Wiedereingliederung und Urlaub?

Von: , Frage gestellt am Fr, 6. Apr 2001

Hallo,

ein Kollege von mir ist nach längerer Krankheit momentan in der "Wiedereingliederung", d.h. er ist wohl momentan noch krankgeschrieben und arbeitet nun pro Tag wieder 4 Stunden.

Besteht während der Wiedereingliederung die Möglichkeit für Ihn, einen zweiwöchigen Urlaub anzutreten?

Gruß

Jochen

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 4 hilfreich
    Re: Wiedereingliederung und Urlaub?

    Hallo,
    es kommt darauf an, ob er während der Eingliederung für die
    geleistete Arbeit auch Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber erhält
    oder ob er das Krankengeld von seiner Krankenkasse in voller
    Höhe erhält.
    Ist letzteres der Fall, dann obliegt die Überwachung der
    Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse und er kann nach Rücksprache
    mit Arzt und Kasse die Wiedereingliederung unterbrechen
    und für zwei Wochen verreisen - es erfolgt in diesem Falle
    keine Anrechnung auf den tarifl. oder gesetzlichen Urlaubsanspruch.
    Erhält er dagegen Arbeitsentgelt bzw. Teilarbeitsentgelt, so
    muss auch der Arbeitgeber zustimmen und es kann ihm passieren,
    das diese 14 Tage von seinem Urlaubsanspruch abgerechnet
    werden.

    Gruss

    Günter Czauderna

      • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
        Re: Danke Günter (o.T.)

        Hi, aber bloß nicht versäumen, u.a. die Krankenkasse zu fragen, sonst wird Krankengeld nicht gezahlt.
        Tschüß

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