Verbraucherfeindliches Konkurrentenschutzgesetz?

Hallo Zusammen,
angeregt von der großen 20%-Kampagne der Firma C+A kommen jetzt
auch andere Läden im Rahmen des WSV auf die Rabatt-Idee. Z.B
Frühaufsteherrabatt (10% für Käufer bis 11.00 Uhr) oder 20% in
der ersten Woche bei Sinn Leffers öder ähnliches habe ich gelesen.
Und was passiert in diesem Lande?
Abgemahnt werden Sie! Wegen …? Ja, weswegen eigentlich?
Ist das nicht bürokratischer und vor allem verbraucherfeindlicher
Schwachsinn?
Bei C+A hieß es noch, im WSV wäre das erlaubt.
Ja und ?
Jetzt ist WSV!
Und schon wieder werden die Rabattangebote abgemahnt.
Ist das Fairplay gegenüber denen, die sich Gedanken machen, wie
sie KäuferInnen in ihr Haus locken?

Grüße

J. Doe

Hallo,

jetzt überlege Dir doch mal die andere Seite: Kein Händler kann seine Ware verschenken. Ergo, was als Rabatt runter geht, muss vorher auf den Preis drauf. Die ganze Rabattgeschichte ist also Augenwischerei. Je komplexer man die ganze Angelegenheit gestaltet (Rabatt nur bis 9:00 für Kreditkertennutzer mit schwarzen Haaren und Sonnenbrille), um so undurchsichtiger wird der Markt, der nicht nur von Yuppi-Schlauberger, sondern auch noch von Lieschen Müller, 80, halbwegst verstanden werden soll.

Genau dagegen werden aber diese ganzen Rabattaktionen ganz bewusst eingesetzt. Es soll dem Käufer erschwert werden, Preise zu vergleichen bzw. Käufer werden durch besonders marktschreierische Angebote angelockt umd zum Kauf zu einem angeblich günstigen Preis verleitet, der überhaupt keiner ist.

Daher hat man bislang zumindest zum Glück noch Gesetze, die für ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit sorgen und mitnichten höhere, dafür aber transparentere Preise zur Folge haben. Wer glaubt, durch das UWG um günstigere Preise gebracht zu werden, irrt massiv! Auch im Rahmen des UWG in der heutigen Form spricht nichts gegen durchschaubar gestaltete Rabatte und Sonderpreise. Und, wie schon oben gesagt, die Händler haben nichts zu verschenken, müssen und kommen also so oder so zu ihrem Geld, was Du hierfür ausgeben musst.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

das ganze ist eine Frage der Betrachtung. Ist der mündige Bürger zu dumm um den Markt zu verleichen?

Hoffentlich werden solche Wettbewerbsverhindernden Gesetze bald abgeschafft.

Die Aktion von C&A war zumindest ein guter Ansatz manche dieser Gesetze neu zu regeln.

Gruß Ivo

Hallo,

jetzt überlege Dir doch mal die andere Seite: Kein Händler
kann seine Ware verschenken. Ergo, was als Rabatt runter geht,
muss vorher auf den Preis drauf.

Das Argument greift nicht, im Schlußverkauf wird auch reduziert, weil die Lager geräumt werden müssen. Der Händler spart sich nur die Mühe, jedes Teil einzeln auszuzeichen und kann diese Ersparnis weitergeben.

Die ganze Rabattgeschichte ist also Augenwischerei. Je :komplexer man die ganze Angelegenheit gestaltet (Rabatt nur bis :9:00 für Kreditkertennutzer mit schwarzen Haaren und :Sonnenbrille), um so undurchsichtiger wird der Markt, der nicht :nur von Yuppi-Schlauberger, sondern auch noch von Lieschen :Müller, 80, halbwegst verstanden werden soll.

Glaubst Du allen Ernstes, Dein „Lieschen Müller“ durchschaut den derzeitigen Markt, incl Internet-Bestellmöglichkeiten? Träum weiter! Und was spricht allen Ernstes dagegen, bestimmte Zeiten, z.B. Happy-Hour-Termine, mit vergünstigten Konditionen anzubieten, um die vorhandenen Einrichtungen optimaler auszunutzen? In Kneipen ist das schon normal, warum nicht auch bei Friseuren und in Kaufhäusern?

Genau dagegen werden aber diese ganzen Rabattaktionen ganz
bewusst eingesetzt. Es soll dem Käufer erschwert werden,
Preise zu vergleichen bzw. Käufer werden durch besonders
marktschreierische Angebote angelockt umd zum Kauf zu einem
angeblich günstigen Preis verleitet, der überhaupt keiner ist.

Ganz ehrlich, durchblickst Du immer, wo Du am günstigsten ein bestimmtes Produkt kaufen kannst? Und marktschreierische Angebote hat’s auch schon vor tausenden von Jahren gegeben, Rabatte steigern das nur geringfügig.

Daher hat man bislang zumindest zum Glück noch Gesetze, die
für ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit sorgen und mitnichten
höhere, dafür aber transparentere Preise zur Folge haben.

Ach was?

Wer glaubt, durch das UWG um günstigere Preise gebracht zu werden, irrt massiv!

Das glaube ich nicht, da die Händler z.Z. anscheinend das überfällige Gesetz ignorieren und ihre Rabatte trotzdem anbieten.

