Antwort von
nach 42 Minuten
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Re: Verkehrs-Rechtsschutz oder nein?
Hallo Elsa,
Hi, mich würde interessieren, ob so eine
RS-Vers. Sinn macht. Ich denke, dass es
eine der überflüssigen Versicherungen
ist,
Die Rechtsschutzversicherung (RS) wird auch als Luxusschutz bezeichnet. Wer meint, jährlich 400 DM +/- X dafür ausgeben zu müssen, soll dies tun.
weil wenn man im Recht ist, sowieso
der Gegner dran ist.
Naja, das sieht die gegnerische Partei sicherlich anders. ;-) Außerdem gilt: "Recht haben" heißt nicht "Recht bekommen".
Andernfalls kann
einem auch keiner helfen, wenn
Selbstverschulden vorliegt.
Die Haftpflichtversicherung leistet gegenüber einem Dritten, wenn dieser berechtigte Ansprüche gegen Dich hat, weil Du ihm einen Schaden zugefügt hast. Vorher prüft die Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten, ob die Ansprüche gegen Dich berechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehrt Deine Haftpflichtversicherung diese unberechtigten Ansprüche auf eigene Kosten ab - notfalls auch gerichtlich. Insofern spricht man hier auch von einem eingeschlossenen Rechtsschutz.
Gruß,
Holger
--
Holger Schröder, Berlin
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