Einkommensgrenze bei Familienmitversicherung
Von: , Frage gestellt am Mi, 26. Okt 2011
Hallo,
wie wird die Einkommensgrenze bei der Krankenkasse Familienmitversicherung von Kindern berechnet wenn das Kind z.B. Lohn aus selbständiger Arbeit und einem Beschäftigungsverhältnis bekommt?
z.b. 3000 Euro selbstänig
und 2000 Euro aus Beschäftigung
ist damit der Wert von 12x 400 Euro überschritten oder können aus der Selbständigkeit Aufwendungen gegengerechnet werden?
Gruß
A.
wie wird die Einkommensgrenze bei der Krankenkasse Familienmitversicherung von Kindern berechnet wenn das Kind z.B. Lohn aus selbständiger Arbeit und einem Beschäftigungsverhältnis bekommt?
z.b. 3000 Euro selbstänig
und 2000 Euro aus Beschäftigung
ist damit der Wert von 12x 400 Euro überschritten oder können aus der Selbständigkeit Aufwendungen gegengerechnet werden?
Gruß
A.
