Antwort von
nach einem Tag
hilfreich
Re: Schaden durch Handwerker
Hallo Dirk,
Beim Anschluß eines E-Herdes hat der
Handwerker meinen Fußbodenbelag durch
Schieben des Herdes zerkratzt und ein Loch
(2*1 cm) in den Belag gerissen.
Ärgerlich, aber so etwas passiert halt, davor ist keineer sicher, weder Verursacher noch Geschädigter.
Als Ersatz
wollte er Rabatt auf die Rechnung geben.
Darauf würde ich nicht eingehen!
Da der Belag erst vor einer Woche gekauft
und verlegt wurde,
Dann bist Du ja hinsichtlich der Kosten sicherlich noch nachweisfähig - oder!?
Wie stehen meine Chancen bei der
Versicherung des Handwerkers die Kosten
für einen neuen Belag (ca. 300,- DM)
rückerstattet zu bekommen?
Gut, sofern der Handwerker versichert ist.
Was ist dabei
zu beachten?
Nach §823 ff. BGB ist der Handwerker zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn er diesen schuldhaft verursacht hat. Mach Deine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Handwerker schriftlich (!!!) geltend.
Begründe dabei dessen Verschulden, beziffer und beleg die Schadenhöhe und fordere Schadenersatz. Fordere den Handwerker auf, den Schaden innerhalb einer vorgegebenen Frist zu ersetzen oder seiner Betriebshaftpflichtversicherung zu melden und Dir die Meldung unter Angabe der Anschrift des Versicherers zu bestätigen.
Gruss
WALTER HUETTENHAIN