Diskussionen wie: "Ja pass auf wenn du bei mir mitfährst bist du nicht versichert, denn ich habe keinen Insassenversicherung." Das ist doch quatsch oder?

24 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Insassenversicherung

    Hallo,

    meines Wissens ist das so wie du sagst: Deine Haftpflicht zahlt auch, wenn deine Insassen Ansprüche gegen Dich geltend machen. Mir fällt auf die schnelle nicht´s ein was eine Insassenunfallversicherung rechtfertigen würde ... Ausser, wenn du einen selbstverschuldeten Unfall baust und nur allein beteiligt bist ( gegen einen Baum gefahren ... ). Mal angenommen du übernimmst den Schaden an deinem auto selber und pflanzt der Gemeinde auch einen neuen Baum, dann zahlt deine KfZ-Haftpflicht keine Schäden und du wirst nicht hochgestuft. Die Insassenunfall übernimmt die "Schäden" an deinen Insassen. Hast du keine und deine Insassen machen Ansprüche geltend, müsste deine KfZ-Haftplicht zahlen und du wirst hochgestuft ... :-(

    Falk

    • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
      Re^2: Insassenversicherung

      Hallo,

      meines Wissens ist das so wie du sagst:
      Deine Haftpflicht zahlt auch, wenn deine
      Insassen Ansprüche gegen Dich geltend
      machen. Mir fällt auf die schnelle
      nicht´s ein was eine
      Insassenunfallversicherung rechtfertigen
      würde ... Ausser, wenn du einen
      selbstverschuldeten Unfall baust und nur
      allein beteiligt bist ( gegen einen Baum
      gefahren ... ). Mal angenommen du
      übernimmst den Schaden an deinem auto
      selber und pflanzt der Gemeinde auch
      einen neuen Baum, dann zahlt deine
      KfZ-Haftpflicht keine Schäden und du
      wirst nicht hochgestuft. Die
      Insassenunfall übernimmt die "Schäden" an
      deinen Insassen. Hast du keine und deine
      Insassen machen Ansprüche geltend, müsste
      deine KfZ-Haftplicht zahlen und du wirst
      hochgestuft ... :-(
      Genau so ists! Es sit die überflüssigste aller Versicherungen - wird sogar jeder Bank/-Versicherungsberater zugeben müssen.

      Ivo

  2. Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
    Re: Insassenversicherung

    eine Insassen-Unfall ist in der Regel rausgeschmissenes Geld. Wenn Du genau Bescheid wissen willst, dann schaue Dir mal die url des
    http://www.bundderversicherten.de an. Dort, vermute ich, ist auch eine kapierfähige Erklärung der Versicherung vorhanden. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Insassenversicherung

      Hallo Klaus, eine Insassen-Unfall ist in der Regel
      rausgeschmissenes Geld.
      Bis hierin o.k. ;-) Wenn Du genau
      Bescheid wissen willst,
      Hier wird's schon kritisch. dann schaue Dir
      mal die url des
      http://www.bundderversicherten.de an.
      Lieber nicht. ;-) Dort, vermute ich, ist auch eine
      kapierfähige Erklärung der Versicherung
      vorhanden.
      Falsch vermutet.

      Gruß,
      Holger

      --
      Holger Schröder, Berlin
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  3. Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
    Re: Insassenversicherung

    Stell Dir mal vor, Du bist in irgendeiner Weise so erkrankt, dass Du eine eigenständige UV nicht bekommst.

    Die Insassen UV fragt bei Abschluß nicht nach gesundheitlichen Vorerkrankungen.

    Das fällt mir da noch zu ein...

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Insassenversicherung

      Hallo Lutz, Stell Dir mal vor, Du bist in irgendeiner
      Weise so erkrankt, dass Du eine
      eigenständige UV nicht bekommst.
      Das würde ich mir ja durchaus mal vorstellen wollen, allein mir fehlt die Kraft dazu. ;-)

      Verrat' mir doch mal ein paar Beispiele für Erkrankunegn, die zur generellen Ablehnung einer Privaten Unfallversicherung führen sollen.

      Gruß,
      Holger

      --
      Holger Schröder, Berlin
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      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Insassenversicherung

        Hallo Holger, Stell Dir mal vor, Du bist in irgendeiner
        Weise so erkrankt, dass Du eine
        eigenständige UV nicht bekommst.
        hast vielleicht Recht. Immerhin werden bei einer Unfallvers. keine Gesundheitsfragen gestellt, sondern nach Berufsrisiko eingestuft. Kann höchtens sein, das Du asl Sprengmeister oder Entschärfer solcher Sprengsätze Probleme bekommst.. :-)

        CU
        Der Falk

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re^4: Insassenversicherung

          Na Ihr kenn Euch ja so richtig gut aus.

          • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
            Re^5: Insassenversicherung

            Hallo Lutz, Na Ihr kenn Euch ja so richtig gut aus.
            *Wer Lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.*

            Gruß,
            Holger

            --
            Holger Schröder, Berlin
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