Fahrerflüchtiger geschnappt
Von: , Frage gestellt am So, 19. Aug 2001
Hallo Zusammen,
als ich gestern zu meinem abgestellten Auto kam, war der Schrecken groß: Beim Ausparken hatte der vor mir stehende meinen Wagen so dermaßen beschädigt, daß die Motorhaube sich nicht mehr öffnen läßt. Vermutlich ist auch der darunterliegende Kühler beschädigt. Der Schuldige war natürlich spurlos verschwunden.
Ich konnte mich jedoch, aufgrund des ausländischen Kennzeichens, an den Jeep erinnern, hinter dem ich Tags zuvor geparkt hatte, und fand denselbigen nur ein paar Querstraßen weiter am Straßenrand abgestellt. Die Beschädigungen an beiden Autos (Abdruck der Aufschrift des hinten am Jeep angebrachten Ersatzreifens auf meiner Motorhaube) paßten eindeutig zusammen. Der Jeep wurde dann direkt durch Polizei und Staatsanwalt beschlagnahmt, und der Fahrer hat sich mittlerweile gemeldet.
Nochmal Glück gehabt!
Nun eine Frage bezüglich meiner Ansprüche an dessen Haftpflichtersicherung:
Die Schadensbehebung würde mittels Verwendung von Neuteilen rund 2000 DM kosten (Altteile sind nur sehr schwer zu finden). Mein Auto ist aber höchstens noch 1000 DM Wert. Kann die Versicherung nun die Zahlung auf 1000 DM begrenzen? Damit könnte ich aber das Auto nicht in einen Zustand versetzten, in welchem sich die Haube öffnen läßt, ich würde also auf dem Restbetrag sitzen bleiben.
Ich könnte mir auch überlegen, die Reparatur sein zu lassen und das Geld gleich in ein neues Auto zu investieren. Zahlt die Versicherung nur auf Reparaturrechnug oder auch auf Kostenvoranschlag (oder: Gutachten?)
Das ganze wird noch dadurch verkompliziert, daß der Fahrer sein Auto in Frankreich versichert hat. Muß die französische Versicherung sich an deutschen Schadensregelungen orientieren? Sind diese vielleicht sogar europaweit genormt?
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!
Oliver