Auch im Rahmen des UWG in der heutigen Form
spricht nichts gegen durchschaubar gestaltete Rabatte und
Sonderpreise.

Was ist an 20% Rabatt auf das gesamte Sortiement bitteschön nicht durchschaubar? (außer, das es die liebe Konkurrenz fuchst?)

Und, wie schon oben gesagt, die Händler haben
nichts zu verschenken, müssen und kommen also so oder so zu
ihrem Geld, was Du hierfür ausgeben musst.

Klar, dazu hab ich mich oben schon geäußert.

Und wer nur nach der Höhe der Rabatte seine Kaufentscheidung trifft, dem ist nicht zu helfen, aber das Problem hat er(oder sie) doch ohne Rabatte auch, man nur an die WSV-Reduzierungs-Anzeigen.
Der Verbraucher ist nicht dumm und wehrt sich einfach dagegen, von der Gesetzgebung wie ein dummes Kind behandelt zu werden.
In diesem Sinne
J. Doe

Hallo,

die unbedingt zu schützende, etwas schusselige 80jährige Oma wird immer wieder gerne herbei gezerrt, wenn es darum geht, staatliche Gängelung abzubauen und abmahnenden Advokaten das halbseidene Geschäft zu vermiesen.

Selbst wenn eine Mehrheit der Verbraucher so dumm und unkritisch wäre, daß sie solcher staatlichen Fürsorge bedürfte, würde es niemandem schaden, aus dem Dämmerschlaf zu erwachen. Andererseits fühlen sich sicher auch viele Bürger durch solche Art des „Verbraucherschutzes“ bevormundet.

Es wird so viel von Deregulierung gesprochen. Das ist so ein Feld, auf dem nur Kosten produziert, Gerichte, amtliche Erbsenzähler und ein Heer drittklassiger Anwälte versorgt werden.

Gruß
Wolfgang

nicht das rabattgesetz ist das problem, sondern dieses schlupfloch für abmahnungen.

da mahnen leute ab, die mit diesem speziellen fall garnix zu tun haben.

so kommt es vor, daß abmahnvereine aus essen in Rheda-Wiedenbrück einzelhändler abmahnen, wegen falscher formuliereungen in kleinanzeigen der tageszeitungen. eine betroffenheit des klägers muß nicht nachgewiesen werden, allein der anschein reicht, da ist die krux.

winkel

ps: hört doch hier im brett bitte auf, zu behaupten die einzelhändler würden kakulieren wie mit dem klammerbeutel gepudert. auch im einzelhandel ist schon die betriebswirs´tschaft ausgebrochen und die rabatte sind dazu da die überzählig gekaufte ware abzustoßen. wer behauptet da bleibt noch was übrig, der soll mal in die bibliothek gehen und sich das buch „Kalkulation im einzelhandel“ holen. daß über die gesamte saision bzw. die gesamte produktpalette was übrig bleibt, muß ja wohl auch sein oder?

winkel

Hallo!

… und abmahnenden Advokaten das halbseidene Geschäft zu vermiesen.

Die Anwälte werden in der Regel für und im Auftrag ihrer Mandanten tätig. Und wenn das UWG eine Grundlage bietet, eine Abmahnung mit entsprechender Kostenfolge und/oder eine einstweilige Verfügung gegen den „schärfsten“ Mitkonkurrenten des Mandanten zu erwirken, dann halte ich es für durchaus legitim, dass die Juristen ihren Job machen.
Dass es – wie in vermutlich jeder Branche – auch hier „schwarze Schafe“ gibt, die nur um die interne Aktenstatistik aufzupeppen, Abmahnungen und Klagen rausjagen, ist auch klar, aber nicht die Regel.

Andererseits fühlen sich sicher auch viele Bürger durch solche Art des „Verbraucherschutzes“ bevormundet.

Diejenigen, denen man imho endlich die Abmahn- und Klagebefugnis absprechen sollte, sind die unzähligen Abmahnvereine, Zentralen zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, Vereine zur Förderung von irgendwas und und und…
Diese Vereine halten den Bürger in der Tat für unmündig und sehen sich wohl in der Rolle des Robin Hood der Wirtschaft. Allerdings wirtschaften sie nicht in die Taschen der Verbraucher, sondern in ihre eigenen. Und das meist, ohne von irgend jemandem beauftragt zu sein. Und daran wird vermutlich auch der Fall des Rabattgesetzes nichts ändern. Das UWG bietet noch immer eine schöne Grundlage zum Streiten.

Ein liberaleres Wettbewerbsrecht täte gut.

Gruß
Paula

Hallo,

das ganze ist eine Frage der Betrachtung. Ist der mündige
Bürger zu dumm um den Markt zu verleichen?

ja, dumm und faul! der staat regelt das ja für uns und da müssen wir uns nun wirklich nicht drum kümmern…

stellt sich nur die allwiederkehrende frage, wer oder was ist der staat? ( das haben die meisten nämlich vergessen!)

Hoffentlich werden solche Wettbewerbsverhindernden Gesetze
bald abgeschafft.

scheints wie hochintelligenten deutschen sind die einzigen volldödels auf diesem universum, in anderen ländern klappt, was man uns niemals zutrauen würde.

Die Aktion von C&A war zumindest ein guter Ansatz manche
dieser Gesetze neu zu regeln.

finde ich auch gut, es muss sich noch mächtiggewaltig was tun.

gruß

sonja