Von PKK in die GKK

Von: , Frage gestellt am Fr, 28. Jan 2011
Hallo,
wenn hier nicht richtig,bitte verschieben

nehmen wir mal folgendes an
Jemand ist seitdem 15.5.2008 krank gesschrieben,wegen Bourn-Out.Seitdem 01.09.2010 macht jemand eine berufliche Trainingsmaßnahme,um in senem Beruf wieder eingegliedert zu werden.Das bezahlt die Rente.Das dauert 1Jahr.Er ist weiterhin privat versichert. Heute hat jemand von seinem Chef die Kündigung per Telefon erhalten,Brief wäre unterwegs.
Das heißt,er ist zum 1.9.2011 arbeitslos....die Rente bezahlt noch 3 Monate Übergangsgeld.
Anschließend wird er arbeitslos sein,wenn er nix anderes findet.Kann er dann in die GKK gehen.

danke

lisa

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Von PKK in die GKK
    Vielleicht.

    Dazu müßte er erstmal unter 55 Jahre alt sein oder weniger als 5 Jahre privat versichert.
    Außerdem müßte er ALG I bekommen. Ob das in der Reha/AU-Situation läuft, weiß ich nicht.

    Trifft beides zu, wird er wieder pflichtig in der GKV.

    Sonst bleibt er in der PKV.
    • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Von PKK in die GKK

      Vielleicht.


      Dazu müßte er erstmal unter 55 Jahre alt sein oder weniger
      als 5 Jahre privat versichert.
      er ist 50 Jahre und ist seitdem er arbeitet in der PKK
      Außerdem müßte er ALG I bekommen. Ob das in der
      Reha/AU-Situation läuft, weiß ich nicht.


      Trifft beides zu, wird er wieder pflichtig in der GKV.


      Sonst bleibt er in der PKV.
      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Von PKK in die GKK
        Sobald er ALG I (oder Unterhaltsgeld) bekommt, ist er wieder in der GKV.
  2. Antwort von nach 12 Stunden 1 hilfreich
    Re: Von PKK in die GKK
    Hallo,

    die Trainingsmaßnahme durch die Rentenversicherung ist vermutlich eine "Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben". Dadurch tritt grds. Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nr. 6 SGB V ein:

    <a href="http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html">

    Anscheinend wurde aber ein Befreiungsantrag nach § 8 SGB V gestellt. Somit ist eine GKV während der Trainingsmaßnahme und für die 3 Monate danach auf eigenen Antrag ausgeschlossen worden.

    Wenn bei Beginn eines evtl. Arbeitslosengeldbezuges (oder einer Arbeitnehmertätigkeit mit weniger als 4125 Euro brutto) das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, ist eine Rückkehr in die GKV möglich. Bei Arbeitslosengeld II ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.

    Bei einer Rückkehr in die GKV ist nach Ende der Versicherungspflicht ein Verbleib in der GKV nur möglich, wenn die Versicherungspflicht ohne Unterbrechnung mind. 12 Monate bestanden hat (§ 9 Absatz 1 Nr.1 SGB V). Sonst ist eine Rückkehr in die PKV verpflichtend.

    Gruß

    RHW
    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Von PKK in die GKK
      Hallo, für die Versicherungspflicht nach §5, 1, 6 ist doch in § 8 gar keine Befreiung vorgesehen..? Oder was übersehe ich ?
      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Von PKK in die GKK
        Hallo,

        die Befreiung ist nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V möglich (und meines Erachtens hier auch erfolgt).

        Gruß

        RHW
        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Von PKK in die GKK
          ja, es hilft, wenn man nicht nur die ersten 5 Worte der Zeile liest.

          Danke !
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