Rechtsschutz Versicherung für Betrugsfall?

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Dez 1999

Ich bräuchte eine Rechtsschutzversicherung für einen Betrugsfall, wer kann mir da eine Versicherung nennen?

Div,

Noel

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Rechtsschutz Versicherung für Betrugsfall?

    Hi,

    das hört sich so an als habe sich der Fall schon ereignet und Du suchst nun eine Versicherung, die die Kosten übernimmt. Da wird sich keine finden die das tut.

    Max [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
      Re^2: Rechtsschutz Versicherung für Betrugsfall?

      Der Rechtschreit hat noch nicht stattgefunden. falls Du das meinst.

      ?

      Noel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Rechtsschutz Versicherung für Betrugsfall?

        Der Rechtschreit hat noch nicht
        stattgefunden. falls Du das meinst.

        ?

        Noel

        Darum geht es nicht. Eine Versicherung tritt erst für Fälle ein, die sich nach dem Abschluß der Versicherung zugetragen haben. Es wird sich wohl kaum ein Versicherer finden der die Kosten für Vorfälle übernimmt die sich vor Vertragsabschluß zugetragen haben.

        • Antwort von nach 13 Tagen hilfreich
          Re^4: Rechtsschutz Versicherung für Betrugsfall?

          Der Rechtschreit hat noch nicht
          stattgefunden. falls Du das meinst.
          Wen willst du betrügen?
          und wer soll das versichern?
          Spaß beiseite. In der Regel wird nach der Kausalität gefragt, d.h., der ursächliche Zusammenhang zum Schadensereignis ist maßgeblich.
          Beispiel: (i.d.Fall kein Betrug) du kaufst Dir ein Fahrrad. Nach 1 Jahr schließt du eine Rechtschutz ab. Nach einem weitern Jahr stürzt du schwer, weil durch einen Materialfehler der Lenker gebrochen ist. Der ursächliche zusammenhang ist nun nicht der Bruch des Lenkers, sondern der Kauf des Fahrrades. Ergo: kein Versicherungsschutz!
          Genauso liegt es im Betrugsfall (z.B. Kapitalanlagebetrug).
          Gruß
          Franz K.

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Rechtsschutz Versicherung für Betrugsfall?

        Der Rechtschreit hat noch nicht
        stattgefunden. falls Du das meinst.

        ?

        Noel

        Hi Noel,

        entscheidend ist nicht ob der Rechtstreit schon stattgefunden hat, sondern der Vorfall um den Du rechtlich streiten möchtest. Und der ist doch wohl schon passiert, oder? Ansonsten frag bei den üblichen Verdächtigen nach, also z.B. DAS, ARAG, Roland,...

        Max

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Rechtsschutz Versicherung für Betrugsfall?

    ... die Rechtsschutzversicherung muß bereits zum Zeitpunkt des Vorfalls, Unfalls, Klage usw. bestanden haben. Oft ist auch eine Karenzzeit ab Vertragsabschluß geregelt, z.B. drei Monate, innerhalb derer noch keine Leistungen erbracht werden.
    DD

  3. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Rechtsschutz Versicherung für Betrugsfall?

    Also soweit ich das noch kenne, ist das rechtliche Vorgehen im Betrugsfall direkt nicht versichert. (Betrug ist eine Straftat und ist vom Vater Staat zu verfolgen) Versichert sind aber z.B. die privatrechtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüche aus einem Betrugsfall. Das decken alle Versicherungen ab. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 16 Tagen hilfreich
    Re: Rechtsschutz Versicherung für Betrugsfall?

    Also,

    wer soll wen betrügen ??

    Wenn Du eine (Straf-)Anzeige wegen Betruges erhalten hast (vom Staatsanwalt) ist eine RS-Versicherung uninteressant -> Ausschluß, VORSATZ. Dabei ist es vollkommen egal, ob du dieses Delikt tatsächlich begangen hast, oder ob Du wirklich wegen Betruges verurteilt wirst, es gibt niemals Deckung !

    Wenn Du jemanden verklagen willst, der DICH betrogen hat, kommt es - wie meine Vorschreiber schon trffend beschrieben haben - darauf an, WANN dieser Betrug stattgefunden hat. Dieser darf nicht VOR dem Versicherungsbeginn stattgefunden haben, und auch nicht während einer dreimonatigen Wartezeit !

    Schildere mir Dein Problem doch noch etwas genauer, ich werde Dir gerne ausführlichere Infos geben.

    Mfg Michael Schütt
    Versicherungskaufmann
    Rechtsschutz-Dozent für das BWV

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