Antwort von
nach 4 Tagen
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Re: Beiträge zur priv. Krankenversicherung im Alte
Hallo,
kann mir jemand erkäutern, wie es bei
privaten Krankenversicherungen mit der
Beitragsentwicklung / Reduzierung im
Alter aussieht?
Ich will es ein wenig versuchen.
Was fürEinflussmöglichkeiten hat man,
Zunächst einmal gibt es die Möglichkeit, dass dein vorher benötigtes KTG-Geld *soweit versichert* hinausfällt. Und dann hängt die Reduzierung davon ab, was du für eine Tarifgruppe gewählt hast, wählen wirst.
Es gibt einmal die Kompakttarife und die anderen Kombinierbaren Tarife.
Da die Kompakttarife sehr günstig sind, ist bei ihrer trotzdem meist ansprechenden Leistung, ein nicht so hoher Anteil für die Altersrückstellung reserviert, wie bei den normalen Tarifen.
Und das folgende wird eventuell wieder in der Luft zerrisen, doch ich sage immer, man sollte zum anfang immer mehr Leistungen versichern, als man eigentlich bräuchte. Zum einen kann man bei Bedarf dann immer noch runter gehen, wenn man es nicht mehr schafft zu bezahlen und zum 2. werden in höheren Tarifen auch höhere Altersrückstellungen gebildet und zum 3. wenn man krank war, dann geht mehr meist nur noch über Risikozuschlag. Dafür kostet es natürlich am Anfang auch mehr.Da du in jungen Jahren *vermute ich mal* aber auf hohem Niveau Altersrückstellungen gebildet hast, kannst du im Alter deinen Tarif auf normale Basis zurückschrauben, senkt sowieso den Beitrag und dann kommt noch der erhöhte Altersrückstellungssatz dazu. Also nochmal günstiger.
Und dann gibt es noch eine Möglichkeit der Reduzierung im Alter. Das ist wiederum abhängig von der Zeit, die du dem PVK Unternehmen angehört hast. Bis zu 30% *meine ich* sind da nochmal drin. Das würde aber bedeuten, dass du vom 20. Lebensjahr vollversichert im gleichen Unternehmen bist. Eher die Ausnahme. Bei einem Unternehmenswechsel verlierst du deine alten Beitragsermäßigungsansprüche und somit ginge ein Wechsel nach einem oder 2 Jahren vielleicht noch, aber danach machst du einfach nur sehr oft miese und solltest es dir daher überlegen.
welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Der PKV-Versicherer muss Altersrückstellungen bilden, um die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge zu gewährleisten und er muss für jeden Vertrag seperat eine Altersrückstellung bilden. Weiterhin darf er die möglichen Überschüsse in der KV nicht auf ein Minus in der KFZ Versicherung anrechnen. *Spartentrennung*
Das alles kannst du im VVG *Versicherungsvertragsgesetz* im hinteren Teil unter "Krankenversicherung" nachlesen.
Danke für Infos.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Gruß Marco