Schaden durch Handwerker

Von: , Frage gestellt am Fr, 27. Aug 1999

Hallo!

Beim Anschluß eines E-Herdes hat der Handwerker meinen Fußbodenbelag durch Schieben des Herdes zerkratzt und ein Loch (2*1 cm) in den Belag gerissen. Als Ersatz wollte er Rabatt auf die Rechnung geben. Da der Belag erst vor einer Woche gekauft und verlegt wurde, halte ich das für einen Witz. Wie stehen meine Chancen bei der Versicherung des Handwerkers die Kosten für einen neuen Belag (ca. 300,- DM) rückerstattet zu bekommen? Was ist dabei zu beachten?

Danke Dirk

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Schaden durch Handwerker

    Hallo Dirk, Beim Anschluß eines E-Herdes hat der
    Handwerker meinen Fußbodenbelag durch
    Schieben des Herdes zerkratzt und ein Loch
    (2*1 cm) in den Belag gerissen.
    Ärgerlich, aber so etwas passiert halt, davor ist keineer sicher, weder Verursacher noch Geschädigter. Als Ersatz
    wollte er Rabatt auf die Rechnung geben.
    Darauf würde ich nicht eingehen! Da der Belag erst vor einer Woche gekauft
    und verlegt wurde,
    Dann bist Du ja hinsichtlich der Kosten sicherlich noch nachweisfähig - oder!? Wie stehen meine Chancen bei der
    Versicherung des Handwerkers die Kosten
    für einen neuen Belag (ca. 300,- DM)
    rückerstattet zu bekommen?
    Gut, sofern der Handwerker versichert ist. Was ist dabei
    zu beachten?
    Nach §823 ff. BGB ist der Handwerker zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn er diesen schuldhaft verursacht hat. Mach Deine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Handwerker schriftlich (!!!) geltend.
    Begründe dabei dessen Verschulden, beziffer und beleg die Schadenhöhe und fordere Schadenersatz. Fordere den Handwerker auf, den Schaden innerhalb einer vorgegebenen Frist zu ersetzen oder seiner Betriebshaftpflichtversicherung zu melden und Dir die Meldung unter Angabe der Anschrift des Versicherers zu bestätigen.

    Gruss
    WALTER HUETTENHAIN

  2. Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
    Re: Schaden durch Handwerker

    wenn die tätigkeit des handwerkes nicht im zusammenhang mit dem auftrag steht kommt die Haftpflichtversicherung dafür auf.
    Asonsten ist es ein tätigkeitsschaden bei dem der Handwerker eine SB hat und die Versicherung dann nicht dafür aufkommt.
    gruß Achim

    Hallo!
    Beim Anschluß eines E-Herdes hat der
    Handwerker meinen Fußbodenbelag durch
    Schieben des Herdes zerkratzt und ein Loch
    (2*1 cm) in den Belag gerissen. Als Ersatz
    wollte er Rabatt auf die Rechnung geben.
    Da der Belag erst vor einer Woche gekauft
    und verlegt wurde, halte ich das für einen
    Witz. Wie stehen meine Chancen bei der
    Versicherung des Handwerkers die Kosten
    für einen neuen Belag (ca. 300,- DM)
    rückerstattet zu bekommen? Was ist dabei
    zu beachten?

    Danke Dirk

  3. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Schaden durch Handwerker

    Hallo Dirk!

    Dein Handwerker müßte, wenn er nicht ein "schwarzer" ist, auf jeden Fall versichert sein.
    Gruß Werner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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